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Deine Frage bezieht sich auf 2 Punkte: 1. Verjährung und 2. die Höhe der Nachforderung zu 1.) Der Vermieter kann die Jahresabrechnung erst dann erstellen, wenn alle Jahresabrechnungen vorliegen. Ausschlaggebend für die Verjährung ist das Datum der Abrechnung für den zurückliegenden Zeitraum. Beispiel: Auszug Juni, die Jahresabrechnung erfolgt regelmäßig im Mai. Das ist grenzwertig. Vermutlich ist davon auszugehen, dass der Vermieter in diesem Fall nachfordern kann. zu2.) die Höhe ist zu prüfen. Hier kannst Du den Vermieter zur Offenlegung der Gessamtkalkulation auffordern und die einzelnen Posten einsehen. Der Vermieter ist nicht verpflichtet Dir Kopien zur Verfügung zu stellen. Hier gilt, einen Zeugen mitnehmen und eine Kamera, mit der Du alle Belege fotografierst.
Kommt daraf an wo Du wohnst. In einer Stadt mit einer Uni oder Ballungsgebieten findest Du viele Copyshops die das können. Da kannst Du gas günstigste Angebot aussuchen. Auch DvD´s. Auf dem platten Land wird das schwierig und teuer.