Die Versicherungsfritzen brauchen, genau wie die Banken frisches Geld! Drum prüfe wer sich auf lange Zeit bindet. Ich rate ab. MfG
Geh in die Bank und lass dir diese angebliche Null % Finanzierung genau erklären! ich vermute, dass du vielleich nur einen gewissen Zeitraum diese Null % erhältst die sich sich am Ende der Finanzierung als mindesten 5%- 9% Zinsen wiederspiegelt. Keine Bank verschenkt Geld. Lockangebot mit Fallstricken.- große Vorsicht!!!
Schweizer Kredite sind Kredite ohne Schufa, dabei ist meistens der Höchstbetrag von 3.500 Euro möglich. Vorteilen von solchen Krediten ist das man einen Kredit bei negativer Schufa erhält, auch sollte man schnell mal Geld brauchen und seine Schufa rein halten wollen, eventuell wegen einer größeren Finanziellen Anschaffung in kurzer Zeit (Auto, Immobilie, sonstiges), ist diese Art von Kredit optimal, da keine Schufaübermittlung des Kredites erfolgt. Z.B. auf www.beratung-finanzierungen.de, hab ich mal solch eine Kreditanfrage gestellt und ich muss sagen war eine schnelle und unkomplizierte Abwicklung.
Für was bitte? Ein guter Makler ist sein Geld wert! Gruß und Tschüß
Hallo, warum bekommst du nur Absagen? Leider sieht man deine Bewerbungsunterlagen nicht, wo man zur Person noch mehr sieht wie z.Beisp. alter, erlernter Beruf, Schulabschluss.... etc., als nur den Namen-ibizasunlight. Dein Studium mach zu Ende. Lass dich durch Absagen nicht entmutigen. Wenn du 100%-tig hinter diesen Job stehst, dann mach dich nach deinem Studium - selbstständig. Förderprogramme gibt es genug, und du bist unabhängig. Grundvoraussetzungen durch dein Studium hast du auch erreicht- also was spricht dagegen. Du holst dir die Gewerbeerlaubnis vom Kreis und meldest dann dein Gewerbe an (§34c der GewO) und los geht es. Die Erlaubnis und Anmeldung kosten Geld. Beschäftige dich bitte auch mit dem UWG- Wettbewerbsrecht, wichtig! MfG olgober
Ich sage eindeutig: Diser Bauträger darf es nicht!! Denn er hat keinen Bezug mehr zu diesem fremden Eigentum, maximal die Gewährleistung! Man kann auch in der Werbung des Bauträges nicht feststellen in wieweit eigentlich die Eigentümer mit der erbrachten Bauleistung zufrieden sind. Gab es Mängel, Unstimmigkeiten? Werbung kostet Geld und wenn der Eigentümer das zulassen sollte, ein seriöser Bauträger würde sich auch finanziell erkenntlich zeigen. Übrigens eine negative Auswirkung hat diese Werbung des Bautägers bereits, die Eigentümer werden bereits aus dem eigenen Dorf von Bürgern angesprochen ob sie ihre Immobilie wieder verkaufen wollen, dass nervt schon! Wo kommen wir denn hin, wenn irgendein Bauträger Häuser fotografiert und sie dann ins Netz stellt- so könnte euer Haus aussehen. Sehr schwache Leistung vom Bauträger!!
MfG
celikev am 5. Juli 2009 21:07 Vielen Dank für diesen Kommentar. Genau das ist unser Hauptproblem - es gab mit diesem Bauträger während der ganzen Bauphase nur Ärger und Streitereien - und deswegen sind wir natürlich über diese Situation nicht begeistert !!! Wenn das Verhältnis "normal" wäre, würde uns solch eine Frage gar nicht beschäftigen !!
Ihre Frage ist sehr oberflächlich. Eine Immobilie bewertet man nicht eben mal so aus der Hüfte geschossen. Wesentliche Merkmale sind: Baujahr,Ort,Lage,Zustand, dann kommen noch wertmindernde Gegebenheiten hinzu- diese findet man im Grundbuch und Baulastenverzeichnis. Hier im Forum von jemanden ein Preis zu verlangen wäre schlichtweg unzumutbar. Mein Tipp: Jeder Landkreis oder Stadt besitzt ein Gutachterausschuss, dieser sitzt in der Gemeindverwaltung bzw. Stadtverwaltung- der hilft Ihnen teilweise -kostenlos- weiter. Ansonsten gilt - ein Sachverständiger für Immobilien. Der kostet aber nach Aufwand, kann teuer werden. MfG und Tschüß
Ich muss nochmal nachfragen: Mit wem haben Sie den Vorvertrag vereinbart? Sie mit einem Makler, der Ihnen das Haus angeboten hat? Sie mit dem Verkäufer? Wurde dieser Vorvertrag bereits bei einem Notar abgeschlossen? Generell ist zu sagen,dass man von einem Vorvertrag zurücktreten kann. Ihre Kostenangabe von 1000,- EURO erscheint mir zu hoch, wenn überhaupt Kosten anfallen. Es kommt auf die Gesamtsituation an. Dazu mehr wenn Sie meine Fragen beantwortet haben. Sollten Sie vielleicht doch noch Interese an dem Haus haben, dann drehen Sie doch den Spieß einfach um und setzen den Verkäufer unter Druck! Er solle den Kaufpreis erheblich senken sonst kaufen Sie nicht mehr. Es hat den Anschein, dass er keine weiteren Kaufinteressenten hat, sonst würde er Sie nicht so unter Druck setzen. Wenn sich ein Verkäufer unseriös am Markt bewegt,dann kann das ein Kaufinteressent allemal. Gleiches Recht für Alle. Keine Angst, ich versuche zu helfen ......
Wir mein Freund und ich haben den Vorvertrag bei einer Privatperson die im Auftrag (aber nicht als Makler) des Eigentümers verkaufen soll unterschrieben Wortlaut : Hiermit vereinbaren wir, den Kauf des Objektes ... unter fer Vorraussetzung das eine Immobilienfinanzierung zu Stand kommt. Treten die oben genannten Personen vom Kauf zurück, wird eine Konventionalstrafe in Höhe von 1000.- Euro fällig. Treten noch unbekannte Mängel auf können wir ohne Strafe vom Kauf zurücktreten.
Das ist der Wortlaut, nun habe ich aber im Kaufvertrag den hat er nämlich schon(Finanzierung nicht), gelesen das wir kaufen Wortlaut: Der Käufer hat das Objekt besichtigt er kauft es im gegenwärtigen Zustand.Die Rechte des Käufers wegen offener und verborgener Sachmängel werden ausgeschlossen, gleichgültig ob solche bereits vorhanden sind.
Aber eigentlich war ausgemacht erst die Finanzierung dann noch andere Handwerker die die Schäden begutachten( da war ein wasserschaden man kann da die Leitungen immer noch kaputt sind gar nicht sagen ob die Heizungen alles ganz sind und so)aber der ignoriert alles was wir einwenden. ??? Ja und dann bietet er halt Dinge an die nicht so rechtlich sind die wir abgelehnt haben er aber ignoriert wie so vieles aber eigentlich wollte ich da raus ohne mit Anzeige zu drohen.
Trilobit am 19. Juni 2009 13:21 Die Rechte des Käufers wegen offener und verborgener Sachmängel werden ausgeschlossen, gleichgültig ob solche bereits vorhanden sind.
Hallo? Ihr sollt eure Rechte aufgeben? Da will euch einer mit extremer Dreistigkeit ein Haus unterschieben, das, Zitat:
da war ein wasserschaden man kann da die Leitungen immer noch kaputt sind gar nicht sagen ob die Heizungen alles ganz sind und so
möglicherweise einen netten Hausschwamm zur Untermiete hat?
Das ist nicht nur oberfaul, sondern es stinkt. Ab zum Gutachter.
Hat diese Privatperson Ihnen eine Vollmacht vorgelegt, das er im Wissen und im Auftrag des Verkäufers handelt und handeln darf? Warum hat der Verkäufer schon einen Kaufvertrag und Sie nicht? Haben Sie bereits von einem Notar einen Kaufvertrags-Entwurf zugesandt bekommen? Das sind sehr wichtige Fragen-bitte beantworten. Keine Angst, ich helfe .....
Hallo Kerstin2491, bevor ich einen 100%-tigen Rat abgebe, müssen Sie mir meine Fragen vom 19.06.2009 16:54 Uhr beantworten. Es ist in Ihrem Interesse. Gruß olgober
Hier noch ein Tipp, mit ein paar Änderungen auf Dich bezogen müsste es hilfreich sein,(Streit und so)ließ selbst: Optionskauf ist eine andere Bezeichnung für Mietkauf. Hierbei erwirbt der spätere Käufer das Recht zum späteren Kauf einer Immobilie oder Eigentumswohnung zu festgeschriebenen Konditionen. Die Option bezieht sich dabei auf den zu Beginn festgesetzten Kaufpreis, der über eine so genannte Ansparphase stabil und unveränderbar bleibt. Diese Ansparzeit kann maximal 25 Jahre betragen. Die Option wird im Grundbuch als Vorkaufsrecht via Auflassungsvormerkung eingetragen. Der zukünftige Käufer bewohnt in der Regel seinen späteren Besitz selbst und zahlt eine vertraglich festgelegt Miete,(geringe Höhe) die als Nutzungsgebühr anzusehen ist und über die Ansparzeit hinweg nicht erhöht werden darf. Diese Nutzungsgebühr mindert nicht den vereinbarten Kaufpreis. Zusätzlich wird die Kaufsumme des Objektes angespart, um teure Bankkredite zu vermeiden. Der Kunde ist langfristig unabhängig und schuldenfrei. Die Immobilie oder Wohnung kann auch untervermietet werden. Bei Optionskäufen treten die potenziellen Käufer meist einer Genossenschaft bei, welche sich um die Objekte und die Verwaltung der –zweckgebundenen- Ansparsummen (Genossenschaftsanteile) kümmert. Sollte der Käufer nach Beendigung der Ansparzeit den geplanten Kauf ablehnen, erhält er bei Austritt aus der Genossenschaft die eingezahlte Summe zurück. Ein entscheidender Vorteil des Optionskaufes ist die Schuldenfreiheit des Käufers, da keine teuren Bankkredite oder Finanzierungen von Bausparverträgen mit anhängigen Absicherungen in Form von Lebens- oder Risikoversicherungen nötig sind. Es werden keine Schufa-Einträge vorgenommen. Die stabile Miete über die Ansparphase nimmt die zusätzliche Last drohender Mieterhöhungen. Die vereinbarte Kaufsumme ist inflationssicher und unabhängig von der Bewegung der Immobilienpreise.
Ein Notar kann auch noch weiter helfen und beraten. Solltest Du unbedingt nutzen! Gegen kleine Gebühr versteht sich.