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Kann die Schule meine Söhne ablehnen??

anonym
beantwortet von oldpaed am 22. August 2008 08:35
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Keine Schule m u s s Schül. aufnehmen, wenn die Kapazitäten ausgeschöpft sind. Das gilt grundsätzlich für alle Schulformen. Die ablehnende Schule ist jedoch verpflichtet, für d. Schül. eine andere Schule zu suchen bzw. anzubieten. Im Übrigen ist der Antwort von SeaSide zuzustimmen.

Kommentar von oldpaed am 22. August 2008 10:16

Ich denke, dass für mich der Zeitpunkt gekommen ist, Abschied zu nehmen. Ich wünsche der Community weiterhin gute Fragen und Antworten und ein höheres Niveau. Alles Gute. oldpaed


Warum gibt es so viele dumme Fragen und Antworten?

anonym
beantwortet von oldpaed am 21. August 2008 18:17
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Es tut mir Leid, aber diese "Frage" beanstande ich. Irgendwo hat meine Toleranz Grenzen. Hier werden unbewiesene und nicht zu belegende Vorurteile geäußert, die ich mit dem Ausdruck des Befremdens scharf zurückweise. Hier werden die Fragenden und besonders die Antwortenden in einer Weise beleidigt, die ich nicht hinnehmen kann, gerade auch zu einem Zeitpunkt, zu dem die "community" darauf hingewiesen wird, dass die Millionengrenze der Antworten überschritten wurde, und dazu ermuntert wird, "weiter so" zu arbeiten. Ich halte die "Intervention" des supports für zu mager. Ich möchte hier nicht als Mitglied eines "Volkes" von "Klugscheißern" betitelt werden, die "aus Langeweile" hier Rat geben. Dass manchmal, aber nicht immer(!), Rechtschreib- und Grammatikfehler mehr oder weniger stark kritisiert werden, ist nur zu einem ganz geringen Anteil in den Antworten zu finden. Um Fragen gut zu beantworten, nehme ich mir Zeit, weil ich helfen will, nicht, weil ich Langeweile habe. Und manchmal verzichte ich auch zu antworten in der Hoffnung, dass Andere eine bessere Antwort geben können. Ich kann meine (Frei-)Zeit auch sinnvoll anderswo verbringen! In dieser Form lasse ich mich hier nicht beleidigen; ich hoffe und erwarte Solidaritätsbekundungen! (Ich sehe gerade, dass "nach Prüfung freigegeben" wurde. UNMÖGLICH!)

Kommentar von E13351831a85b89ecf151faf443695fesmallRolfHoegemann am 21. August 2008 18:21

Goldener DH

Kommentar von 78a67d5a1e6297b67b86800226da0f00smallbambi2408 am 21. August 2008 19:08

Ebenso goldener DH!!

Kommentar von oldpaed am 22. August 2008 10:14

Ich bedanke mich hiermit für die drei Solidaritätsbekundungen. Weiteres bei meiner nächsten und letzten Antwort.

Kommentar von D454aad892ac25b9c7c91ab137df35dbsmallbublegum am 13. Oktober 2008 22:46

Ich muss sagen, ich bin auch erst seit kurzem hier, ichhabe über eben eine dieser "Dummen Fragen" hier her gefunden. Weil sich ein bekannter kaputt gelacht hat, ich fand es hier allerdings nicht nur sehr lustig, sondern bei Ernsten Fragen auch sehr aufmunternde Worte und Ratschläge. (Hatte selber eine Frage) Und nur liebe Ratschläge. Ich habe selber eine Rechtschreibschwäche auf die mich kein einziger Angesprochen hat. Außerdem liegt es immer noch daran welche Fragen man Anklickt!!!!!!!!!!!!!! Wer nur dummes sucht, wird dummes finden.

Kommentar von 07266a80c634d754e034a147040081a4smallMasoud53 am 24. Oktober 2008 17:00

bla,bla,bla-kotz!!!

Kommentar von rightpeach am 26. Oktober 2008 12:53

immer schön locker bleiben. dann bleibts auch schön locker flockig. nicht alles so ernst nehmen! in diesem sinne.... übrigens ganz unrecht hat tommyo nicht. bis bald dana


Ferienjob für jugendliche?

anonym
beantwortet von oldpaed am 21. August 2008 14:10
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Bis zum 15. Geburtstag giltst Du als "Kind". Du darfst erst ab 13 Jahren "arbeiten" unter folgenden Voraussetzungen:

  1. nicht mehr als zwei Stunden
  2. mit Einverständnis der Eltern
  3. Mithilfe auf elterlichem Bauernhof: drei Stunden
  4. Arbeitszeit nur zwischen 8 und 18 Uhr, nicht jedoch vor oder während des Schulunterrichts
  5. nicht mehr als an fünf Tagen in der Woche
  6. grundsätzlich nicht an Samstagen oder Sonn- und Feiertagen
  7. nur leichte und für Kinder geeignete Tätigkeiten
  8. Gesetzliche Grundlage: Kinderarbeitsschutzverordnung. Dort ist eine Liste der erlaubten Tätigkeiten aufgeführt.

Klassenfahrt mit Privatwagen ist das verboten?

anonym
beantwortet von oldpaed am 21. August 2008 13:57
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Ich zitiere aus den "Richtlinien für Schulwanderungen und Schulfahrten (Wanderrichlinien - WRL)" des Landes NRW, zuletzt geändert am 20.07. 2004: "6.2. Die Beförderung von Schülerinnen und Schülern mit privaten Kraftfahrzeugen ist wegen der damit verbundenen Risiken grundsätzlich nicht zulässig. Abweichungen hiervon können nur in begründeten Ausnahmefällen und mit dem schriftlichen Einverständnis durch die Schulleiterin oder den Schulleiter zugelassen werden. Das Trampen (Autostop) ist verboten." Damit dürfte die Sache klar sein. Schulwanderungen und Schulfahrten sind Veranstaltungen der Schule und nicht der Erziehungsberechtigten. - Ich gehe davon aus, dass in den übrigen Bundesländern ähnliche oder sogar gleichlautende Erlasse bestehen.

Kommentar von oldpaed am 21. August 2008 17:54

Natürlich sind die Schül. während der Fahrt durch die GUV (Gemeineunfallversicherung)des Schulträgers versichert, da diese Fahrten Schulveranstaltungen sind.


bekomme ich für meine tochter 6 schullanfängerin die schullbücher vom amt finanziert

anonym
beantwortet von oldpaed am 20. August 2008 07:07
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In welchem Bundesland wohnst Du? In NRW läuft zur Zeit folgendes:

  1. Schulbücher werden nach Lernmittelfreiheitsgesetz (LFG) und mit einem Elternanteil ausgewiesen. Die Bücher nach LFG sind Eigentum der Schule, werden den Kindern für ein Jahr übereignet, müssen pfleglich behandelt und dann zurückgegeben werden. Die Bücher laut Elternanteil müssen von den Eltern selbst beschafft werden; für Hartz-4 Empfänger werden sie vom Schulträger beschafft und ihnen übergeben.
  2. In Kommunen des Landes gibt es zu Beginn dieses Schuljahres eine Sonderzuweisung: 60 € pro Kind eines Hartz-4-Empfängers pro Schuljahr. Der Betrag wird aber nicht an die Eltern ausgezahlt, sondern von der Schule "verwaltet"; wie das konkret aussieht, ist noch nicht ganz klar. Dieser Betrag kann für sämtliche Aufwändungen für die Schule genutzt werden, also: Zeichenblock, Malkasten; Lektüre; Schulhefte; Stifte, Schreibgeräte; in weiterführenden Schulen z. B. auch Taschenrechner; Zirkel ... Das Vorgehen an den Schulen ist noch nicht ganz klar: Entweder besorgen die Schulen die Materialien, oder sie geben das Geld gegen Quittung zurück; weitere Möglichkeiten, die kostensparend sein müssen, sind denkbar.
  3. Was also ist zu tun? Erkundige Dich an an der Schule, ob es in Deiner Stadt/Gemeinde diese Sonderzuweisung gibt. Wenn ja, hast Du die Möglichkeit, auf diesem Wege Materialien zu bekommen.
  4. Ob es diese Zuwendung auch im nächsten Schuljahr wieder geben wird, ist noch offen.

Mobbing in der Schule. Einschmischen? Wie?

anonym
beantwortet von oldpaed am 19. August 2008 06:33
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Zu empfehlendes Vorgehen:

  1. Klassenleitung informieren, Gesprächstermin vereinbaren
  2. Gespräch mit allen beteiligten Schül. Ziel: Ursachen ausfindig machen, alternative Verhaltensregeln aufstellen, die in einem Vertrag festgehalten werden, der von Allen unterschrieben wird.
  3. Die Klassenleitung kann Beratungsl. oder Vertrauensl. hinzuziehen.
  4. Die Schulleitung ist zunächst nicht zuständig; das muss auf Klassenebene bleiben. Nur wenn keine Lösung gefunden werden könnte, wäre die Schulleitung zuständig, die ansonsten andere Aufgaben hat.

Was ist der Unterschied zwischen einem Potpourri und einer Collage hinsichtlich Musik?

anonym
beantwortet von oldpaed am 18. August 2008 17:34
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Unter einem Potpourri versteht man -ganz einfach formuliert- ein Musikstück, das aus verschiedenen Liedern, Tänzen, Arien, Melodien... zusammengestellt ist. Dabei sind die Übergänge von Stück zu Stück "durchkomponiert", beispielsweise durch Modulation in eine andere Tonart, in der das nächste Stück steht. Das ist bei einer Collage nicht unbedingt der Fall: Es geht um die lose Zusamenstellung von Musik (Melodien etc), wobei gerade die fehlenden Übergänge und die damit verbundenen Klangreibungen bewusst vom Komponisten intendiert sind. Vielleicht hilft Dir bei diesem Begriff ein Vergleich zur Bildenden Kunst, in der es ja auch Collagen gibt, die sogar verschiedene Stoffe und Materialien zum Inhalt haben und damit besonders ausdrucksvoll für den Betrachter sind. In der Musik steht bei Collagen eher der Klang im Vordergrund.


Wer kennt sich aus mit "Rapper's delight"?

anonym
beantwortet von oldpaed am 18. August 2008 15:18
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Du kannst Rock-und Popmusik und Geschäft nicht auseinander dividieren; wenn Rockmusik produziert wird, dann natürlich in erster Linie, um Geld zu verdienen. Sylvia Robinson gründete 1979 das Label "Sugarhill" und suchte in der Bronx unbekannte Rapper. Mit ihnen stellte sie eine Gruppe zusammen, die sie Sugarhill Gang nannte. Der Titel "Rappers Delight" verkaufte sich zur Überraschung der Fachleute gleich mehr als eine Million Mal. Also: Der Rap begann auf der Straße, da ist noch kein Kommerz. Sylvia R. hatte vielleicht den "richtigen Riecher", und mit ihr begann also schon der Kommerz. Die "Vermarktung" setzte dann in den Jahren nach 1980 ein, als nach den ersten Erfolgen andere Rapper wie Pilze aus dem Boden schossen. Das Geschäft machten zunächst die Independents, allerdings nur für kurze Zeit; erst später produzierten auch die großen Labels Rapmusik. 1982/83 setzte der "Siegeszug" des Rap ein; als dann aber die songs immer ähnlicher wurden und die beatbox immer die gleichen Rhythmen lieferte, ebbte die erste Welle des Rap ab. - 1984/85 wurden neue, frischere Raps produziert, unterlegt von Funk-Rhythmen und Hardrock-Klängen. Unstimmigkeiten der ersten Rapgruppen mit ihrem Plattenlabel Sugar Hill brachten weitere Firmen dazu, Rapp-Platten zu produzieren. Videos wurden gedreht, Fanclubs gegründet. Der Hip Hop entstand. - Für weitergehende Informationen empfehle ich: Kurt Rohrbach, Rockmusik. Grundlagen. Institut für Didaktik populärer Musik, Hauptstraße 34, 21436 Oldershausen. Einige Sätze aus diesem Buch habe ich in meiner Antwort benutzt. (S.220, S. 249 ff)

Kommentar von corinnab am 18. August 2008 18:41

also erstmal danke für die antwort ;-) aber in meinem buch steht, dass die producerin erst bekannte Djs bzw. Rapper für sich gewinnen wollte, die jedoch abgelehnt haben?

Kommentar von oldpaed am 18. August 2008 20:02

Dann musst Du selbst weiter recherchieren. Weitere Informationen liegen mir nicht vor.


Förderschule= Endstation, wie bekommt man sein Kind wieder runter ??

anonym
beantwortet von oldpaed am 17. August 2008 14:32
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Die Grundschule hat Förderbedarf festgestellt und Ihr Kind mit Ihrem Einverständnis der Förderschule zugewiesen. Weder hat das mit mangelndem IQ zu tun noch ist LRS allein für die Zuweisung zur Förderschule ausschlaggebend. Ich rate von einem sofortigen Wechsel ab, denn sicherlich gab es gute andere/weitere Gründe für die getroffene Entscheidung. Über den Stoffplan der Schule und ihre pädagogische Situation würde ich auch vorsichtigerweise nicht vorschnell urteilen. Grundsätzlich besteht die Möglichkeit, von einer Förderschule in eine Regelschule zu wechseln, wenn Aussicht auf erfolgreiches Durchlaufen der Schullaufbahn dann vorhanden ist. Auch ist grundsätzlich die Förderschule keine "Endstation". Wenn ein Förderbedarf nicht mehr besteht, ist ein Wechsel z. B. nach dem 8. Jg. durchaus angezeigt. Ich meine, Sie können sowohl den Grundschullehrpersonen, die Ihr Kind immerhin vier Jahre betreut und beobachtet haben, und den Förderschullehrpersonen, die eine zusätzliche Qualifikation in Studium und durch Praxis erworben haben, zunächst einmal Vertrauen schenken.

Kommentar von 85e77a35f26e1fbe3be54fe6d62ce9a1smalldanimaus76 am 17. August 2008 14:36

Wenn sie in der 5. Klasse den Stoff der 2. behandeln? Das ist selbst für eine Förderschule äußerst komisch. Meiner ging jahrelang auf eine und hat den ganz normalen Lehrplan eingehalten. Wie sollen sie sonst den Anschluß an die normale Schule finden??

Kommentar von mgrasek100 am 2. Dezember 2009 07:03

Die sollen "keinen Anschluss" finden, was denken sie, wieso es Förderschulen gibt ?? Das ist die unterste Stufe, dass muss ihnen doch klar sein, da finden die meisten keinen Anschluss und wenn ein Kind eben zu "dumm" ist, dann kann man so viel fördern wie man will, es hat dann keinen Sinn. Ich kann, um es mal spitz auszudrücken auch keinem Kanarienvogel Algebra beibringen !

Kommentar von tina71 am 17. August 2008 15:14

Im Grunde gebe ich ihnen Recht, auf Grund dieser Gründe habe ich dem ja zugestimmt, vielleicht auch aus Angst das er den Stoff in der Regelschule nicht mithalten kann! Ich habe gedacht an der Förderschule kann er etwas langsamer aber dafür mit besseren Noten weiterkommen. Aber der Stoff den er dort bekommt kann er und das bringt ihn wohl kaum weiter, dazu muss ich sagen das er die nächste Woche nur ganz wenig Unterricht hat (9-10.35, 10-11.35 usw). Da muss ich danimaus wieder recht geben wie soll er da Anschluss an die Regelschule bekommen, da sind einfach Welten dazwischen. Ich werde nochmal die Rektorin fragen ob das so bleibt.

Kommentar von 85e77a35f26e1fbe3be54fe6d62ce9a1smalldanimaus76 am 17. August 2008 16:04

Wenn er den Stoff schon beherrscht wird er sich irgendwann langweilen u. davon werden die Noten nicht besser. Er verliert die Lust am lernen und das will man als Eltern ja vermeiden.

Kommentar von oldpaed am 17. August 2008 16:26

Die Frage ist mithin, die Sie sich für Ihr Kind stellen müssen: Werden ihm kurz- und auch längerfristig durch den Wechsel auf eine Regelschule wirklich Erfolgserlebnisse vermittelt? - Lassen Sie (vielleicht) Ihrem Kind doch Zeit.


Geht ihr Sonntags in die Kirche?

anonym
beantwortet von oldpaed am 17. August 2008 13:08
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