In der Oper "Le prophète " ist es Nr. 3 (Die Predigt der Wiedertäufer). In einigen Bibliotheken gibt es Klavierauszüge und Texthefte, in Deutschland wird allerdings der französischspachige Originaltext schwierig zu finden sein. In lateinischer Sprache ist nur ein kleiner Teil. In dem folgenden Buch (in einer Bibliothek vorhanden) steht eine deutsche Übersetzung (S. 26 -31):
Der Prophet. Große Oper in fünf Aufzügen von Giacomo Meyerbeer. Dichtung von Eugène Scribe. Übersetzt von L. [udwig] Rellstab. Vollständiges Buch. Heraugegeben von Carl Friedr.[ich] Wittmann. Leipzig : Reclam, [1897] (Reclams Universal-Bibliothek Nr. 3715; Opernbücher Band 36).
Der bloße Text (ohne Personen und Szenenbeschreibungen) ist:
Ad nos, ad salutarem undam
iterum venite miseri!
Ad nos, ad nos, venite populi! [Zu uns, zur heilbringenden Welle kommt wieder, ihr Unglücklichen! Kommt zu uns, ihr Völker!]
Auf, vernehmt des Himels Rat,
der sie erfüllt mit seinem Wort!
Die ihr düngt diese Felder
mit eurem Schweiß,
wollt ihr denn künftig auch den Lohn
für euer Fleiß?
Hört!
Ad nos, ad salutarem undam
iterum venite miseri!
Wollt ihr dies stolze Schloß,
von dem die Banner wehen,
in Zukunft demutsvoll
gleich euren Hütten sehen?
Wollt ihr das? Wollt ihr das? Wollt ihr das?
Hört!
Ad nos, ad salutarem undam
iterum venite miseri!
Es muß die Tyrannei vor eurem Zorn erbeben,
was erniedrigt war, sich erheben.
Erhebet euch! Erhebet euch! Erhebet euch!
So soll dies prächtige Schloß -
es soll euer jetzt sein!
es soll euer jetzt sein!
Der Zoll, die schwere Fron -
wir woll`n ganz euch befrein.
Und wir, Vasallen jetzt -
Seid den Hernn künftig gleich!
Seid den Hernn künftig gleich!
Und unsere Hernn bisher?
Gehorchen, dienen euch!
Gehorchen, dienen euch!
Und dies herrliche Schloß?
Es soll euer jetzt sein!
Und der Zoll und die Fron?
Wir woll`n ganz euch befrein!
Wir Vasallen noch jetzt :
Seid den Hernn künftig gleich!
Und die jetzt unsere Herrn?
Künftig dienen euch!
Folgt ihrem Wort! O hört auf sie!
Ja!
Sie sprechen wahr, Gott will es so -
Ja!
Folgt ihrem Wort, folgt ihrem Wort!
Und zögert nicht, nein zögert nicht!
Ihr habt die Macht!
Wohlan!
Ihr habt die Kraft!
Wohlan!
Ihr habt die Macht!
Wohlan!
Ihr habt die Kraft!
Wohlan!
Ad nos! Ad nos! Ad nos!
Ha, schnöde Unterdrücker!
Tyrannen ihr, voll Grausamkeit!
Voll Grausamkeit! Weh euch!
Zur Rache seht ihr uns bereit!
Weh über euch! Zur Rache! Verbrecher!
Auf, Brüder, auf zum Streit!
Auf, Brüder, alle zum Streit!
Ad nos, ad salutarem undam
iterum venite!
Weh dem, der uns entgegentritt!
Weh dem, weh dem, weh dem!
Er erwählet sein Verderben,
ihn straft Gottes Hand!
Dein, o Herr, sind Ruhm und Ehre.
Du gehst im Kampfe uns voran!
Voran!
Dies soll der Völker Preis verklären!
Dein heilig Wort führ uns fortan!
Fortan!
Auf zum heil`gen Streite!
So wills Gott! So wills Gott!
Auf zum Kampf! Auf in den Streit!
Dein, Herr, sind Ruhm und Ehre,
Du gehst im Kampfe und voran, voran!
Auf zum heil`gen Streite!
So wills Gott! So wills Gott!
Flammender Tag glühet an den Höhn`,
wo der Freiheit Banner wehn,
rings durch die Welt, durch der Erden Weite!
So wills Gott! So wills Gott!
Auf denn zum Kampf! So wills Gott! So wills Gott!
So will`s Gott! Zum Kampfe! Zum Kampfe!
Zum Kapmfe! Zum Kapmfe!
Ad nos, ad nos venite, populi,
venite ad nos, ad nos, ad nos,
venite, populi! ad nos --
folget uns, auf! Folget uns, auf!
Dem Tyrannen Tod! Tod!
Tod, Tod, Tod! Ja, Tod! - Ja!
Freiheit, dich wollen wir erwerben!
Oder sterben! Ja, freudig alle sterben!
Zum Kampfe! Zum Kampfe!
Freiheit oder Tod, ja!
hast Du eine Bibel zuhause?
es handelt sich wohl um Teile des 94.Psalms, leider hab ich auf die Schnelle im Netz keinen kompletten Text gefunden...
Es geht mir um den lat. Originaltext, den ich schon selbst übersetzen kann. Aber danke für den Hinweis.Ich vermute, da liegt eine Verwechslung vor: Julius Reubke, Schüler von Liszt, schrieb eine Sonate über den Psalm 94. In diesem Psalm kommt das von mir genannte Anfangszitat nicht vor.
ruthchen am 10. März 2008 13:06 vielleicht kannst du die hier mal fragen?
http://www.meyerbeer.com/bib-brz.htm
Danke. Helfen könnte vielleicht Jemand, der den Klavierauszug der Oper oder das Textheft besitzt. Aber das ist recht unwahrscheinlich...
ruthchen am 10. März 2008 19:00 na, die sind doch der Fanclub! wenn´s da keiner weiß, mußt Du wohl doch noch in ne Musikhochschul-Bib dackeln... :-)
Es handelt sich um einen sogenannten unbestimmten Rechtsbegriff. Etwas, das im Einzelfall je nach Sachzusammenhang ausfüllungsbedürftig ist. Hintergrund ist, dass Gesetze (zum Glück) nicht jeden Lebensbereich umfassend regeln können. Es ist also viel weniger konkret geregelt, als man gemeinhin glaubt.
ein Beispiel: Was ist Inhalt eines Wohnungsmietvertrages? Was kann ein Mieter also mit und in der Wohnung machen, wenn er sie gemietet hat?
im Gesetz § 535 BGB ff. steht dazu recht wenig. Er hat das REcht die wohnung zu nutzen. Eben all das tun, was man scih gemeinhin, also sozialtypisch (!), unter Wohnungsnutzung vorstellt. Essen, kochen, schlafen, Freude einladen usw. Was ist nicht mehr sozialtypisch? Tiere halten? Eine Katze, sagt die Rechtssprechung, ist sozialtypisch, aber wie ist das mit 70 Katzen? Oder mit einem Krokodil? Nicht mehr sozialtypisch!
Da der Gesetzgeber nciht ins Gesetz schreiben kann: Krokodile halten ist verboten, und Löwen, und Eisbären, und, und ... gibts solche unbestimmten Rechtsbegriffe.
Danke; das hilft mir weiter. Darf ich nachfragen: Bezieht sich das auch auf menschliches Verhalten? Kann also das Bundessozialgericht in Kassel als oberste Instanz befinden, dass ein Vierjähriger vorsätzlich handelt (ein Fünfjähriger wurde von ihm beim Spielen ins Wasser gestoßen) und dies mit "sozialtypischem Verhalten" begründen? Ich hätte da Schwierigkeiten. - Bei dieser Gelegenheit bedanke ich mich bei den bisherigen Antwortern herzlich!
Hm... der Vierjährige hat möglicherweise vorsätzlich gehandelt. Vorsatz haben bedeutet handeln mit wissen und Wollen. Also, ich weiß was ich gerade tue (ich stoße jemanden ins Wasser) und genau das will ich auch bzw. ich erkenne es als notwendige folge meines Handelns oder als mögliche Folge, die ich billigend in kauf nehme. soviel zur juristischen Vorsatzdefinition. Der vierjährige Junge wusste sicher, dass er den anderen ins Wasser stößt und wollte dies auch in dem Moment, (aber andererseits war ich natürlich nicht dabei.)
Allerdings kann ein Vierjähriger selbstverständlich die Folgen seines Handelns nicht einschätzen. Daher ist er ja auch nicht strafmündig.
Ein solches Verhalten ist sicherlich nicht schön und sollte nach möglcihkeit von den Eltern verhindert werden. ABER, es ist wohl völlig sozialadäquat, dass so etwas passiert. Wenn kleine kinder im Schwimmbad spielen, ist es doch nicht ungewöhnlich, dass so etwas passiert. Die Eltern sind im Rahmen ihrer Aufsichtspflciht gefordert, zu verhindern, dass so etwas passiert. wenn sie wissen, dass ihr kind zu aggressionen neigt, dann in einem höheren Maße.
Danke für Deinen Kommentar, der ja eine ausführliche Antwort ist, für die ich Dir leider kein "DH" geben kann; ansonsten würde ich es vorsätzlich tun, ohne mich strafbar zu machen... :-) Gruß oldpaed.
Soweit ich weiß, ist sozialtypisches Verhalten eine Verhaltensweise, die bestimmte Rückschlüsse erlaubt.
Zum Beispiel machen manchmal Jungs Dinge mit Mädchen, aus denen letztere schließen, dass der Junge sie liebt.
Oder wenn du dich zwar geweigert hast, einen Kaufvertrag zu unterschreiben, dann aber das Gerät regelmäßig benutzt. Dann kann der Verkäufer aus deinem Verhalten schließen, dass du es doch gekauft hast.
Ich bin aber kein Jurist, nur das sozialtypische Verhalten der Juristen lässt mich daraus schließen, dass es wohl so ist.
Ups - ich wage es mal. Grundlage ist Bildung, wozu fundamental die Sprachbeherrschung und -vielfalt gehört, und Interesse für Unbekanntes/Neues. Hinzu kommt das Umfeld (Familie, Beruf, Freizeit usw.), in der sich die Person bewegt. Dies ergibt für mich das typische Verhalten des Menschen. Je weniger von Erstem existiert, um so mehr dominiert Zweites. Dabei steht beides in einer Wechselwirkung. Beispiele findest Du überall.
Mit diesem Vergleich hast Du Dich ein bisschen arg weit aus dem Fenster gelehnt. Völlig daneben.
Wenn die Jugendlichen "sensibel" mit ihren Mitmenschen umgehen, sind solche Geräte völlig überflüssig. Was wird als Nächstes verjagt? Alte aus dem Park?
Also als ich Jugendlicher war, war ich ein ganz normaler
und vernünftiger Bürger und Kunde. Also hätte es mich
sehr geärgert, wenn ich unter solchen Maßnahmen hätte
leiden müssen.
Da ich seit 1 Jahr direkt hinter einer Schule wohne, habe ich neue Erfahrungen. Jeden Tag (ab ca 16h) ein Riesenradau, ca 10-20 Jugendliche, mit saufen und allem was darauf folgt...Auf zunächst freundliche u.verständnisvolle ansprache wurden wir beschimpft, bespuckt, Müll u. Flaschen+Scherben liegen zu Hauf im Garten. Polizei kam etc, nichts hilft. habe neulich von diesem Gerät i.d. Zeitung gelesen und möchte dies der Schul-Leitung bzw.der Stadt vorschlagen, weil der Aufenthalt auf unserer Terasse nicht zu ertragen ist mit lautem gegröhle in ca 15 Meter Entfernung. Gegen eine "normale" Anwesenheit hätte ich nix!
In England gibt es die Dinger ja schon etwas länger und die Ladenbesitzer, die sie sich angeschafft hatten, weil ihre Kunden von den vor dem Geschäft herumlungernden Youngstern belästigt wurden, haben damit gute Erfahrungen gemacht.
Die Alternative zu diesen Geräten wäre es doch, alle naselang die Polizei zu rufen, falls die Jugendlichen sich vor einem Laden "geschäftsschädigend" aufführten, wie es etwa in Fussgängerzonen bei Strassenmusikanten und Pflastermalern geschieht, wenn die "normalen" Fussgänger nicht mehr durchkommen oder auf Bahnhöfen und Spielplätzen mit den Junkies.
Zwar weiss ich nicht, wie die Installation solcher Geräte juristisch zu beurteilen ist, aber ich habe Verständnis dafür und empfinde es auch nicht als unangemessen.
Tut mir Leid, aber ich bin "normaler Fußgänger" und habe mich durch Pflastermaler oder Straßenmusikanten noch nie belästigt gefühlt und denke auch nicht, dass da die Polizei zu rufen ist. Auch stört mich Dein Ausdruck "herumlungernde Youngsters" und Dein Vergleich mit Junkies auf Spielplätzen und an Hauptbahnhöfen. Polizeipräsenz einerseits an schwierigen Orten und alternative Möglichkeiten wie Jugendtreffs andererseits halte ich für bessere Lösungsmöglichkeiten!
demosthenes am 5. November 2007 12:34 @oldpaed:
Ich weiss nur, dass die Polizei in Hamburg einschreitet - durch wen auch immer alarmiert - wenn die Anzahl der Strassenmusiker und Pflastermaler in Fussgängerzonen ein bestimmtes Mass überschreitet und in Hannover(?) müssen diese Gruppen sich eine Genehmigung vom Ordnungsamt holen, ehe sie loslegen dürfen.
Der Ausdruck "herumlungernde Youngsters" stammt übrigens nicht von mir, sondern war ein Zitat.
Bevor die Polizei am Hamburger Hauptbahnhof vor einiger Zeit aktiv wurde, war dort manchmal schlicht kein Durchkommen mehr und ob das dann jeweils Gruppen Jugendlicher waren, die auf den Treppen lagerten und ihre Ghetto-Blaster fullpower laufen liessen oder Junkies, die in aller Öffentlichkeit Drogen konsumierten oder "Obdachlose", die an der Flasche hingen, das war mir ziemlich egal, denn es war alles gleichermassen lästig.
Die Dinger sind rechtlich gesehen nicht erlaubt oder zumindest umstritten. Deshalb werden sie sich wohl auch nicht durchsetzen.
Hoffentlich!
Vielen Dank! Deine Antwort ist wie gewohnt SPITZE! Das ist`s, was ich wissen wollte! Nochmals herzlichsten Dank!!!