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Antworten auf Fragen von obstgurke

Möglichst kostenloses Programm womit man 10 Finger schreiben üben bzw. lernen kann (PC) ?

beantwortet von d4711 am 29. August 2009 01:48
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Ich finde http://typeracing.de ganz schön zum Üben. Ist ein kostenloses Browser-Autorennspiel, bei dem man Schnelltippen lernt.



Benutzt jemand das Palm Centro und hat Erfahrungswerte bzw einen Link zu Testberichten?

beantwortet von erweh am 29. Juli 2009 18:36
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SoSo!



Zwangsräumung? Was ist wenn der Vermieter die Kosten nicht tragen will?

beantwortet von Tabaluga1961 am 18. April 2009 11:59
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schon mal daran gedacht vom Kaufvertrag zurück zu treten? Was ist denn vertraglich vereinbart?

Zwangsräumung dauert lange. Mir fällt das Wort Schadenersatz ein. Es muss auch gehen das ihr länger in der alten Wohnung bleibt als abgesprochen. Denn in Deutschland gibt es das Wohnungsrecht. Für euch und auch für den Mieter, der nicht ausziehen will.

Ich würd einen Rechtsanwalt fragen.



Zwangsräumung? Was ist wenn der Vermieter die Kosten nicht tragen will?

beantwortet von Tabaluga1961 am 18. April 2009 11:58
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schon mal daran gedacht vom Kaufvertrag zurück zu treten? Was ist denn vertraglich vereinbart?

Zwangsräumung dauert lange. Mir fällt das Wort Schadenersatz ein. Es muss auch gehen das ihr länger in der alten Wohnung bleibt als abgesprochen. Denn in Deutschland gibt es das Wohnungsrecht. Für euch und auch für den Mieter, der nicht ausziehen will.

Ich würd einen Rechtsanwalt fragen.



Zwangsräumung? Was ist wenn der Vermieter die Kosten nicht tragen will?

beantwortet von SUNFRIEND4 am 14. April 2009 23:39
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Ist dem seitherigen Mieter eigentlich ordnungsgemäß gekündigt? Ein Vermieterwechsel beinhaltet ja noch keine Kündigung



Zwangsräumung? Was ist wenn der Vermieter die Kosten nicht tragen will?

beantwortet von Mismid am 14. April 2009 23:29
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der Verkäufer ist gar nicht dazu verpflichtet, da er dem Mieter ja gar nicht kündigen kann. Nur der Besitzer kann wegen Eigenbedarf kündigen. Würde der alte Vermieter kündigen wäre dies ja nicht gerechtfertig wenn er hinterher die Wohnung verkauft. In diesem Fall müßte der alte Besitzer hohe Schadensforderungen an den Mieter zahlen, die eventuell lebenslänglich zu zahlen sind. Also nur ihr könnt dem Mieter kündigen wenn ihr die Wohung gekauft habt. Es muß euch aber der Vorwurf gemacht werden, daß ihr einfach leichtfertig eure alte Wohung kündigt ohne daß der Mieter gekündigt hätte und ohne, daß ihr wegen Eigenbedarf dem Mieter gekündigt habt. Der Mieter hat jetzt also noch mindestens 6 Monate bis 1 Jahr Zeit auszuziehen, sobald ihr die Kündigung ausgesprochen habt. Wenn er sich weigert, müßt ihr klagen und könnt dann wohl in den nächsten 1-2 Jahren nicht einziehen!!!!!! Es kann überhaupt keine Zwansgräumung geben solange es kein gerichtliches Urteil dazu gibt!!!!

Kommentar von F76b930239b9abf238bd403d2bc4d03dsmallGuppy194 am 15. April 2009 06:41

gute Antwort



Zwangsräumung? Was ist wenn der Vermieter die Kosten nicht tragen will?

beantwortet von guterwolf am 14. April 2009 23:05
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Wäre mal gut zu wissen wie ihr die Wohnung gekauft habt und wann zu wem der Mieter gesagt hat, dass er raus will bzw. ob ihm der alter Vermieter ggf. gekündigt oder er dies selbst getan hat.

Wenn nicht, habt ihr gelitten. Kauf bricht nicht Miete. Dann müsstet ihr dem Mieter erst mal wegen Eigenbedarf kündigen und wenn er sich dann quer stellt und widerspricht, müsst ihr ihn raus klagen und wenn ihr Recht bekommt, könnt ihr ihn nach dem Urteil zwangsräumen lassen.

Das kann aber dauern und sich monatelang hinziehen. Wenn denn dann eine Räumung macht eine sogenannte "Berliner Räumung", die ist am billigsten.

Oder bietet eurem Mieter Geld dafür, dass er auszieht.

Kommentar von Simple_avatar5smallMismid am 14. April 2009 23:40

Was ein Mieter irgendwann zu irgendwem mal gesagt hat spielt ja eh keine Rolle. Kündigungen müssen immer schriftlich erfolgen



Zwangsräumung? Was ist wenn der Vermieter die Kosten nicht tragen will?

beantwortet von sunfalter am 14. April 2009 22:57
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Kommt drauf an, wie die Wohnung gekauft wurde. Wenn im Vertrag steht, ohne Mietverhältnisse, dann bleiben die Kosten beim Verkäufer. Ich vermute, darüber steht gar nichts drin. Dann werden sie wahrscheinlich die Kosten selbst trage. Wichtig: Nen Titel beim Gericht holen. Der ist 30 Jahre gültig. Irgendwann ist der jetzige Mieter vielleicht doch mal zahlungfähig.

Kommentar von Simple_avatar5smallMismid am 14. April 2009 23:39

wer sagt denn, daß der Mieter zahlungsunfähig ist?

Kommentar von F76b930239b9abf238bd403d2bc4d03dsmallGuppy194 am 15. April 2009 06:38

steht so in der Frage, dass der Mieter wohl nicht zahlen können wird



Zwangsräumung? Was ist wenn der Vermieter die Kosten nicht tragen will?

beantwortet von Lena101 am 14. April 2009 22:55
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Ich denke, du siehst das mit der Zwangsräumung etwas rosig. Wenn der Mieter nicht ausziehen will, wird das mit der Zwangsräumung Monate dauern, das ist jedenfalls meine Erfahrung. Ihr tut sicher gut daran, euch als Zwischenlösung eine andere Wohnung zu suchen. Und teuer wird das außerdem.



Zwangsräumung? Was ist wenn der Vermieter die Kosten nicht tragen will?

beantwortet von marcel1973 am 14. April 2009 22:53
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ihr müsst erstmal in vorlage treten und euch das geld beim mieter zurückholen. der vermieter kann ja nichts dafür, wenn der alte mieter nicht die kündigung akzeptiert

Kommentar von Simple_avatar5smallMismid am 14. April 2009 23:32

Es kann doch gar keine Zwangsräumung geben! Die müßte doch erstmal gerichtlich erstritten werden und das dauert mehr als 1 Jahr



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