Ich finde http://typeracing.de ganz schön zum Üben. Ist ein kostenloses Browser-Autorennspiel, bei dem man Schnelltippen lernt.
schon mal daran gedacht vom Kaufvertrag zurück zu treten? Was ist denn vertraglich vereinbart?
Zwangsräumung dauert lange. Mir fällt das Wort Schadenersatz ein. Es muss auch gehen das ihr länger in der alten Wohnung bleibt als abgesprochen. Denn in Deutschland gibt es das Wohnungsrecht. Für euch und auch für den Mieter, der nicht ausziehen will.
Ich würd einen Rechtsanwalt fragen.
schon mal daran gedacht vom Kaufvertrag zurück zu treten? Was ist denn vertraglich vereinbart?
Zwangsräumung dauert lange. Mir fällt das Wort Schadenersatz ein. Es muss auch gehen das ihr länger in der alten Wohnung bleibt als abgesprochen. Denn in Deutschland gibt es das Wohnungsrecht. Für euch und auch für den Mieter, der nicht ausziehen will.
Ich würd einen Rechtsanwalt fragen.
Ist dem seitherigen Mieter eigentlich ordnungsgemäß gekündigt? Ein Vermieterwechsel beinhaltet ja noch keine Kündigung
der Verkäufer ist gar nicht dazu verpflichtet, da er dem Mieter ja gar nicht kündigen kann. Nur der Besitzer kann wegen Eigenbedarf kündigen. Würde der alte Vermieter kündigen wäre dies ja nicht gerechtfertig wenn er hinterher die Wohnung verkauft. In diesem Fall müßte der alte Besitzer hohe Schadensforderungen an den Mieter zahlen, die eventuell lebenslänglich zu zahlen sind. Also nur ihr könnt dem Mieter kündigen wenn ihr die Wohung gekauft habt. Es muß euch aber der Vorwurf gemacht werden, daß ihr einfach leichtfertig eure alte Wohung kündigt ohne daß der Mieter gekündigt hätte und ohne, daß ihr wegen Eigenbedarf dem Mieter gekündigt habt. Der Mieter hat jetzt also noch mindestens 6 Monate bis 1 Jahr Zeit auszuziehen, sobald ihr die Kündigung ausgesprochen habt. Wenn er sich weigert, müßt ihr klagen und könnt dann wohl in den nächsten 1-2 Jahren nicht einziehen!!!!!! Es kann überhaupt keine Zwansgräumung geben solange es kein gerichtliches Urteil dazu gibt!!!!
Guppy194 am 15. April 2009 06:41 gute Antwort
Wäre mal gut zu wissen wie ihr die Wohnung gekauft habt und wann zu wem der Mieter gesagt hat, dass er raus will bzw. ob ihm der alter Vermieter ggf. gekündigt oder er dies selbst getan hat.
Wenn nicht, habt ihr gelitten. Kauf bricht nicht Miete. Dann müsstet ihr dem Mieter erst mal wegen Eigenbedarf kündigen und wenn er sich dann quer stellt und widerspricht, müsst ihr ihn raus klagen und wenn ihr Recht bekommt, könnt ihr ihn nach dem Urteil zwangsräumen lassen.
Das kann aber dauern und sich monatelang hinziehen. Wenn denn dann eine Räumung macht eine sogenannte "Berliner Räumung", die ist am billigsten.
Oder bietet eurem Mieter Geld dafür, dass er auszieht.
Was ein Mieter irgendwann zu irgendwem mal gesagt hat spielt ja eh keine Rolle. Kündigungen müssen immer schriftlich erfolgen
Kommt drauf an, wie die Wohnung gekauft wurde. Wenn im Vertrag steht, ohne Mietverhältnisse, dann bleiben die Kosten beim Verkäufer. Ich vermute, darüber steht gar nichts drin. Dann werden sie wahrscheinlich die Kosten selbst trage. Wichtig: Nen Titel beim Gericht holen. Der ist 30 Jahre gültig. Irgendwann ist der jetzige Mieter vielleicht doch mal zahlungfähig.
Ich denke, du siehst das mit der Zwangsräumung etwas rosig. Wenn der Mieter nicht ausziehen will, wird das mit der Zwangsräumung Monate dauern, das ist jedenfalls meine Erfahrung. Ihr tut sicher gut daran, euch als Zwischenlösung eine andere Wohnung zu suchen. Und teuer wird das außerdem.
ihr müsst erstmal in vorlage treten und euch das geld beim mieter zurückholen. der vermieter kann ja nichts dafür, wenn der alte mieter nicht die kündigung akzeptiert
Es kann doch gar keine Zwangsräumung geben! Die müßte doch erstmal gerichtlich erstritten werden und das dauert mehr als 1 Jahr