Hallo Ninalina,
das Kopflausproblem wird bei dir zwar schon lange behoben sein, aber das heißt ja nicht, dass die lieben Tierchen nicht immer wieder mal zurück kommen können. Unsere Kinder können sich immer wieder in der Schula oder im Kindergarten anstecken, so hatte ich inzwischen mit meinen beiden Kindern schon mehrfach das Vergnügen. Wenn du noch ein paar gute Tipps fürs nächste Mal brauchst, dann kann ich dir ein interessantes Ebook empfehlen. Es ist zwar nicht kostenlos, aber auf jeden Fall sein Geld wert, denn es enthält nützliche Tipps und alte, in Vergessenheit geratene Hausmittel. Wenn es dich interessiert, dann schau doch mal bei http://www.kopflaeuse-hausmittel.de rein.
LG Rikeelse
die Pflege von Angehörigen zu Hause kann den Rentenanspruch erhöhen. Beitrag dazu http://www.gedix.de/pflege-rentenanspruch-374/
Also ich hasse es auch, zum Arzt zu gehen. Ich muss auch immer mindestens 1 1/2 bis 2 Stunden warten. Es ist halt auch ein guter Arzt, sonst hätte ich schon längst gewechselt. Aber eine Zumutung ist es schon.
Die Pflege von Angehörigen ist nicht nur menschlich gesehen besonders wertvoll, sie lohnt sich auch für die eigene Altersvorsorge. Die Pflegeversicherung zahlt Beiträge zur Rentenversicherung für denjenigen, der ein pflegebedürftiges Familienmitglied zu Hause betreut. Vorausgesetzt, er arbeitet neben der Pflege nicht mehr als 30 Stunden in der Woche.
Pflegepersonen sind in der gesetzlichen Rentenversicherung versichert, wenn sie einen Pflegebedürftigen mindestens 14 Stunden pro Woche in häuslicher Umgebung pflegen und dafür kein Gehalt bekommen. Das bedeutet, dass außer dem staatlichen Pflegegeld kein Geld zu ihren Gunsten fließen darf. Es spielt keine Rolle, ob sie vom Pflegebedürftigen eine finanzielle Anerkennung bekommen, sofern diese die Höhe des Pflegegeldes nicht übersteigt.
Zeit spielt bei der Einstufung der Pflegetätigkeit eine zentrale Rolle, denn die Pflegestufe bemisst sich nach dem Zeitaufwand für die Pflege. Das Pflegegeld beträgt:
Zeitaufwand durchschnittlich mindestens 90 Minuten pro Tag
Zeitaufwand durchschnittlich mindestens drei Stunden pro Tag
Zeitaufwand durchschnittlich mindestens fünf Stunden pro Tag.
Wie hoch der Pflegebedarf im Einzelfall ist, entscheidet der medizinische Dienst der Krankenkasse oder ein beauftragter Arzt einer privaten Pflegeversicherung.
Ist die Pflegeperson versicherungspflichtig, werden die Rentenbeiträge von der Pflegeversicherung gezahlt. Wie viel auf ihrem Rentenkonto gutgeschrieben wird, hängt von zwei Dingen ab: erstens von der wöchentlichen Dauer der Pflege und zweitens von der Pflegestufe des Pflegebedürftigen.
Mit Hilfe dieser beiden Werte errechnet sich die Höhe der Rentenbeiträge, die die Pflegekasse zahlt.
Wer als Pflegeperson versicherungspflichtig werden möchte, muss darauf achten, dass der Pflegebedürftige neben dem Antrag auf Pflegegeld auch einen Antrag für ihn stellt. Nur wenn der Antrag auf Pflegeleistungen rechtzeitig gestellt wird, genießt die Pflegeperson vom ersten Tag ihrer Pflegetätigkeit an die Vorteile der Rentenversicherung.
Die Rentenversicherungspflicht beginnt in der Regel mit dem Tag, an dem der Pflegebedürftige die Leistungen aus der Pflegeversicherung beantragt. Die Pflegeperson kann sich aber auch selbst an die Pflegekasse wenden.
Weitere Informationen erhalten Sie bei den Mitarbeitern der Auskunfts- und Beratungsstellen in Ihrer Nähe oder bei den Versichertenberatern und Versichertenältesten. Auskünfte erhalten Sie auch am kostenlosen Servicetelefon unter 0800 1000 48000 oder im Internet unter w ww.deutsche-rentenversicherung.de.
Mein Sohn ist in Pflegestufe eins. Man bekommt dann automatisch die Unterlagen für die Rente zugeschickt, aber nur, wenn ihr Pflegegeld bekommt.Das muss man über die Krankenkasse beantragen, die geben das weiter an den medizinischen Dienst, die dann vorbeikommen. Gut ist es, wenn man sich vorher die Pflegezeiten aufschreibt, wie Duschen, Waschen, Nahrung zerkleinern, füttern, haare kämmen, baden, Zahnpflege, ihre Wohnung putzen, falls sie eine eigene hat, usw. spazieren gehen gehört leider nicht dazu, nur der reine Pflegeaufwand!
Bekommt ihr Pflegegeld? Beantragt bei der Pflegekasse eine Pflegestufe für die Oma. Dann bekommt ihr Pflegegeld und automatisch einen Rentenanspruch. Viel ist es aber nicht, aber besser als nichts.
ja
Antrag bei der Pflegkasse stellen. Dann kommt der MDK zur Begutachtung.
sanne172 am 4. Februar 2009 17:50 Normalerweise steht auf dem Pflegebescheid auch, dass das ein Nachweis für die Rentenversicherung ist.
Ja, auf jeden Fall. Zuständig ist die Pflegekasse (Krankenkasse), sie übernimmt ab einer bestimmten Stundenzahl (ich glaube 15 /Woche) die Rentenbeiträge.
Bei mehr als 15 Std. pro Woche und bei einer Pflegestufe zahlt die krankenkasse einen Rentenbeitrag
die Garantie ist nicht schlecht, aber das Preis-Leistungsverhältnis ist meiner Meinung nach nicht okay und wenn eine, bei IKEA für einen Bruchteil gekaufte, Schüssel nach 5 jahren das Zeitliche segnet, kaufe ich eben eine neue...