den zuschlag für alleinerziehende von 36 % des regelsatzes erhältst du, wenn du mit deinem kind allein lebst.
da du mit deinen eltern in der gemeinsamen wohnung eine bedarfsgemeinschaft bildest, hast du somit keine anspruch auf diesen zuschlag.
mit mietzahlungen hat dieser zuschlag nichts zu tun.
der zuschlag ist gedacht für alleinerziehende, die allein mit ihrem kind leben um dann für eine evtl. betreuung mal was zahlen zu können.
in deinem fall wohnen die eltern im selben haushalt, da erübrigt sich eine betreuung des kindes von außen.
Hast Du schon mal bei Deinem Amt gefragt? Die können es Dir bestimmt sagen
Einfach der zuständigen Erzieherin melden, dass Sie nicht mehr im selben Umfang wie bisher den Kindergartenplatz benötigen. Normalerweise sollte man etwa einen Monat Bearbeitungszeit einkalkulieren, dann sollte der korrekte Betrag abgebucht werden.
du sagst einfach beim kiga bescheid, dass du dein kind nur noch bis xy uhr da lassen willst und bezahlst dementsprechend weniger.
Würde ja gerne antworten, aber was bedeutet "runter stuffen"?
ich wohne zwar im gleichem haus aber nicht in der gleichen wohnung meine eltern bekommen ja auch kein hartz 4
dann wäre der fall anders.
du hättest den anspruch auf diesen zuschlag.
das setzt aber voraus, dass du mit deinem sohn eigenständig lebst und mit deinen eltern kaine besdarf-oder haushaltsgemeinschaft führst.
du musst für den sohn kindergeldanspruch haben und einen eigenen antrag für dich und das kind bei der arge stellen.