Weil glatte Frauenhaut einfach weiblicher und schöner aussieht und sich anfühlt! Wie wären schöne halterlose Strümpfe, dazu schicke High-Heels..etc und unter den Strümpfen sieht man die platt gedrückte dicke schwarze Behaarung!!!? MICH würde mal interessieren, wieviele und was für Männer fänden behaarte Beine, Achseln...tatsächlich ästhetisch???? Bin froh, dass irgendwann mal jemand auf die Idee kam, dass Frauen sich rasieren sollten!
abgestimmt für: Sonstige Gründe, nämlich ... [bitte nennen]natürlich desswegen also ich würds nicht heiss finden wenn frauen sich nicht rassieren würden
abgestimmt für: Weil sie nicht wieder aufhören können, nachdem sie einmal angefangen haben (wegen der Stoppeln).natürlich desswegen also ich würds nicht heiss finden wenn frauen sich nicht rassieren würden
abgestimmt für: Weil sie nicht wieder aufhören können, nachdem sie einmal angefangen haben (wegen der Stoppeln).Geh zu einem Stützpunkt für Selbsthilfegruppen ,die helfen weiter.
http://www.amaveo.de/existenzgruendung-wissen/vereinsgruendung.html hilft das weiter?
PPanther am 27. November 2009 18:25 und hier eine Menge dazu http://kuerzer.de/zp6svZIHw (musste Link kürzen)
Die Grunderwerbsteuer beträgt grundsätzlich 3,5% der Bemessungsgrundlage. Unter Bemessungsgrundlage versteht man die Anschaffungskosten/Herstellungskosten des Grunderwerbes. Läßt sich der Kaufpreis nicht nach Grundstück und Gebäude unterteilen (z. B. bei notariellem Vertrag, Kaufpreis ETW 90 T€) unterliegt der gesamte Kaufpreis der Grunderwerbsteuer
Auch bei einer Eigentumswohnung kauft man Grund und Boden und wird dadurch Miteigentümer am Grundstück und des gesamten Gebäudes.
Die Grunderwerbsteuer ist eine Steuer, die beim Erwerb eines Grundstücks anfällt. Der Steuersatz beträgt grundsätzlich 3,5 % der Bemessungsgrundlage (Seit dem 1. September 2006 dürfen die Bundesländer den Steuersatz selbst festlegen - siehe Art. 105 Abs. 2a GG).
Ist nicht überall 3,5 %. Da in den Ländern verschieden. Berechnugsgrundlage ist der Kaufpreis aber meist mit kleinen Abweichungen, da die Gemeinde den Steurmessbetrag nach den Richtlinien festlegt.
Das mit dem Messbetrag ist Unsinn. Bemessungsgrundlage ist der Kaufpreis. Hierauf fallen 3,5% GrErwSt an, in Berlin 4,5%.
Messbeträge gibt es bei der Grundsteuer und bei der GEwerbesteuer. Eigentlich auch noch bei der Vermögensteuer, aber die wird ja momentan nicht erhoben.
Smash am 27. November 2009 14:40 Das stimmt so nicht ganz. Man kann von dem bezahlten Betrag bestimmte Summen absetzen, z. B. für eingebaute Möbel, wie Küche. Auch kann man unter bestimmten Voraussetzungen Abzüge mache, wenn Rechte auf dem Grundstück liegen. Ich fand das etwas zu kompliziert um es genau hier auszuführen. Schließlich holt man sich solche Auskünfte von dem zuständigem Notar.
Also, bisher dachte ich, dass Möbel nicht zum Grundstück gehören (§ 94 BGB) und deshalb gar nicht in den Kaufpreis des Grundstücks einfließen können.
Weiter dachte ich, dass ein auf dem Grundstück lastendes Recht ein Preismerkmal ist. So bestätigt es mir beispielsweise auch der hiesige Bausachverständige. Niemand wird ein Grundstück, welches bis obenhin randvoll mit einer Grundschuld belastet ist, für einen Preis von 100% kaufen.
Aber ich lerne natürlich gern dazu :-)
Auch dass Notare neuerdings Auskunft in Steuersachen geben dürfen, ist eine Rechtsentwicklung, die an mir offenbar vorübergeschritten ist. Hast du zufällig eine aktuelle Ausgabe des § 3 StBerG zur Hand?
Die Steuer wird immer auf den vollen Kaufpreis berechnet.
Also auch beim Kauf einer Eigentumswohnung, wo gar kein Grudstück dabei ist?
YourName am 26. November 2009 22:15 Wie kommst du darauf, dass da kein Grundstück (also wohl: Grund/Boden) dabei sei? Schwebt die Wohnung in der Luft?