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Antworten auf Fragen von nice23

Frage noch mal anders

beantwortet von Orchidee1 am 17. November 2009 18:31
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Wo war er die 3 Jahre? Und warum schreibst Du ohne Punkt und Komma? Das ist anstrengend zu lesen. Hat er auf der Straße gelebt? Dann schreibt, dass er obdachlos war. Hat halt Platte gemacht.

Kommentar von nice23 am 17. November 2009 18:33

Ja ey er hatt Platte gemacht

Kommentar von Simple_avatar6smallOrchidee1 am 17. November 2009 18:41

Dann gebt das an. Ganz einfach.



Frage noch mal anders

beantwortet von luna0573 am 17. November 2009 18:16
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Klingt ein wenig abenteuerlich was du da schreibst. Kann es nicht eher sein, das dein Freund tatsächlich "heimlich" bei dir gewohnt hat und du nun nach einer Möglichkeit suchst, wie du das, wenn es so ist, unberechtigt erhaltene Geld aus dem Unterhaltsvorschusstopf, nicht zurück zahlen musst? Ich kann mir nicht vorstellen, das ein Angestellter der Stadt, einfach etwas in den PC eingibt. Ausserdem musst du das unterschreiben und wenn es nicht stimmt, unterschreibe ich einfach nicht, fertig.

Kommentar von nice23 am 17. November 2009 18:21

Ich habe da garnichts unterschrieben er war ja beim Bürgeramt und hat sich alleine angemeldet.



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beantwortet von bienemaja79 am 17. November 2009 18:14
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Er sollte doch nachweisen können wo er die letzten 3 Jahre gewohnt hat und das dort sagen.. Ich wußte gar nicht das man sich 3 Jahre rückwirkend anmelden kann..

Kommentar von luna0573 am 17. November 2009 18:18

das geht auch nicht. Wir haben eine 6 Wochen Frist, danach droht Ärger.

Kommentar von nice23 am 17. November 2009 18:20

also wäre das garnicht Rechtskräftig oder?Er wurde nähmlich erst vor 1 woche bei seiner anmeldeadresse abgemeldet und darauf hin kamm ein Brief das er sich anmelden muss.



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beantwortet von Wolff966 am 17. November 2009 18:13
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Du hast Anspruch auf eine ordnungsgemässe Anmeldung!Wende Dich mit Nachdruck an das Bürgeramt.Tut er das nicht ist es eine Straftat-seitens des Amtes!!



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beantwortet von joerg1611 am 17. November 2009 18:11
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Zum zweiten Mal OHNE Absatz......wirst Du es irgendwann lernen ?? Mal ehrlich, wer soll sowas lesen ???????

Kommentar von nice23 am 17. November 2009 18:22

ja du hast es ja gelesen!

Kommentar von E7cfa5d9d18157d2bcf28135b8d09d99smalljoerg1611 am 17. November 2009 19:03

Nö, is mir zu anstrengend. Oder siehst Du eine vernünftige Antwort von mir ?



Frage noch mal anders

beantwortet von SUNFRIEND4 am 17. November 2009 18:11
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und wo war er tatsächlich in diesen 3 Jahren? Natürlich sollte das richtige Datum drinstehen



was kann man da noch machen

beantwortet von Caitleen93 am 17. November 2009 17:56
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Lass Ihn auflaufen, geh hin und sag das er nicht bei Dir wohnt und Du ihn auch nicht bei dir wohnen lässt, wo er sich die letzten drei Jahre aufgehalten hat sollen Sie selbst raus finden. Desweiteren ist das ja wohl Betrug wenn er einfach Deine Adresse angibt, zeig Ihn deswegen an, somit zeigst du dem Jugendamt deutlich das dem nicht so ist wie sie meinen



was kann man da noch machen

beantwortet von diemama40 am 17. November 2009 17:56
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das müssen die dir beweisen...sozialgericht klage einreichen...fals es tatsächlich nicht so ist.. wohnt er denn nun bei dir oder nicht?kann sich doch nicht jeder mal ebend irgenwo anmelden...steht doch aber nicht auch noch an deiner klingel?

Kommentar von nice23 am 17. November 2009 17:59

Ja er wohnt bei mir , aber erst seid dem 17 und nicht seid drei Jahren nur , weil die sich von Amt nicht erklären können wo er die letzten drei jahre gewohnt hat haben die einfach einegeben das er seid drei jahren bei mir wohnt

Kommentar von 44d32f2d8506a149e4d0fd07f7142946smallCaitleen93 am 17. November 2009 18:02

Ahso, dann muss er zum Amt und erklären das er die letzten drei Jahre niergendwo gewohnt hat, er hats verbockt, soll ers wieder richten. Besorg dir Zeugen die das bestätigen können



was kann man da noch machen

beantwortet von Mizi59 am 17. November 2009 17:55
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Beim Amt ,Leute angeben,die es bezeugen können,dass seine Angaben nicht stimmen



was kann man da noch machen

beantwortet von Caitleen93 am 17. November 2009 17:54
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Hast Du paar Zeugen die bestätigen können, evtl unter Eid, das er nicht bei Dir gewohnt hat. Ich würde Ihn voll auflaufen lassen, warum lässt du ihn denn jetzt wieder bei dir wohnen wenn er nicht mal das Datum ändern lassen will??

Kommentar von nice23 am 17. November 2009 17:57

Wir wollen das ja ändern lassen, aber der Beamte möchte das nicht. Wenn er das Datum nicht ändert dan muss ich den Unterhaltsvorschuss der letzten 3 jahre zurück zahlen. der Beamte meinte ich hätte da nichts mit zu tuhen nein ist ja nur meine Wohnung

Kommentar von 44d32f2d8506a149e4d0fd07f7142946smallCaitleen93 am 17. November 2009 18:00

Lass Dir das bloß net gefallen. Hast du den Mann denn jetzt wieder in deiner Wohnung aufgenommen oder nicht?? Ganz blick ich das grad nicht



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