Kann er machen, aber ich würde es ihm nicht bezahlen. Außerdem ist das denn nach 12 Monaten sowieso verjährt.
Er kann es zumindest versuchen. Such dir einen eigenen Anwalt, und laß den das regeln. Wenn es dumm läuft, verbrennst du dir nur mit einer evtl. unüberlegten Aussage in einer Antwort nur die Finger. Anwälte drehen da schnell mal was um. Der eigene Anwalt weiß, wie man damit umzugehen hat.
Was ist das für ein Anwalt ? Er muß erst einmal einen Prozess anstreben und beim Gericht einreichen , dann kommt es zur Verhandlung und letztendlich entscheidet der Richter über ein Strafmaß , oder Schmerzenzgeld . Lass dich nicht ins Boxhorn jagen .So sehe ich es jedenfalls und ich hoffe an unserer Rechtsprechung hat sich da nicht auch schon wieder etwas verändert , in deutschlsnd weiß man ja inzwischen nicht mehr wirklich was über nacht passiert .
Lach, was war denn das für ein "Anwalt"?
Den Absender solltest Du verklagen !
kunstix am 7. Februar 2008 10:57 Nicht lachen! Es muss auch schlechte Anwälte geben. ;)
Das meinst Du nicht wirklich alles ernst, oder?
Leider ist es So wie Geschildert
namschup, nicht Deine Frage ist anzuweifeln, sondern diese Antwort.