Könnte er das Rohr nicht verlängern, vielleicht 2 Meter weiter nach links oder rechts, wenn er das nicht macht, dann stopf das Rohr zu!
Ist leider nicht möglich Sie sind ( Geschäftsleute ) und wir nur arme Rentner.
Er bläst es Dir ja nicht "ins Fenster" sondern ins Freie. Es zieht dann in Dein Fenster. Man müßte im Guten und zusammen mit dem Nachbarn überlegen wie man es ändern kann....mit Gewalt geht nicht viel und kostet sehr viel Geld (Anwälte u.s.w.)
du musst mal mit ihm darüber sprechen und ihn auffodern das abzustellen.
tut er es nicht, kannst du den vermieter benachrichtigen, der hat abhilfe zu schaffen.
Auf keinen Fall zahlen! Der Anwalt hat einen Auftraggeber - und der hat ihn auch zu bezahlen! Und das weiss der Anwalt auch! Ich würde sein Schreiben und auch alle anderen, die da vielleicht noch kommen, ignorieren! Wenn der sich erst nach einem Jahr rührt, dürfte es mit der Beweislage ziemlich schlecht stehen. Ich würde mir auch keinen eigenen Anwalt nehmen, weil den müsstest Du selber zahlen - nur, damit der vielleicht ein Gegen-Schreiben erstellt. Rat: einfach abwarten und nicht reagieren. Auch Beleidigung und üble Nachrede müssen erst mal von der Gegenseite bewiesen werden. Es ist schon sehr bezeichnend, dass die Gegenseite noch keine Strafanzeige deswegen erstattet hat - und auch nicht mehr erstatten wird, weil beide Delikte sog. Antragsdelikte sind, derentwegen der Geschädigte nur binnen 3 Monaten nach der angeblichen Tat Strafantrag stellen kann. Danach geht gar nichts mehr! Also auch strafrechtlich hast Du nichts zu befürchten - und auch das weiss die Gegenseite und hofft nun, noch Geld herausschlagen zu können. Einfach nicht reagieren - der Anwalt hat nach einem Jahr keine Chance mehr! Jeder Richter wird ihn fragen, weshalb sein Mandant keine Anzeige erstattet hat. Vor allem aber wird der Richter den Anwalt fragen, weshalb er 1 Jahr bis zur Klage gewartet hat! Also: Ignorieren!!!!!!
Vielen Dank für Deine ausführliche Antwort
Da brauchst du dir keine Sorgen machen! Erstens verjährt, zweitens bekannte Abzockemasche, drittens weis der Anwalt das und deshalb kommt auch nichts mehr!
Aber manche sind von einem Schreiben dermaßen eingeschüchtert, dass sie bezahlen und davon leisten sich solche Anwälte ein tolles Leben!
Ausserdem müsste erst ein Richter entscheiden, ob überhaupt der Tatbestand der Beleidigung vorliegt! Dafür steht zunächst Aussage gegen Aussage und dann wirds für den Nachbarn schwierig, mit der Beweisführung!
Sei nett und beleidige niemanden, dann kannst solche Spinner sowieso ignorieren!
..auf keinen Fall bezahlen...............Das darf er nicht..........Und das weiss der auch!!!!!
ignoriere das Schreiben, den anwalt und den Nachbarn weiter und sei zu allen lieb und nett...manche Anwälte brauchen halt die Kohle um sich ihren Seelenklempner leisten zu können
Wenn das länger als ein Jahr her ist würde ich darauf nicht reagieren. Das ist so eine Masche, denn reagierst du darauf beginnt die Verjährungsfrist von neuem. Also abwarten. Wenn ein Strafantrag kommt solltest du einen Anwalt einschalten.
Genial, der Anwalt!
Und wenn du nicht zahlst, regt er sich auf und verlangt obendrauf noch mal eine Beruhigungsgebühr von 1000 €.
Aber nachdem bisher nichts passiert ist, leg das Schreiben einfach ab. Aber nicht wegwerfen! Vielleicht brauchst du es doch noch mal.
Du hast Recht Anwalt braucht Geld Seine Praxisräume hat Er in einer füherern Kaffeebude