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Antworten auf Fragen von namenslos

Wer kennt sich mit Handyangeboten/bundles aus

beantwortet von Mimixs2 am 12. Februar 2008 13:37
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Hallo!!! Ich arbeite auch in der Mobilfunkbranche, wir bieten das auch mit Laptop und oder PS3 an! Aber vorsicht, du schließt da immer zwei Verträge ab, sonst würde es sich nicht für den Anbieter rechnen! Ich würde mal deine letztn drei Rechnungen durchgehen und schauen wie dein Telefonverhalten war und je nach dem dann einen passenden Tarif auswählen!!!



Wer kennt sich mit Handyangeboten/bundles aus

beantwortet von Gozilla am 12. Februar 2008 13:36
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Ja, Geschenke gibt es dazu. Aber man muss dazu sagen, das die Anbieter auf jeden Fall das Geld wieder reinkriegen!Ein monatlicher Preis von mindestens 15€ pro Handy ist dann fällig und die Verbindungskosten sind auch recht teuer.



Wer kennt sich mit Handyangeboten/bundles aus

beantwortet von Patron am 12. Februar 2008 13:35
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viele gute erfahrungen mit sparhandy.de



wie die Pacht erhöhen und den Pachtvertrag kündigen

beantwortet von urian am 15. Januar 2008 02:19
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Geh zu einem Rechtsverdreher und schön ist ..



wie die Pacht erhöhen und den Pachtvertrag kündigen

beantwortet von Raimund1 am 15. Januar 2008 00:24
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Natürlich kann er die Immobilie kaufen und für den Parkplatz Eigenbedarf anmelden. Das reicht bei Wohnungseigentum auch - ja es ist der einzige WEg, um eine Wohnung frei zu kriegen - ausser Wenn Zahlungsrückstände mitsamt Folgen eingetreten sind

Kommentar von Simple_avatar2smallamiria71 am 15. Januar 2008 01:27

Eigenbedarf an einem Parkplatz, wenn er nicht selbst da wohnt? wie will man das begründen?

Der neue Käufer hätte vielleicht bessere Chancen, wenn er selbst dort einziehen möchte.

da drängt sich mir die Frage auf - was ist das überhaupt für ein Parkplatz? Ein Einstellplatz für ein Auto? gibts noch ne andere möglichkeit für den erwerber, sein auto abzustellen?

und vor allem - steht wirklich nicht mehr in diesem vertrag....



wie die Pacht erhöhen und den Pachtvertrag kündigen

beantwortet von amiria71 am 15. Januar 2008 00:16
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ich sehe das anders. ein erbe kann dann kündigen, wenn es auch der erblasser hätte tun können. der umstand, dass es einen neuen Eigentümer gibt, dürfte nicht helfen. etwas verkaufen zu wollen als Grund - aus dem Wohnungsmietrecht wissen wir ja, dass es zum Eigenbedarf besonderer Umstände darf - und Eigenbedarf gilt dann eben nur als "Normaler" Grund. Wichtige Gründe sind im allgemeinen die, die auch eine fristlose Kündigung rechtfertigen würden - also mißachtung der mietvertraglichen Regelung, Zahlungsrückstand über einen gewissen Zeitraum, etc.

Das ist aber - jedenfalls bei einem derart kurz dargestellte Sachverhalt - sicher auch Auslegungssache, wo jeder Richter vielleicht zu einer abweichendenMeinung kommen würde.



wie die Pacht erhöhen und den Pachtvertrag kündigen

beantwortet von Marvello am 15. Januar 2008 00:08
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Ein Grundstück verkaufen zu wollen, ist doch Grund genug. Das muß auch der Pächter einsehen.

Kommentar von urian am 15. Januar 2008 02:20

........................



wie die Pacht erhöhen und den Pachtvertrag kündigen

beantwortet von EWorld am 14. Januar 2008 23:53
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Ich glaube der Tot Deines Vaters gilt als wichtiger Grund, da Du somit als Erbe ja als neuer Eigentümer gilts.



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