Es gibt einen kostenlosen Erbrechner unter http://www.erbrechner.de
Dort kannst Du recht einfach rausfinden, wer wie viel erbt.
Lieber Herr Medicangel Sie haben mir aus der Seele gesprochen. Ich lebe auch schon seit 20 Jahren in einer Erbengemeinschaft, wo ich nur für Rechtsanwälte für mein Recht bezahlen muss. Ich kenne das Erbrecht und die Pflichtanteile. Herr Medicangel, ich wünsche Ihnen schöne Urlaubstage und ein erfolgreiches neues Jahr. Mit dem Heuchlerfest, habe ich nichts am Hut!
Wenn das Haus beiden gehört, verbleibt es sowieso zur Hälfte der Witwe. Wer wieviel von der anderen Hälfte bekommt, hängt davon ab, ob die Ehegatten einen Ehevertrag hatten oder nicht. Wenn die Ehegatten im gesetzlichen Güterstand (Zugewinngemeinschaft) gelebt haben, hat WolfRichter recht. Alle 5 Kinder erben dann je 1/10 des Nachlasses, was u.U. 1/20 des Hauses bedeuten kann.
Ohne Testament sind alle Kinder gleich erbberechtigt. Niemand kann auf seinen Pflichtteil reduziert werden. Man kann nur entweder Erbe oder Pflichtteilsberechtigter sein.
vor allem passt diese Frage super zu der schon von mir erwähnten Weihnachtszeitheuchelei...na wenigstens biste ehrlich das es dir nur um die Kohle geht.
Wenn es kein Testament gibt, gibt es auch kein Pflichtteil; vielmehr gilt die gesetzliche Erbfolge.
Da ich annehme, daß Deine beiden Halbgeschwister aus der ersten Ehe Deines Vaters stammen, sind sie ebenso seine Abkömmlinge, wie Du und erben also auch genauso.
Die Witwe erbt die Hälfte. Die andere Hälfte wird zu gleichen Teilen unter den Abkömmlingen aufgeteilt; jeder erhält also ein Zehnteil.
Sollten Deine Halbgeschwister aus der ersten Ehe Deiner Mutter stammen, sind sie nicht Abkömmlinge Deines Vaters und damit auch nicht erbberechtigt. Die andere Hälfte wird also nur zwischen Dir und Deinen beiden Vollgeschwistern aufgeteilt.
Hier ist die Erbfolge erklärt: