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Antworten auf Fragen von mofaracer93

Ist wiederholtes nichterwünschtes einwerfen von Reklame überhaupt Strafbar?

beantwortet von Volker13 am 26. November 2009 16:11
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Der einzige, der hier wirklich zur Sache vorgetragen hat, ist fastlink. Weder liegt hier eine strafbarkeit, noch ein Hausfriedensbruch vor.

Es besteht einzig und allein ein zivilrechtlicher Unterlassungsanspruch, der sich aber aus kostengründen nicht empfliehlt.

Kommentar von 83884a5d75092b3de80b2ba71fe971c8smallraGGman am 26. November 2009 20:58

die Kosten muss der tragen, der die Störung durch Einwerfen verursacht hat. Bei einer Abmahnung mit Aufforderung zur Abgabe einer Unterlassungserklärung kann man die eigenen Anwaltskosten zurückverlangen. So kann man gegen das Werbeunternehmen vorgehen. Gegen den Zetteleinwerfer zwar auch, aber der hat wohl kein Geld. Der arme Kerl wird aber wohl von seiner Firma gekündigt.



Ist wiederholtes nichterwünschtes einwerfen von Reklame überhaupt Strafbar?

beantwortet von murkeltimo am 26. November 2009 14:49
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Alles was nicht an Dich adressiert ist, ist Werbung. Wenn auf Deinem Briefkasten "Keine Werbung" steht, muß es eingehalten werden.
Wenn nicht, kann man gegen die Firma eine Unterlassungsklage einreichen. LG murkeltimo



Ist wiederholtes nichterwünschtes einwerfen von Reklame überhaupt Strafbar?

beantwortet von klausbert am 26. November 2009 14:46
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nicht strafbar, aber kannst die verteilende firma anrufen und dich beschweren denn schuld haben die prospektverteiler die kriegen dann ärger im wiederholungsfalle. MfG. K



Ist wiederholtes nichterwünschtes einwerfen von Reklame überhaupt Strafbar?

beantwortet von Stephan41 am 26. November 2009 14:45
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Sowas dummes habe ich ja schon lange nicht mehr gelesen!



Ist wiederholtes nichterwünschtes einwerfen von Reklame überhaupt Strafbar?

beantwortet von Knuddel72 am 26. November 2009 14:44
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du mußt an deinem briefkasten einen aufkleber haben..."keine reklame" und wenn du dann doch was an reklame drin hast, kannst du dagegen angehen. ist gerichtlich



Ist wiederholtes nichterwünschtes einwerfen von Reklame überhaupt Strafbar?

beantwortet von fastlink am 26. November 2009 14:44
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Nein.

Wer sagt hier ja? Wo steht das?

Man mag zwar eventuell privatrechtlich dagegen vorgehen können, aber so richtig strafbar ist das nicht in 1000 Jahren. Nirgendwo im Strafgesetzbuch steht ein Tatbestand wie "Unerwünschtes Einwerfen von Werbematerial" oder sowas.

Also nein!

Kommentar von fastlink am 26. November 2009 14:49

Ich les hier grad nochwas -Hausfriedensbruch.

Völliger Unsinn

Hausfriedensbruch erfordert das körperliche Eindringen einer Person, widerrechtlich zudem, auf ein befriedetes Besitzum oder einer Wohnung, der Tatbestand wird nicht einmal mehr erfüllt, wenn eine Person gegen die Tür trommelt - und dann soll das lächerliche Einwerfen von Werbezettelchen diesen Tatbestand doch erfüllen - völlig lächerlich.



Ist wiederholtes nichterwünschtes einwerfen von Reklame überhaupt Strafbar?

beantwortet von Akiluj99 am 26. November 2009 14:44
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ich denke nicht kannst dich höchstens bei der zeitungsagentur beschweren die dafür verantwortlich ist wer austrägt



Ist wiederholtes nichterwünschtes einwerfen von Reklame überhaupt Strafbar?

beantwortet von pierrot am 26. November 2009 14:44
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Wenn jemand ein SCHild auf dem Briefkasten hat,in dem Werbeablage verboten ist,ist es nicht gut,denn das stellt den Straftatbestand des Hausfriedensbruches dar.

Kommentar von fastlink am 26. November 2009 14:49

Ich les hier grad nochwas -Hausfriedensbruch.

Völliger Unsinn

Hausfriedensbruch erfordert das körperliche Eindringen einer Person, widerrechtlich zudem, auf ein befriedetes Besitzum oder einer Wohnung, der Tatbestand wird nicht einmal mehr erfüllt, wenn eine Person gegen die Tür trommelt - und dann soll das lächerliche Einwerfen von Werbezettelchen diesen Tatbestand doch erfüllen - völlig lächerlich.



Ist wiederholtes nichterwünschtes einwerfen von Reklame überhaupt Strafbar?

beantwortet von rompi am 26. November 2009 14:43
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Mach' das Schild 'Bitte keine Werbung' ran.

Kommentar von mofaracer93 am 26. November 2009 14:44

Ich habe auch schonmal gelesen: Keine Werbung. Wiederholungstäter werden zur angezeigt.

Kommentar von rompi am 26. November 2009 14:46

Echt? Ist doch okay. Unser Nachbar hat das auch dran.

Kommentar von fastlink am 26. November 2009 14:53

Ja genau. Es stehen auch stets Schilder rum "Eltern haften für ihre Kinder" - und das ist auch völliger Quatsch, weil man als Eltern beispielsweise für Kinder bis zum 7 Lebensjahr nur bei grob fahrlässiger Verletzung der Aufsichtspflicht haftet, sonst nicht.

Schreiben zur Abschreckung kann man viel, das meiste von dem, was man da liest ist jedoch rechtlich völliger Unsinn.



Ist wiederholtes nichterwünschtes einwerfen von Reklame überhaupt Strafbar?

beantwortet von CherSunny am 26. November 2009 14:43
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kommt drauf an was du unter unerwünscht verstehst ;) wenn nur am briefkasten steht: "bitte keine reklame einwerfen " dann ist es eher unwahrscheinlich.



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