Der einzige, der hier wirklich zur Sache vorgetragen hat, ist fastlink. Weder liegt hier eine strafbarkeit, noch ein Hausfriedensbruch vor.
Es besteht einzig und allein ein zivilrechtlicher Unterlassungsanspruch, der sich aber aus kostengründen nicht empfliehlt.
Alles was nicht an Dich adressiert ist, ist Werbung. Wenn auf Deinem Briefkasten "Keine Werbung" steht, muß es eingehalten werden.
Wenn nicht, kann man gegen die Firma eine Unterlassungsklage einreichen. LG murkeltimo
nicht strafbar, aber kannst die verteilende firma anrufen und dich beschweren denn schuld haben die prospektverteiler die kriegen dann ärger im wiederholungsfalle. MfG. K
Sowas dummes habe ich ja schon lange nicht mehr gelesen!
du mußt an deinem briefkasten einen aufkleber haben..."keine reklame" und wenn du dann doch was an reklame drin hast, kannst du dagegen angehen. ist gerichtlich
Nein.
Wer sagt hier ja? Wo steht das?
Man mag zwar eventuell privatrechtlich dagegen vorgehen können, aber so richtig strafbar ist das nicht in 1000 Jahren. Nirgendwo im Strafgesetzbuch steht ein Tatbestand wie "Unerwünschtes Einwerfen von Werbematerial" oder sowas.
Also nein!
Ich les hier grad nochwas -Hausfriedensbruch.
Völliger Unsinn
Hausfriedensbruch erfordert das körperliche Eindringen einer Person, widerrechtlich zudem, auf ein befriedetes Besitzum oder einer Wohnung, der Tatbestand wird nicht einmal mehr erfüllt, wenn eine Person gegen die Tür trommelt - und dann soll das lächerliche Einwerfen von Werbezettelchen diesen Tatbestand doch erfüllen - völlig lächerlich.
ich denke nicht kannst dich höchstens bei der zeitungsagentur beschweren die dafür verantwortlich ist wer austrägt
Wenn jemand ein SCHild auf dem Briefkasten hat,in dem Werbeablage verboten ist,ist es nicht gut,denn das stellt den Straftatbestand des Hausfriedensbruches dar.
Ich les hier grad nochwas -Hausfriedensbruch.
Völliger Unsinn
Hausfriedensbruch erfordert das körperliche Eindringen einer Person, widerrechtlich zudem, auf ein befriedetes Besitzum oder einer Wohnung, der Tatbestand wird nicht einmal mehr erfüllt, wenn eine Person gegen die Tür trommelt - und dann soll das lächerliche Einwerfen von Werbezettelchen diesen Tatbestand doch erfüllen - völlig lächerlich.
Ich habe auch schonmal gelesen: Keine Werbung. Wiederholungstäter werden zur angezeigt.
Echt? Ist doch okay. Unser Nachbar hat das auch dran.
Ja genau. Es stehen auch stets Schilder rum "Eltern haften für ihre Kinder" - und das ist auch völliger Quatsch, weil man als Eltern beispielsweise für Kinder bis zum 7 Lebensjahr nur bei grob fahrlässiger Verletzung der Aufsichtspflicht haftet, sonst nicht.
Schreiben zur Abschreckung kann man viel, das meiste von dem, was man da liest ist jedoch rechtlich völliger Unsinn.
kommt drauf an was du unter unerwünscht verstehst ;) wenn nur am briefkasten steht: "bitte keine reklame einwerfen " dann ist es eher unwahrscheinlich.
die Kosten muss der tragen, der die Störung durch Einwerfen verursacht hat. Bei einer Abmahnung mit Aufforderung zur Abgabe einer Unterlassungserklärung kann man die eigenen Anwaltskosten zurückverlangen. So kann man gegen das Werbeunternehmen vorgehen. Gegen den Zetteleinwerfer zwar auch, aber der hat wohl kein Geld. Der arme Kerl wird aber wohl von seiner Firma gekündigt.