Geh auf jeden Fall anhand einer Checkliste vor, dann vergisst Du nichts wichtiges:
Ich wechsel immer mal von Honda zu Toyota und umgekehrt.
zu marcopolo79: Die klaren gesetzlichen Grundlagen leuchten mir ein. Frage: Ich bestelle in einem Geschäft Ware (nicht extra angefertigt, wie z.B. Küchenutensilien), die ich mir nicht vor Ort ansehen kann, sondern nur aus einem, dem Verkäufer vorliegenden Katalog des "Zwischenhändlers",Herstellers aussuchen kann. Fällt dies unter Widerrufsrecht - ich konnte die Ware nicht original sehen, sonder nur stark verkleinert abgebildet - oder nicht!??
Ich vertrau der DKV? ... nicht mehr! ;-(
Als Kunde mit einer Zusatzversicherung behandelt man mich wie eine Betrügerin! - Ich habe eine Therapie angefangen und bekomme seitdem keinerlei (!!!) Leistungen mehr erstattet - seit fast einem 3/4 Jahr inzwischen!
Zahlen soll ich - Erstattungen krieg ich keine ...
Man unterstellt mir, dass ich mir den vertrag erschlichen hätte - ich bin fassungslos vor Wut! - Selbst meine schriftliche Bekräftigung, dass KEINE Vorerkrankungen vorlagen, unzähilige Bestätigungsschreiben sämtlicher Ärzte, die ich jemals besucht habe usw führe zu NULL Reaktion! - Beschwerdebrief an den Vorstand: Unbeantwortet! - UNVERSCHÄMTER ABZOCKERHAUFEN! - FINGER WEG!
abgestimmt für: Würde von DKV abraten
LittleArrow am 7. Oktober 2009 17:58 Vielleicht findest Du hier seelischen Beistand: www.versicherungsombudsmann.de.
a wass
abgestimmt für: Gucke zufällig ab und zu reinZu unterscheiden sind drei Begriffe: Umtauschrecht, Widerrufsrecht und das Gewährleistungsrecht.
1) Umtauschrecht Wird vom jeweiligen Verkäufer kulanterweise eingeräumt, damit Kunden Ware zurückgeben können. Einen Rechtsanspruch gibt es nur dann, wenn der Händler ein entsprechendes Recht vertraglich gewährt hat. Ist dies nicht der Fall, hat man auch keinen Anspruch auf Rückgabe. Man hatte ja die Gelegenheit die Ware vor Ort anzuschauen und ggfs. anzuprobieren.
2) Widerrufsrecht Da es bei Bestellungen im Internet oder aus dem Katalog eben gerade keine Möglichkeit gibt, die Ware anzuschauen und anzuprobieren räumt das Gesetz dem Verbraucher ein Widerrufsrecht ein. Je nachdem wann die ordnungsgemäße Belehrung erfolgte liegt es zwischen 2 und 4 Wochen.
3) Gewährleistungsrecht Ist die gekaufte Sache mangelhaft so hat der Käufer zunächst das Recht vom Verkäufer Nachbesserung oder Neulieferung zu verlangen. Erst danach kann der Käufer vom Kaufvertrag zurücktreten und ggfs. Schadenersatz verlangen.
Zum Abschluss: Ein generelles Umtauschrecht frei nach dem Motte "eben hat es mir noch gefallen und jetzt nicht mehr" gibt es nicht. Solche Sachen wie H&M veranstaltet "Sie können die Ware bis zu zwei Wochen nach dem Kauf zurückgeben" ist reine Kulanz und daher eine individualvertragliche Vereinbarung zwischen dem Käufer und H&M. Gesetzlich ist dies nicht vorgesehen. Ich frage mich wirklich, warum sich dieser Glaube so hartnäckig hält....
Ich fahre seit Jahren Toyota und bin jetzt im Sommer auf ein Lexus Cabrio umgestiegen.
abgestimmt für: Fahre seit Jahren die gleiche Marke aus ÜberzeugungMir fällt zu diesem Genre nur Hankock,Sunshine,Watchmen,Hellboy-Die goldene Armee und The dark knight ein.Sich die filme anzugucken lohnt sich
abgestimmt für: Empfehle einen Film aus dem Bereich "Science Fiction"