wenn nach 5 jahren festgestellt wird, dass der mann nicht der erzeuger dieses kindes ist, entfällt die unterhaltspflicht für die zukunft.
rückforderungen für die vergangenheit sind nicht möglich.
Wenn er die Vaterschaft anerkannt hat, hat er ein Problem. Da hilft nur noch eine Klage, und die Frage ist, ob die Klage nicht direkt abgewiesen wird, da er die Vaterschaft ja anerkannt hat.
Die Frage für mich ist auch: Hat der Mann Kontakt zu dem Kind? Wenn ja, ist es dann nicht grausam für das Kind, wenn jetzt auf einmal alles in Frage gestellt wird? Warum überhaupt erkennt man eine Vaterschaft an, wenn man sich nicht sicher ist?
Ja,er hat jetzt erst regelmäßigen Kontakt zum Kind.Es war ein langer Weg bis dorthin.Wollen den Kontakt auch nicht beenden.Nur Gewissheit wäre auch schön.Es ist schwierig zu beschreiben,es war eine harte Zeit für uns.lg
Wieselchen1 am 15. März 2008 16:15 Mir tut das Kind leid. Welche Motivation hat die Mutter, auf einmal so eine Unruhe zu erzeugen, in dem sie die Vaterschaft anzweifelt? Sie will doch offensichtlich irgendwas erreichen. Ist ihr der Kontakt von ihrem Kind zu euch zu eng geworden? Mir scheint es, sie will einen Keil zwischen euch und das Kind treiben. Lasst nicht zu, dass das Kind zu ihrem Spielball wird. Schließlich hat sie ja auch nicht gesagt, dass es definitiv nicht sein Kind ist.
Gibt schon echt kranke Menschen. (Damit meinte ich nicht euch...)
Solange die Vaterschaft nicht erwiesen ist, muß doch nicht gezahlt werden, oder?
bis vor einigen wochen,ist er davon ausgegangen, das er es ist.nun solche aussage der mutter.vaterschaftsanerkennung ect.ist unterschrieben.unterhalt wird seid 5 jahren gezahlt.