Hängt ein wenig von der Kulanz dieser Ladenkette ab. Im Globus-Baumarkt oder im real-Markt wurde bisher anstandslos der Fehlkauf zurück genommen und der volle Kaufpreis rückerstattet. Manchmal wird noch nicht einmal in die Verpackung hinein geguckt, ob der Inhalt überhaupt vollständig ist.
Rückgaberecht hast du nur bei Kauf im Internet, wenn sie im Laden was zurücknehmen, ist das Kulanz......hast du die Ware schon gebraucht und gefällt dir jetzt nicht mehr?....wird im Laden schwierig.... wenn´s immner noch nagelneu ist, hast du gute Chancen es wieder los zu werden....kommt auf den Laden an....manche sind kundenfreundlicher als andere
Bei Kauf in einem Geschäft gibt es generell kein Rückgaberecht, nur eine Umtauschrecht bei beschädigter Ware.
Nicht beschädigte Waren muss kein Verkäufer zurücknehemn, weder nbinnen 14 Tagen noch nach 10 Sekunden.
Wenn ein Verkäufer aus Kulanz die Ware doch zurücknimmt, kann dies gegen Geld oder gegen Gutschrift erfolgen. Die kann der Verkäufer frei bestimmen, da er ja nichtmal zur Rücknahme verpflichtet ist.
Bei großen Ladenketten, kann man oftmals Waren auch in einer anderen Filiale zurückgeben, aber das ist von Fall zu Fall unterschiedlich und auch hierzu besteht weder eine Pflicht (Verkäufer) noch ein Recht (Käufer).
mikael am 7. Dezember 2009 12:46 Danke.
Mich würde mal interessieren, wie du auf das "14-tägige Rückgaberecht" kommst, denn dieser Irrglaube scheint weitverbreitet zu sein...!?
mikael am 7. Dezember 2009 12:45 Zum Beispiel, hab ich das in den ABG von Stromanbietern gelesen.
Wenn nicht vorher diese Möglichkeit vereinbart wurde geht es nicht. Höchstens freiwillig. Hättest Du auf Kredit gekauft, wäre es möglich, weil Du dann ja ein Rücktrittsrecht wegen des Kreditkaufs hättest.
mikael am 7. Dezember 2009 12:44 Ich hab nichts gekauft. Mein Sohn hatte einen überteuerten Internetstick von den Frauen mitbringen lassen, morgen muss sie so wie so wieder hin. Aber heut faren sie in die andere Richtung zu circa 20 km entfernten Markt und da viel mir diese Frage ein.
Schwere frage, ich denke das du es in dem Geschäft zurück geben solltest, wo du es auch gekauft hast. Vielleicht steht es den mitarbeitern frei ob sie es zurücknehmen oder nicht.
mikael am 7. Dezember 2009 12:39 Ich möchte keine Beispiele finden, jedoch habe ich in den ABG vieler Firmen schon gelesen ohne Angabe von gründen. Wenn Du recht haben solltest, wozu werden dann ABG´s geschrieben?
mikael am 7. Dezember 2009 12:52 Das waren Stromfirmen, ich glaub Du hast Recht.
Normalerweise geht es. Kommt nun darauf an, ob es ohne Angabe von Gründen getan wird
Also bei den großen Ketten (die ein Rückgaberecht anbieten, denn gesetzlich gibt es das nicht!) kannst Du in jeder Filiale zurückgeben.