memphys91

Profil von memphys91

Antworten von memphys91

  • 0
    Polizei - Dienstwaffe
    Antwort von memphys91 memphys91

    Nicht direkt. Es gibt in bestimmte Waffen aus denen ausgewählt werden kann. Das sind aber meist nur ein oder zwei verschiedene Modelle. Ein Kripo-Beamter ist ja auch "nur" ein normaler Polizeibeamter, nur halt in einem Fachbereich der dem Ermittlungszweig angehört und brauch daher auch keine Uniform tragen. Es herrscht noch häufig der Gedanken, dass Kriminalbeamte ranglich über ESD-Beamten stehen, dies ist nicht so. Demnach haben sie natürlich auch keine Vorteile (aber auch Nachteile) gegenüber den anderen Beamten.

    Normalerweise hat aber so ziemlich jeder Polizeibeamte die gleiche Waffe. Revolver aber wird es in Deutschland nicht geben. Einzige Ausnahme stelllen da das SEK und MEK (natürlich auch GSG9), da ist natürlich auch nicht jede Waffe erlaubt aber dennoch gibt es da eine größere "Auswahl".

    Kommentar von Mau00 Mau00Mau00

    Revolver aber wird es in Deutschland nicht geben.

    Also meine 38er Special wäre sogar zugelassen

  • 2
    Muss jede Festnahme innerhalb einer Polizeistation gefilmt werden?
    Antwort von memphys91 memphys91

    Nein, hier in Deutschland muss sowas nicht gefilmt werden.

    Bei besonderen Großlagen, wie z.B. Castor, Fußballeinsätze etc ist bei der Bereitschaftspolizei der sog. BeDo-Trupp (Beweissicherung und Dokumentation) dabei und filmt bzw. dokumentiert so ziemlich alles, da gerade hier besonders knifflige Situationen entstehen können und dann die Beweiskraft natürlich höher ist.

    Aber ein Muss ist es bei normalen Situationen nicht.

  • 0
    Was sollte man tun was wichtiges!
    Antwort von memphys91 memphys91

    Du kannst entweder weitergehen und nichts tun, was dein gutes Recht ist oder du gehst weiter und rufst, wenn du aus deren Sicht- und Hörfeld bist, die Polizei an und meldest den Vorfall. Sie werden dann dorthin fahren und sich um die Randalierer kümmern.

  • 0
    9.Klasse/Berufspraktikum; Polizei - Wie läuft das ab?
    Antwort von memphys91 memphys91

    Ich denke mal, dass es sich um ein zweiwöchiges Schulpraktikum handelt?

    Zunächst musst du dich bewerben, bzw. beim zuständigen Beamten nachfragen ob es überhaupt noch freie Praktikumsplätze gibt, denn Polizei ist da heiß begehrt.

    Wenn du dann bei der Polizei bist, ist es von Dienststelle zu Dienststelle unterschiedlich. Bei den meisten Dienststellen wirst du zuerst im ESD (Einsatz- und Streifendienst) Verwendung finden und das "Alltagsgeschäft" der Polizei kennenlernen. Normalerweise bist du dann auch bei (größeren) Einsätzen, sofern sie denn in der Zeit auftreten, dabei. Das kommt aber auch auf die Dienststelle und den jeweiligen Dienstschichtleiter ob sie es den Schülerpraktikanten zumuten können und wollen.

    Du kannst auch nachfragen, was ich dir dringend raten würde, ob man dir mal die komplette Dienststelle (mit allen Bereichen, z.B. Einsatzleitstelle, Zellen, bei größeren PI'en auch eine Raumschießanlage) zeigen würden. Generell empfielt sich Eigeninitiative und Interesse zeigen, dann wirst du dort auch entsprechend behandelt.

    Bei vielen Dienststellen ist der Ablauf, dass du nach einer Woche (also der Hälfte der Zeit) die Abteilung wechselst und dann z.B. eine Woche beim Verkehrsunfalldienst, der Verfügungseinheit, beim FK für Jugendsachen o.a. verbringst um die Unterschiede zu erkennen.

    Wie gesagt: Das beste was du machen kannst ist dein Interesse zu zeigen und Fragen, Fragen, Fragen, Fragen.... Frage nach allem und jedem, was was bedeutet, wer was macht, wieso das gemacht wird, wie der Streifenwagen aufgebaut ist, warum die Beamten zur Polizei wollten, usw.

    Falls du noch Fragen hast kannst du dich gerne melden ;-)

    Kommentar von KampfpuddingHD KampfpuddingHD

    Dankeschön für deine Antwort! :-)

  • 1
    Arbeiten bei der Polizei minderjährig
    Antwort von memphys91 memphys91

    Es gibt die sogenannten "Alkoholtestkäufe" da werden Jugendliche im Alter von unter 18 Jahren in die Läden geschickt um Alkohol, Zigaretten o.ä. zu kaufen. Sollten sie Erfolg haben geht daraufhin der oder die Polizeibeamten, die in Zivil vor dem Geschäft warten hinein, unterhalten sich mit dem Verkäufer/Geschäftsführer und es wird ein entsprechendes Verfahren eingeleitet, da es gegen das Jugenschutzgesetz verstößt Alkohol (mit Ausnahme von Bier und Sekt) an Minderjährige zu verkaufen.

    Im Normalfall wird es durch Schülerpraktikanten oder noch minderjährige Fachoberschul-Praktikanten bei der Polizei gemacht. Falls du Interesse hast, kannst du dich bei der nächsten Polizeiinspektion deiner Umgebung schlau machen. Meist wird es durch das 6. FK (Jugendsachen) bearbeitet.

  • 0
    Bekomm ich einen Strafzettel?
    Antwort von memphys91 memphys91

    Wenn er sich keine Daten aufgeschrieben hat, was ziemlich seltsam ist und er dir auch vor Ort nichts ausgehändigt hat oder du per TeleCash (also so eine Art mobiles Kartenbezahlgerät für Verwarngelder) brauchst du nichts weiter befürchten.

    Kommentar von Mau00 Mau00Mau00

    Wieso ist das seltsam, dass er sich keine Daten aufgeschrieben hat? Man schreibt sich doch nicht von jedem, den man mal mündlich verwarnt oder nur kontrolliert die Personalien auf.

    Kommentar von memphys91 memphys91memphys91

    Wenn nichts passiert ja, aber normalerweise ist der Ablauf: Daten erheben, Daten abfragen, Sanktionieren (Mündlich, Verwarngeld/Bußgeld)

  • 0
    Ich habe Ärger gemacht!!! Ich habe Angst :(! Was passiert jetzt?
    Antwort von memphys91 memphys91

    Hüte dich vor Doppelposts, da fackelt der Support meist nicht lange! http://www.gutefrage.net/frage/ich-habe-was-gemacht-ich-kriege-schlaege-von-mein...

    Sieh dir die Antworten hier an

  • 0
    Kann man das bei der Polizei zur Anzeige bringen, oder eher nicht?
    Antwort von memphys91 memphys91

    Die Frage ist, was genau willst du anzeigen? Ein IP-Wechsel ist nicht strafbar. Ich vermute aber mal, dass du eher darauf hinaus willst, dass er nicht mehr in dein Forum kommt?! Problem dabei ist, dass dein Forum vermutlich öffentlich ist, daher kannst du nicht einfach sagen "Deine Nase passt mir nicht, also geh weg!" Das einzige was du machen kannst ist, wenn er die Regeln des Forums verletzt verwarnen und danach wieder die IP sperren. Du könntest ebenfalls arrangieren, dass neue Mitglieder sich zwar registrieren können, aber von dir freigeschaltet werden müssen bevor sie sich im Forum beteiligen können. Ich bin mir ziemlich sicher, dass eine "Unterlassungsklage" keinen Erfolg bringen würde, zumal du da beweisen müsstest, dass es sich dabei immer um dieselbe Person handelt.

    Kommentar von Ratirat RatiratRatirat

    kannst du nicht einfach sagen "Deine Nase passt mir nicht, also geh weg!"

    Natürlich. Er kann sich aussuchen, wen er auf sein System lässt und wen nicht, ohne das sachlich begründen zu müssen.

    Kommentar von Admin01 Admin01

    Nein, eine neue IP-Adresse erstellt also ein fake IP-Adresse das meine ich. Die Aktuelle IP-Adresse habe ich ja bei meinem ''Forum'' verbannt und hat eine neue am gleichen Tag erstellt.

  • 0
    Polizei : "Ich soll angeblich am Steuer mein Handy in der Hand gehalten haben!"
    Antwort von memphys91 memphys91

    Der Spaß "Handy am Steuer" kostet seit diesem Jahr 40 Euro + 1. Punkt (Auf die 40 € kommen nochmal round about 30€ "Verwaltungsgebühren" drauf.

    WEnn du den Bußgeldbescheid von der Bußgeldbehörde hast, kannst du jedoch Widerspruch einlegen und den Sachverhalt aus deiner Sicht nochmal schildern. Danach wird dann entschieden ob es "fallen gelassen wird". Wenn du mit der endgültigen Entscheidung nicht einverstanden bist, kannst du vors Verwaltngsgericht ziehen.

    Kommentar von Mau00 Mau00Mau00

    Das kostet nicht erst seit diesem Jahr 40€, sondern schon ewig. Also schon bestimmt seit mehr als 5 Jahren.

    Kommentar von Crack CrackCrack

    Wenn du mit der endgültigen Entscheidung nicht einverstanden bist, kannst du vors Verwaltngsgericht ziehen.

    Und dann erhebliche Mehrkosten riskieren...

    Kommentar von memphys91 memphys91memphys91

    Ja meinetwegen auch ewig, ich meine damit den Punkt. Es ist ja auch nicht wichtig, seit wann das so ist, sondern das es so ist.

    Während des Verfahrens ist das Bußegeld quasi eingefroren, Mahnkosten kommen daher nicht auf. Wenn es zu ihren Gunsten ausgeht, wird sie kein Kosten tragen müssen. Wenn es zu ihrem Nachteil ausgeht, wird sie die Kosten des Verfahrens und das Bußgeld zahlen müssen.

    Kommentar von Crack CrackCrack

    Wenn es zu ihren Gunsten ausgeht, wird sie kein Kosten tragen müssen.

    Doch, die Anwaltskosten bzw. die der SB der Rechtsschutzversicherung.

    Kommentar von memphys91 memphys91memphys91

    Stimmt du hast recht, das war ja bei Gefechten zwischen zwei Privatparteien.

  • 0
    Wie kann ich eine 5 in Mathe ausgleichen (Niedersachsen)
    Antwort von memphys91 memphys91

    In Niederschachsen geht es nur durch eine entsprechende Note in einem Hauptfach (Deutsch, Englisch).

    Eine fünf brauchst du jedoch nicht direkt ausgleichen.

    Die Rechnung geht ja folgendermaßen:

    Der Wert zweier Noten darf nicht 10 betreffen oder überschreiten, also - 6 und 4 = durchgefallen - 5 und 5 = durchgefallen

    Sprich: eine 6 ist erlaubt, dafür darfst du dann aber eine 4 (oder schlechter) haben. Eine Fünf ist ebenfalls erlaubt (auch ohne 5 oder schlechter).

    • Eine 5 kann ausgeglichen werden.
    • Eine 6 kann ausgeglichen werden.
    • Alles was besser ist brauch nicht ausgeglichen werden.
    Kommentar von xMauricex xMauricex

    Und wie gleiche ich die 5 aus? reicht eine 3 in einem Hauptfach oder brauche ich 2

    Kommentar von memphys91 memphys91memphys91

    5 + 3 = 8

    8 : 2 = 4 ergo ausreichend

  • 0
    Vorladung als Zeuge (Polizei)
    Antwort von memphys91 memphys91

    Dann passiert nichts weiter. Du hast keine Pflicht zu einer Vorladung der Polizei zu erscheinen. Dafür brauchst du auch keine Entschuldigungsgründe anführen. Anders ist es bei Vorladungen der Staatsanwaltschaft und von Gerichten, da hast du Erscheinungspflicht. Vermutlich wollen sie deine Zeugenaussage zur Absicherung aufnehmen. Der Grund müsste auf der Mitteilung stehen.

    Die Arbeit der Polizei geht dennoch weiter, nur halt ohne deine Zeugenaussage.

    Solltest du dich in zeitlicher Nähe doch noch entscheiden auszusagen musst du nur den entsprechenden Sachbearbeiter anrufen (Telefonnummer steht oben auf dem Bescheid).

  • 1
    Unheimlicher Mann, Hunde reagieren ihm gegenüber agressiv
    Antwort von memphys91 memphys91

    Hunde haben zumindest ein Gespür dafür, was für ihr Rudel gefährlich werden könnte. Sie scheinen dem Typen zu misstrauen.

    Ob ihr die Polizei rufen könnt? Selbstverständlich, er schleicht um euer Haus rum, alleine durch das Betreten des Grundstückes begeht er Hausfriedensbruch (§ 123 StGB) Da ihr als Mieter/Eigentümer? die Verfügungsberechtigten seid, habt ihr die Befugnis ihm den Zutritt zu verwehren. Wenn er sich dagegen streubt oder auch ohne gegen euer ausdrückliches Verbot könnt ihr euer Recht natürlich per Polizei durchsetzen.

    Kommentar von Angsthase016 Angsthase016Angsthase016

    Wir sind nicht die Besitzer des Hauses. Meinem Freund gehört, NICHT gemietet, bloß 1 Wohnung in dem Haus.

    Kommentar von memphys91 memphys91memphys91

    Ok, aber damit zählt ihr auch dazu. Wenn der Typ nicht zu den Anwohner zählt oder just in dem Moment da bei einem zu Besuch ist, trifft das oben genannte dennoch zu.

    Kommentar von TETTET TETTETTETTET

    alleine durch das Betreten des Grundstückes begeht er Hausfriedensbruch (§ 123 StGB)

    Das ist doch völliger Unsinn.

    Kommentar von niemand22 niemand22niemand22

    Wenn es z.B. ein Haus mit Grundstück ist, das einem gehört ist es sehr wohl Hausfriedensbruch!

    Kommentar von TETTET TETTETTETTET

    Ein Blick ins Gesetz erspart's Geschwätz:

    §123 STGB

    (1)Wer in die Wohnung, in die Geschäftsräume oder in das befriedete Besitztum eines anderen oder in abgeschlossene Räume, welche zum öffentlichen Dienst oder Verkehr bestimmt sind, widerrechtlich eindringt, oder wer, wenn er ohne Befugnis darin verweilt, auf die Aufforderung des Berechtigten sich nicht entfernt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.

    Hervorhebungen von mir. Ergo, kein Hausfriedensbruch.

    Kommentar von memphys91 memphys91memphys91

    Hast du toll hervorgehoben, das erspart mir die Arbeit.

    befriedetes Besitztum = Grundstück

    Erklärung:

    Was eine Umfriedung ist dürfte ja wohl deutlich sein. Als Umfriedung zählt jedoch auch jede andere Weise, auf die eine Abgrenzung zum öffentlichen Verkehrsraum (damit ist jetzt nicht der Straßenverkehr gemeint), es reicht also auch aus, wenn irgendwie ersichtlich ist, dass eine Abgrenzung, sei es nur durch kleine Steinchen entlang der Grundstücklinie oder einfach nur der sichtbare Übergang vom Rasen zum Gehweg.

    Klugscheißen will gelernt sein.

    Kommentar von TETTET TETTETTETTET

    Klugscheißen will gelernt sein

    Stimmt, und du kannst es nicht.

    http://de.wikipedia.org/wiki/Einfriedung

    Wie du siehst ist deine Erklärung nicht nur aus rechtlicher Sicht, sondern auch von der Wortbedeutung her völliger Quatsch. Befriedet wird das Besitztum erst durch eine Einfriedung. Kleine Steinchen oder ein Belagswechsel sind keine Einfriedung. Auf den Einwand bzgl des Widerrechtlichen bist du ja vorsichtshalber auch gar nicht eingegangen.

    Kommentar von memphys91 memphys91memphys91

    Wikipedia...also wirklich. Wikipedia mag ja ganz anschaulich sein, aber zitierfähig ist es, zumindest im Strafrecht, nicht.

    Wikipedia ist ja auch die zitierfähige Seite schlechthin, mal abgesehen davon: sieh mal bei deinem Link unter "Strafrecht" nach, bei dem Klammervermerk.

    Da zitiere ich doch lieber meinen Strafrechtsdozenten:

    "Nach Urteil des OLG Hamm NJW 1982, 2677 gilt als Umfriedung jede noch so kleine, nach außen erkennbare Schutzwehr. Dabei ist es gleich wie leicht überwindbar diese Umfriedung ist."

    • An die Sicherung sind dabei keine hohen Anforderungen zu stellen.

    • Ausreichend ist, dass durch die Schutzwehren der Wille zum Ausschluss Dritter vom beliebigen Betreten manifestiert ist (z.B. durch das Umgeben mit Büschen und Sträuchern)

    Damit du dann auch dein "widerrechtlich" abgefrühstückt bekommst:

    "Widerrechtlich ist der Zutritt, wenn er objektiv im Widerspruch zur Rechtsordnung steht":

    Unerheblich ist dabei, ob ein engegenstehender Wille der oder des Verfügungsberechtigten ausdrücklich erklärt wird oder sich aus dem mutmaßlich entgegenstehendem Willen ergibt. Unwichtig ist ebenfalls ob der Täter mit nur einem oder mehreren Körperteilen eindringt, es offen oder heimlich tut oder ein Hinderniss überwunden werden muss.

    Zu deutsch:

    Widerrechtlich handelt hier, wenn davon ausgegangen werden kann, dass der Verfügungsberechtigte keine "unbefugten Personen" (also jemanden den er/sie nicht auf dem Grundstück haben will) haben möchte und dies entweder ausdrücklich äußert oder auch einfach nur angenommen wird.

    Kommentar von TETTET TETTETTETTET

    gilt als Umfriedung jede noch so kleine, nach außen erkennbare Schutzwehr. Dabei ist es gleich wie leicht überwindbar diese Umfriedung ist."

    Etwas anderes habe ich nicht geschrieben. Das hier

    sei es nur durch kleine Steinchen entlang der Grundstücklinie oder einfach nur der sichtbare Übergang vom Rasen zum Gehweg.

    erfüllt diese Anforderungen jedoch nicht.

    Widerrechtlich handelt hier, wenn davon ausgegangen werden kann, dass der Verfügungsberechtigte keine "unbefugten Personen" (also jemanden den er/sie nicht auf dem Grundstück haben will) haben möchte und dies entweder ausdrücklich äußert oder auch einfach nur angenommen wird.

    Auch das ist aus der Fallschilderung in keinster Weise herauszulesen. Deine Behauptung alleine durch das Betreten des Grundstückes würde Hausfriedensbruch begangen, ist und bleibt Unsinn.

    Kommentar von memphys91 memphys91memphys91

    Die

    kleine Steinchen

    beziehe ich eben auf diese nach außen erkennbare, wenn auch leicht überwindbare Umfriedung. Ich denke hier meinen wir beide das Gleiche reden aber jeweils von Apfel und Birne.

    Durch ihre Formulierung "unheimlicher Mann" bin ich geneigt zu sagen, dass sie ihn da nicht haben wollen. Selbst wenn es im Sachverhalt nicht steht, so wollte ich damit verdeutlichen, dass bei einem dem Zutritt entgegenstehenden Willen (auch potenziell) dieser Tatbestand tangiert ist und sie daher das Recht haben (sofern dieses TBM erfüllt ist) ihn des Grundstückes, notfalls auch mit Polizeiunterstützung, zu verweisen.

    Kommentar von TETTET TETTETTETTET

    Was ich klarstellen wollte, ist einfach, dass diese allgemeine Aussage

    durch das Betreten des Grundstückes begeht er Hausfriedensbruch

    so schlichtweg falsch ist.

    Kommentar von memphys91 memphys91memphys91

    Ja allgemein hast du recht, ich bezog mich da auf den Typen und die Situation speziell. Sonst könnte ja niemand eine andere Person besuchen.

    Ich denke wir haben den Knackpunkt gefunden

  • 0
    shirt mit aufdruck,erlaubt?
    Antwort von memphys91 memphys91

    Zwar hat deine Schwester mit dem "Beamtenbeleidigung" unrecht, da es das nicht in unserem Strafgesetzbuch zu finden ist, dennoch solltest du dich hüten damit rumzulaufen. Es läuft schlichtweg unter "Beleidigung".

    Was daran lustig sein soll ist mir jedoch schleierhaft.

    Hast du dir denn mal über die Bedeutung des Satzes Gedanken gemacht? Stell dir mal vor die Polizei würde es nicht mehr geben, was wäre dann wohl los hier? Anarchie! Jeder könnte und würde machen wozu er oder sie lust hat, ohne Konsequenzen. Dir würde z.B. dein heißgeliebtes Prinzessin-Lillifee-Tagebuch geklaut werden und keiner würde was dagegen unternehmen, da würdest du dich vermutlich nicht so toll fühlen. Und was ist mit dem Polizisten, dem du damit entgegentrittst? Hinter der Uniform steckt ein ganz normaler, gebildeter Mensch. Es ist einfach nur respektlos jenen Gegenüber, die Tag für Tag dafür sorgen, dass "Witzbolde" wie du so leben können wie sie es tun.

    Kommentar von Sancho98 Sancho98Sancho98

    Hinter der Uniform steckt ein ganz normaler, gebildeter Mensch? Naja.... Also hier bei uns in Thüringen scheint es die Polizei als ihre ´Hauptaufgabe anzusehen, Bussgelder einzutreiben, egal wie. Beispiele gefälllig: am Pfingstsonntag gegen 7.30 Uhr war auf deutsch gesagt, kein Schwein unterwegs. Trotzdem wurde zwischen Suhl und Zella-Mehlis eine Geschwindigkeitskontrolle durchgeführt. Aber sicher doch nur im Interesse der Verkehrssicherheit, was denn sonst!!! In letzter Zeit machen sie hier bei uns verstärkt Jagd auf "Handy-Sünder". Dabei begeht unsere Polizei selbst schwerwiegende Verkehrsverstösse. Mit eigenen augen hab ich neulich erst gesehen, wi sie in Bad Salzungen wegen ein paar Euro Bussgeld eine wilde Verfolgungsjagd (wohlgemerkt ohne Sondersignal sogar!) veranstalteten und dabei Fussgänger (darunter Rentner und Schulkinder ) gefährdeten! Und wenn sie einem des Nachts mit dem Auto anhalten (was sie gerne tun hier in letzter Zeit) könnte es einem Angst werden.... Der Ton, dn diese "gebildeten" Menschen einem als unbescholtenen Bürger gegenüber anschlagen spottet jeder Beschreibung!

    Das Problem ist m.E. dass es zu viele Leute im Polizueidienst gibt, die hierfür geistig und charakterlich gar nicht geeignet sind! Aber wahrscheinlich braucht man solche Rambo-Typen sogar!? Für mich steht fest: in meinem persönlichen ansehen steht die (Thüringer) Polizei jedenfalls ganz unten, tiefer als JEDE andere Berufsgruppe!

    Kommentar von memphys91 memphys91memphys91

    Ja gebildet. Jeder Polizeibeamte muss entweder studieren oder eine Ausbildung hinter sich bringen um sich das notwendige Rechtswissen anzueignen um überhaupt eine Maßnahme rechtmäßig durchführen zu können und zu dürfen.

    Zu deinem Beispiel: Gerade wenn nichts los ist, also auch an Feiertagen, meinen einige Autofahrer, dass öffentliche Straßen deren private Rennstrecke seien. Jeder der sich an die Geschwindigkeitsvorschriften, zu denen jeder Autofahrer durch seine Fahrprüfung bestätigt hat sie zu kennen, wird also keine Sorgen haben müssen, da dann ja auch keine Vorschrift gebrochen wird.

    Thema "Handy-Sünder": Auch Handys am Ohr sind während der Fahrt nicht gestattet, warum also nicht einfach anhalten zum Telefonieren? Wenns wichtig ist, dann lassen sich die paar Minuten verschmerzen. Wenns unwichtig ist, wirds auch später noch gehen.

    Bezüglich der Verfolgungsjagd: Polizeibeamte unterliegen dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit. Kein Beamter wird daher wegen ein paar läppischer Euro andere unnötig in Gefahr bringen. Es wird sich daher um etwas schwerwiegenderes gehandelt haben, sonst würden sie keine Alarmfahrt hinlegen. Oder warst du derjenige den sie verfolgt haben und kannst dies wiederlegen? Die Sonder- und Wegerechte ergeben sich aus §§ 35 und 38 StVO, hierdurch ist ein Polizeibeamter unter gebührender Rücksichtsnahme (Grundsatz der Verhältnismäßigkeit) dazu berechtigt sich u.a. die Vorfahrt gegenüber anderen zu erzwingen und die Regeln der StVO zu übertreten. Dabei ist jedoch (auch aus taktischen Gründen) die Nutzung von Blaulicht und Martinshorn nicht zwingend vorgeschrieben. Oder ist ein Polizeifahrzeug, dass sich zu einem Banküberfall aufmacht und ohne Martinshorn und Blaulicht fährt, weil die Geiselnehmer bei einem Anzeichen von Polizei die Geiseln erschießen würden, etwa nicht im Einsatz?

    Was den Ton angeht hast du allerdings Recht. Einige Polizisten sind in ihrerm Umgang mit dem Bürger tatsächlich ziemlich schroff. Darüber kann sich aber jeder beschweren, da es dem Beamten in seinen Pflichten unter anderem vorschreibt einen angemessenen Ton usw. gegenüber dem Bürger zu wählen. Wenn aber nun ein Bürger dem Polizisten direkt blöd kommt braucht auch ein Polizist sich das nicht gefallen zu lassen.

    Es ist schade, dass du so über die Polizei denkst, die ja im Endeffekt doch dazu da ist, den Bürger zu schützen. Aber ich vermute, dass du dir dein Bild über Jahre hineweg eingebrannt hast, da werde ich wohl nichts dran ändern können.

  • 1
    Diebstahl!Sollte ich jetzt noch die polizei rufen?
    Antwort von memphys91 memphys91

    In dieser Situation würde es dir nichts bringen die Polizei einzuschalten. Zum einen ist die Kleine auf Grund ihres Alters nicht strafmündig (§ 19 StGB) zum anderen würde durch eine Anzeige das Geld vorerst auch nicht auftauchen.

    Gehe zu ihren Eltern und spreche dort das Thema an. Äußere, dass du das Geld an die Stelle gelegt hast, es jetzt weg sei und du vermutest dass es eines der Kinder genommen hat, da sie häufiger dort waren. Sollten sie sich dann weigern kannst du auf Schadensersatz klagen, mag zwar "nur" um 130€ gehen aber Recht ist Recht. Eine Anzeige könntest du allenfalls gegen die Eltern stellen, wenn sie ihre Aufsichtspflicht grob missachtet haben.

    Kommentar von Babcy Babcy

    ich habe mit den eltern gesprochen und die sagen sie war es nicht und sie auch.ich habe ihnen alles schon erklärt ich weiß nicht weiter.

    Kommentar von memphys91 memphys91memphys91

    Dann bleibt dir nichts anders übrig als nocheinmal genaustens nachzusehen wo du das Geld hingetan haben könntest. Wieso bist du denn so sicher, dass du es tatsächlich nach dem Einkaufen noch hattest und dort hingelegt hast?

    Anschließend kannst du dann zur Polizei gehen und Anzeige erstatten. Da dir ja augenscheinlich Geld "geklaut" wurde haben sie eine Grundlage zu ermitteln. Aber zu sehr solltest du dich ohne Zeugen nicht freuen, da dann meistens die Ermittlungen ins Leere laufen.

  • 0
    Mit Wirtschaftsrecht Studium zur Polizei`?
    Antwort von memphys91 memphys91

    Wenn du dich mit dem abgeschlossenem Studium bei der Polizei bewirbst, wirst du mit Kusshand genommen. Gerade im Bereich Wirtschaftskriminalität. Es wird immer nach qualifizierten Kräften gesucht, mit deinem Abschluss zeigst du genau die Qualität die für dieses Fachkommissariat von Nöten ist bwz. von Vorteil ist.

    Natürlich müsstest du noch eine entsprechende Ausbildung/Studium bei der Polizei ablegen, aber danach dürftest du eine steile Karriere hinlegen.

    Kommentar von snoopyM snoopyM

    Aber nochmals eine 3 Jährige Ausbildung !?

    Kommentar von snoopyM snoopyM

    Aber nochmals eine 3 Jährige Ausbildung !?

    Kommentar von snoopyM snoopyM

    Aber nochmals eine 3 Jährige Ausbildung !?

    Kommentar von memphys91 memphys91memphys91

    Ganz genau kann ich dir das auch nicht beantworten.

    Soweit ich weiß werden nur Jurastudenten direkt übernommen, aber dann auch in den höheren Dienst, wo sie mit dem eigentlichen Polizeiberuf nichts zu tun hat. Da du aber sowas in der Art nur halt auf einem anderen Fachgebiet hast, dürften die Chancen nicht schlecht stehen.

    Was das angeht solltest du dich bei der nächsten PD melden und bei deren Aus- und Fortbildungsbeauftragten nachfragen.

    Ich kann dir dir hierzu lediglich deine (hervorragenden) Chancen im Einzeldienst bestätigen.

    Kommentar von memphys91 memphys91memphys91

    Wäre aber auch nicht so undenkbar, wenn du das Studium/Ausbildung dennoch absolvieren musst. Aber wie gesagt: Das sind meist Einzelfallentscheidungen, wofür du dich am besten bei der PD deines Vertrauens, bzw. der in deiner nächsten Umgebung meldest.

  • 2
    Zur Polizei..... ohne Vorraussetzungen.
    Antwort von memphys91 memphys91

    No Way.

    Die Polizei will ja ein wenig Qualität vorweisen können. Wenn daher nun jeder Beamte einen bekannten oder Verwandten Jungen/Mädchen einschleust, weil er oder sie "ganz nett" ist, würde über kurz oder lang jeder seinen Klüngel bei der Polizei unterbringen ohne dass dieser die notwendige Qualifikation besitzt.

    Da du ja "aus Leidenschaft Polizist werden" willst, kannst du aber auch den richtigen Weg gehen und wirst ihn dann auch vermutlich schaffen. Sei dir vorher aber im Klaren darüber, was du dir von der Polizei erwartest und wie du dir den Polizisten-Alltag vorstellst.

    Halte also durch und streng dich an, dann schaffst du es in einen der vielseitigsten Berufe, die es in Deutschland gibt.

  • 0
    Braucht man für das Landeskriminalamt (Lka) Abitur ? Oder reicht auch Mittlere Reife ?
    Hilfreichste Antwort von memphys91 memphys91

    Kommt unter anderem auf das Bundesland an in dem du dich befindest bzw. bewerben möchtest.

    Zunächst musst du klären ob es bei dir die zwei- oder dreigeteilte Laufbahn gibt.

    • zweigeteilte Laufbahn = gehobener Dienst und höherer Dienst (Abitur/Fachabitur notwendig, da es sich um ein Studium handelt)
    • dreigeteilte Laufbahn = mittlerer, gehobener und höherer Dienst (mittlere Reife ausreichend, da auch Ausbildung möglich ist)

    Anschließend kannst du dich dann darum kümmern, dass du es auch zur Einstellung bringst.

    Direkt zum LKA wirst du jedoch nicht gelangen (können). Denn zunächst läuft es folgendermaßen ab:

    1. Ausbildung/Studium
    2. 1-2 Jahre Bereitschaftspolizei
    3. Bewerbung auf Einzeldienst (ESD, KED, FK eventuell auch schon beim LKA, aber eher unwahrscheinlich)
    4. nach einiger Berufserfahrung kannst du dich dann auf Stellen beim LKA bewerben
    Kommentar von magicmax24 magicmax24

    Was ist Einzeldienst ? Ist es schwerer zum LKA zu kommen wenn man nur mittlere Reife hat ?

    Kommentar von memphys91 memphys91memphys91

    Wenn du in der Bereitschaftspolizei bist, befindest du dich i.d.R. in einer Hundertschaft. Einzeldienst hingegen ist der Dienst den du, zunächst, als Individuum bestreitest. Zwar mit einem Partner und in einer Schicht eingeteilt (z.B. ESD) oder als einzelnder Sachbearbeiter in einem Fachkommissariat, aber dennoch kommt es hier auf dich als Individuum an.

    Nicht zwangsläufig. Es kommt hier auf dein Bundesland an. Wenn es bei euch nur noch den gehobenen/höheren Dienst gibt, kannst du es mit der mittleren Reife knicken, da du dann nichtmal zur Polizei gelangen wirst, weil hierfür ein Studium, also vorrausgehend ein Abitur/Fachabitur notwendig ist. Wenn es bei euch noch den mittleren Dienst gibt, spricht erstmal nichts dagegen, dass du zum LKA kannst. Erforderlich ist dafür aber wieder, dass entsprechende Stellen im mittleren Dienst beim LKA deines Bundeslandes frei sind.

  • 1
    möchte gerne polizist werde
    Antwort von memphys91 memphys91

    Zunächst einmal, wenn ich so deine (nicht vorhandene) Interpunktion sehe, musst du Deutsch in Schrift und Form beherrschen.

    Sieh mal auf der Internetseite: www.Polizei.de nach, dort ist es recht gut beschrieben. Die Anforderungen sind von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich. Am besten solltest du dich vorher auch informieren ob es in deinem Bundesland überhaupt noch den mittleren Dienst gibt (für den der Realschulabschluss ausreicht). In vielen Bundesländern gibt es lediglich die zweigeteilte Laufbahn (d.h. höheren Dienst und gehobenen Dienst). Hierzu musst du entweder dein Fachabitur oder dein Abitur meistern und an einer Fachhochschule der Polizei bzw. Polizeiakademie studieren.

    Anders ist es bei der Bundespolizei, dort gibt es auch noch den mittleren Dienst, sodass hier ein RS-Abschluss ausreicht. (Achtung! Der Aufgabenbereich unterscheidet sich grundlegend von dem der Landespolizei)

    Für die Einstellung solltest du entsprechend den Vorraussetzung sportlich sein, ein gewisses Maß an Intelligenz, Toleranz, Rechtsbewusstsein und Benehmen vorweisen können.

    Viel Glück für deinen Werdegang

  • 0
    Trotz einstweilige Verfügung besuchen können?
    Antwort von memphys91 memphys91

    Ja und Nein.

    Der Mann hat sich an die einstweilige Verfügung zu halten, da sie von einem ordentlichen Gericht erlassen wurde. Sofern die Frau diese nicht zurücknimmt, darf der Mann sich ihr dann auf die in der Verfügung bestimmte Entfernung nicht nähern.

  • 1
    Welcher Minister/in ist für die Polizei zuständig?
    Antwort von memphys91 memphys91

    "Befehlshaber" gibt es bei der Polizei nicht mehr, da die Polizei keine militärische Institution (mehr) ist.

    Dienstherr ist das jeweilige Land (z.B. Land Niedersachsen, Land Bayern, Land NRW) bzw. der Innenminister für Inneres und Sport. Der hat jedoch vieles zu tun daher gibt es noch eine spezielleren "Kommandeur". Das ist der Landespräsident für Polizei, Brand- und Katastrophenschutz. Mit denen hat der "normale" Polizist aber eher selten bis garnicht zu tun. Der Chef des "normalen" Polizeibeamten ist in der Regel der PI-Leiter (meist ein Leitender Polizeidirektor = 4 goldene Sterne).

    Auf die Bundespolizei bezogen ist es der Bundesinnenminister. Aber auch hier sind weitere Unterteilungen möglich, da der Bundesinnenminister natürlich andere Dinge zu tun hat als sich "nur" mit der Polizei zu befassen.