gutefrage.net, die Ratgeber Community
Login   |  Registrieren   |  Forum |  Richtlinien & FAQ

Antworten von melboky2007 Gute Antworten


Diese Liste enthält alle Antworten von melboky2007, die von Fragestellern als die hilfreichsten Antworten auf ihre Fragen ausgezeichnet wurden.

Hilfe Inkasso. . .

anonym
beantwortet von melboky2007 am 13. Januar 2009 09:52
1x
Die Antwort ist hilfreich? Dann klick mich!
Hilfreichste Antwort

Die 2005 er Forderung ist am 1.1.2009 verjährt

Mit folgender Verfahrensweise bin ich gut gefahren :

Nachweisbar (z.b Fax UND email oder einschreiben ) das beauftragte Inkassobüro in Verzug setzen :

Gegen die Inrechnungstellung dieses Betrages lege ich hierdurch Widerspruch ein. Sie berechnen hier eine Leistung, die ich nicht in Anspruch genommen habe. Ich fordere Sie hierdurch auf, mir das kostenlose Prüfprotokoll der technischen Prüfung gem TKG § 45 i zu übermitteln. Ich weise explicit darauf hin das ich auf einen sogenannten " Prüfbericht " mit vorgefertigten Textbausteinen nicht aktzeptieren werde Amtsgericht Papenburg Urteil (Entscheidung vom 30.10.2008, Az. 4 C 247/08 Solange dieser Nachweis nicht vorgelegt wird, kann die Forderung zurückgewiesen werden. Bis zum Eingang der Unterlagen mache ich gegenüber Ihrer o. a. Forderung von meinem Zurückbehaltungsrecht (§ 273 BGB) Gebrauch."

http://www.elo-forum.org/schulden/22820-wehre-mich-gegen-strittige-telefongeb%FC...

p.s Die erstellung des Protokolls ist für den Verbraucher kostenlos und kostet das Telko rund 100 €

Kommentar von Simple_avatar5smallNubby am 13. Januar 2009 12:30

Vielen Dank für den Hinweis, ich habe zwar schon ein Einschreiben heut abgeschickt in dem ich erkläre das ich das nicht Zahle. Ich warte mal eine Antwort ab, sollten die mich wieder Anschreiben oder Auffordern zu Zahlen werd ich deinen Rat mal befolgen, die Info mit dem Protokoll ist da wirklich sehr hilfreich vielen Dank =) Ich denke das das schon etwas bewegen wird =)



Die unter gutefrage.net angebotenen Dienste und Ratgeber Inhalte werden nicht geprüft. Die Richtigkeit der Inhalte wird nicht gewährleistet. Bitte lesen Sie hierzu auch unsere Rechtlichen Hinweise.