Es handelt sich um ein 94 mondeo Turnier und wie ich wo die ganze Welle finde am getriebe ?
Was geht an dem Tacho nicht, vor allem von welchem Modell Mondeo wird hier gesprochen?
Es handelt sich um ein 94 mondeo
Ich moechte anzweifeln, dass in den neuen Modellen noch Wellen verbaut werden. Falls doch sind sie nicht mit der Radnarbe verbunden sondern mit dem Getriebe. Neuere Modelle haben einen Drehzahlgeber am Getriebe, der die Getriebeausgangsdrehzahl abnimmt. Motorsteuergeraet rechnet FZgeschwindigkeit aus und gibt ein elektr. Signal ans Tacho.
vom mondeo zwar keine ahnung aber normalerweise ist die gesteckt bzw geschraubt hinten am tacho.
das zweite ende befindet sich oftmals in einer radnabe, also rad ab, nabe abnehmen und gut ist. dan wahrcheinlich noch zig halteclips die irgendwo versteckt sind
Gerade solche Waffen sind bei waffensammlern enorm beliebt
also in den handel dürfen sie sicherlich nicht mehr da noch das hakenkreuz etc drauf zuerkennen ist usw..... die kannst diese verkaufen halt net im handel aber sicherlich so privat oder einer der eine sucht ich selbst würde die waffen niemals verschrotten !!!
und ich rege mich immer wieder auf wenn ich so dummes geschwätz von irgend nem deppen hier sehe der keine ahung hat und hier mit seinen kindischen sprüchen prozt
Frag mal bei Büchsenmachern, Waffenhändlern oder Jägern nach. Oder melde dich in verschiedenen Waffenforen, dort sind häufig auch Sammler unterwegs.
Grundsätzlich ist der IV ihnen gegenüber nicht zur Auskunft verpflichtet.
Ein Wechsel kann nur auf Antrag und mit Zustimmung der Gläubiger erfolgen.
Nein, kann man wohl nicht. Da der Insolverwalter vom AG bestellt wurde. Viell. wenn er gravierende, für Dich negativ auswirkende Fehler gemacht hat. Frag bitte beim AG nach
Es ist weil der Verwlter eine schlecht Komunikative ader hat ,und kaum wichtige Fragen beantwortet und sich immer Zeit lässt
Wenn es Fundstücke sind oder auch aus einer Nachlassauflösung, wist als erstes eine Meldung beim Landratsamt machen müssen, damit die dir nicht illegalen Waffenhandel vorwerfen können. Dann wirst sie wohl nur Waffenhändlern oder Museen anbieten können. Für alles brauchst du Nachweise und etliche Formulare.
Ich bin im Besitz des Waffenscheines da die wafe geerbt is
BirgitAltmann am 28. Mai 2009 15:47 wie gesagt, einfach ist das sicher nicht! Etliche Formulare um den Nachweis zu führen, wer die Waffe rechtmäßig kauft, ob der neue Besitzer überhaupt berechtigt ist, die waffe zu erwerben usw. Befrag dich beim ordnungsamt oder der Polizei - bei uns geht das irgendwie übers Landratsamt
Terrier74 am 29. Mai 2009 12:35 Quatsch. Wenn er gültige Papiere hat und der Käufer auch, ist es genau so einfach, wie ein Brot zu kaufen.