Besser sind sicher "reine" Kartoffeln...........aber ich esse sehr gerne Kartoffelpüree.
reine kartoffeln sind "gesünder", weil ohne zugabe von milch, sahne, butter oder ähnliches... und man muß sie kauen, was auch besser ist weil man schneller satt wird...
Danke, das war die Antwort die ich haben wollte... ich wusste bisher auch nicht was da alles drin ist ;-)
Cassiopeia78 am 5. Juli 2008 09:05 freut mich wenn ich helfen konnte... aber in dem "tütenpüree" sind noch andere zusatzstoffe, geschmacksverstärker usw... ab und zu ist dagegen aber nix einzuwenden...
Geschmaklich mag ich Stampfkartoffeln lieber, da die aber mit nem Stich Butter und Milch gemacht werden, sind normale Kartoffeln jedenfalls für die Figur besser.
Au ja!
Dann möchte ich auch eine "Spende"!
Allerdings ist es Einkommen, dass ich dann versteuern muss, da ich ja kein gemeinnütziger Verein bin.
Mehr dazu: www.klicktipps.de/einkommensteuerspendenkirchensteuer.php#nicht_abzugsfaehig
.
Aber macht nix. Ich zahl dann halt ein Bisschen Steuer.
Klick mal bei einigen Heavy Usern auf das Profil, da steht ein PayPal Button unten. Und wenn man drauf klickt hat man die Emailadresse des betreffenden.
Ach verdammt, ich habs gerade selber entdeckt, man kann im Profil angeben, dass man das möchte... somit hat sich auch die Frage nach der Sicherheit erledigt, entscheidet man ja selbst ;-)
Baiana am 11. Juni 2008 10:48 Du kannst dem Kaiser was spenden: http://www.gutefrage.net/nutzer/unsuesslich
Oder dem Wandpilz: http://www.gutefrage.net/nutzer/wandpilz
Bei anderen ist es mir noch nicht aufgefallen.
andreas48 am 11. Juni 2008 11:16 für Spenden bin ich auch immer aufgeschlossen :-))
MarcSu am 11. Juni 2008 11:31 Damit habe ich wirklich nicht gerechnet, daß dieser Button aktiviert wird.
Ich melde mich freiwillig.
Am besten gehst in den Laden wo du das Handy her hast. Im Handy Laden kennen die sich mit den Handys ja auch gut aus und wissen vieleicht weiter. Kann aber auch sein das was kaputt ist.
Eine Darstellung, welche die Entfernungen am Anfang beschreibt, für die Untersuchung der Zusammenarbeit im Ganzen.
Die Antwort sagt nix, oder?
Hehe... richtig schlau wird man da noch nicht draus - aber immerhin ein Versuch.
Steht da zufällig was von §13b UStG oder Übernahme der Steuerschuld oder Reserve Charge oder so?
Liebe kleineroteHexe,
bitte beantworte Fragen nicht mit Gegenfragen. Diese helfen dem Fragensteller nicht weiter.
Vielen Dank und lieben Gruß.
Christian vom gutefrage.net-Support
Falls es sich um einen 13b-Fall handelt ist die USt hierfür in Zeile 48 = Feld 54 einzutragen. Der Betrag kann dann auch gleichzeitig als Vorsteuer abgezogen werden.
Waldfussel am 9. Mai 2008 13:48 Da steht: Gemäß Artikel 21.1(b) der 6. EU-Richtlinie ist der Empfänger dieser Dienste verpflichtet, Mehrwertsteuer für den Dienst zu zahlen.
Die Rechnung ist ohne ausgewiesene Mehrwertsteuer, da der Sitz der Firma im Ausland ist (Dublin/Irland)
Ja, dann ist es ein 13b-Fall. Du führst die dt. MwSt ab, und kannst sie gleichzeitg als VoSt abziehen wenn du VoSt-abzugsberechtigt bist. Lies dir am besten mal den § 13b UStG durch. (Ich hoffe die Kennzahlen im USt-Formular stimmen in etwa, da aus 2004)
Danke Leute, und @GF Team: ich fand die anfängliche Gegenfrage sehr vernünftig um das Thema einzugrenzen.
JoWaKu am 6. Juni 2008 16:49 @Sup:
Hier ist genau diese Frage für eine kompetente Antwort wirklich nötig!