Ein Freund in Cannes musste über 30 Jahre warten bis er wieder das Mittelmeer sehen konnte, und dann auch nur das Bischen was unterhalb der Krone war. Der Baum stand auf einem Nachbargrundstück in einem V-förmigen Tal, sonst hätte er Salz oder Säure benutzen können, der Baum wäre eingegangen.
Freie Sicht kannst Du nicht verlangen, jedoch ist es eine anerkannte Minderung der Wohnqualität auch aus gerichtlicher Sicht, wenn kaum mehr Sonne und Licht in die Räume aufgrund des Bewuchses kommt. Du kannst dann eine Baumbeschneidung fordern.
Übermäßige Beschattung muss nicht hingenommen werden. Es wäre also anzustreben, den Baum entsprechend zu stutzen. Das muss innerhalb der belaubten Zeit geschehen. Im Winter gibt es Frostschäden, im Frühjahr verblutet der Baum. Zu beachten ist, dass der Walnussbaum Mücken vertreibt. Im übrigen geht es dem Fragesteller nicht um die Versperrung der Sicht, wie fälschlicherweise unterstellt wird, sondern um fehlenden Lichteinfall. Hier könnte deshalb auch eine Mietminderung erfolgen. Besser einigen und stutzen.
Ich kann nicht beurteilen, wie dein Ausblich aus dem Dachgeschoss beim Einzug in die Wohnung war, du solltest aber bedenken, das auch der Walnussbaum ganz erheblich für GUTE Luft und Sauerstoff sorgt ;-). Evtl. lässt sich ein evtl. entfernen einiger Äste im Oktober (nach der Nussernte) mit dem Vermieter besprechen?
teile dem vermieter mit, dass deine wohnung nicht mehr genügend licht bekommt und er bitte den baum beschneiden lassen möchte. ansonsten wusstet ihr bei einzug, dass es diesen baum gibt und das bäume wachsen. wer macht denn die gartenpflege ? das sind ja auch betriebskosten die umgelegt werden können.
Ich glaube nicht, daß Dir bei der Vermietung zugesagt wurde, Du hast freien Blick auf das Meer oder auf die Berge.
Die einzige Einschränkung durch den Baum, die Wohnung könnte zu wenig Tageslicht abbekommen, dürfte aber für eine geringfügige Mietminderung ausreichen.
Es tut mir leid, aber mehr kannst Du wahrscheinlich nicht erreichen.
mbmama am 7. August 2009 23:17 Danke dir. Ich möchte ja nur ein Stutzerchen... :-)), kann mittlerweile die Früchte vom Fenster aus ernten.
Einfach den Vermieter fragen, ob sie die Äste stutzen können.
was ist denn gegen walnüsse (unzählige früchte) einzuwenden? davon abgesehen kannst du nur etwas machen, wenn der mietwert der wohnung beeinträchtigt wäre. sonst nicht. inwieweit "freie sicht" gewährleistet werden muss, kann ich so nicht beurteilen. licht muss schon noch reinfallen können.
Schätze du hast schlechte Karten. Lade deinen Vermieter mal ein, damit er sehen kann wodein Problem liegt und hoffe auf Verständnis!