Holla, vielleicht war die Frage nicht ganz klar gestellt ;-) Es geht darum ob so eine Klausel rechtens ist im Mietvertrag! Das ich bei Überlaufen der Badewanne usw. selber hafte ict klar! Es geht nur um die Klausel und somit den Zwang zum Abschluß...
Ciao martin
Als Vermieter nehme ich diese Klausel grundsätzlich in den Mietvertrag auf, da ich in einem ähnlichen Fall den Ersatz für den entstandenen Schaden erst einklagen musste. Letztendlich war es für den Mieter dann wesentlich teurer, da er noch die Anwaltskosten (auch meine), die Gerichtskosten und Zinsen zu zahlen hatte. Wer dies nicht akzeptiert, soll sich einen anderen Vermieter suchen. Ausserdem kann eine fehlende Privathaftpflichtversicherung die Existenz jeden einzelnen vernichten. Und ca. 100 Euro sind nicht allerwelt. Bedenken Sie, wenn Sie haften müssen und für einen jungen Menschen ein Leben lang Rente bezahlen müssen, was da zusammen kommt.