Ich verstehe den Sinn jetzt nicht so richtig. Wenn du am Eigentum des Vermieters Schäden verursachst für die du haftbar gemacht werden kannst zahlt deine private Haftpflicht.
Die Schäden die an deinen eigenen Sachen auftreten gehen den Vermieter nix an.
Gebäudeschäden für die du nicht haftbar gemacht werden kannst zahlt die Gebäudeversicherung.
Vorab ist zu klären, was Dein Vermieter mit dem Abschluß einer Versicherung gegen Wasserschäden meint. Es gibt folgende Möglichkeiten: 1. Wasserschäden, Du anderen Mietern zufügst durch durch Überlaufenlassen von Badewannen, platzen des Zuleitungsschlauches Deiner Waschmaschine u.ä. Diese Schäden sind abgedeckt durch Deine Privathaftpflicht, von deren Bestehen der Vermieter den Abschluß des Mietvertrages abhängig machen kann. 2. Leitungswasserschäden, die durch das Platzen von Leitungs- oder Abwasserrohren entstehen sind Sache des Vermieters. Die Kosten für eine Versicherung dagegen sind m.E. nicht abwälzbar, auch wenn das immer wieder versucht wird. 3. Schäden, die durch auslaufendes Heizöl im Abwasserbereich verursacht werden sind immer Sache des Hausbesitzers. Die Kosten einer Versicherung können ebenfalls nicht abgewälzt werden. Wohl kaum eine Versicherung wird solch einen Schaden über eine Mieterversicherung regeln.
Wenn ich Dich richtig verstanden habe, fragst Du zweierlei:
- ob die Klausel vereinbart werden darf, daß Du eine Versicherung abschließt,
und
- ob die Versicherung des vermieters für Wasserschäden haftet.
Hab ich das richtig verstanden?
zuerst zu 2: Der Vermieter hat im Zweifel eine Gebäudeversicherung, die SEINEN Schaden zahlt, wenn ein Wasserleitungsrohr leckt. Das hilft DIR nicht weiter. Außerdem sollte er eine Haftpflichtversicherung besitzen, die DEINEN Schaden zahlt, wenn aus SEINEN defekten Leitungen Wasser austritt und DEINE Sachen beschädigt. Vielleicht kannst Du sogar verlangen, daß er entsprechenden Versicherungsschutz in DEINEM Interesse nachweist. Ich weiß nur nicht, ob Du dann noch gute Chancen hast, die Wohnung zu ergattern...
zu 1: Der Abschluß einer Privathaftpflicht ist mit Kosten von etwa 60 - 80 €uro im Jahr verbunden. Wenn Du nun fragst, ob er so eine Versicherung verlangen kann, sage ich: ja; denn diesen Aufwand wird man Dir zumuten können - es sei denn, Du bietest Deinem Vermieter eine Kaution speziell für von Dir verursachte Wasserschäden an. Das wäre wohl ziemlicher Unfug, oder?
Gruß - und paß auf, ob die Wanne überläuft!
:-)))
Endlich mal jemand mit Durchblick!!! Ja, genau so ist es richtig. Und ich würde als Vermieter IMMER so eine Klausel in den Mietvertrag aufnehmen: Mieter hat eine aktuelle Haftpflicht-Vers. nachzuweisen. Wenn ein Schaden durch den Mieter ausgelöst wird, haftet er dafür. Und da kann es schnell sein, daß die Kaution gar nicht reicht .... M
Achtung! Zuvor jedoch prüfen, ob die Privathaftpflicht auch Schäden an gemieteten und/oder geliehenen Sachen übernimmt. Die allgemeinen Bedingungen schliessen dies nämlich aus und nicht jeder Versicherer stellt seinen Kunden besser, indem er dieses Risiko in den besonderen Vertragsbedingungen übernimmt. Im allgemeinen reichen dann 60 bis 80 Euro p.a. nicht aus. Sie liegt dann eher im Bereich von ca. 120 Euro.
Holla, vielleicht war die Frage nicht ganz klar gestellt ;-) Es geht darum ob so eine Klausel rechtens ist im Mietvertrag! Das ich bei Überlaufen der Badewanne usw. selber hafte ict klar! Es geht nur um die Klausel und somit den Zwang zum Abschluß...
Ciao martin
Als Vermieter nehme ich diese Klausel grundsätzlich in den Mietvertrag auf, da ich in einem ähnlichen Fall den Ersatz für den entstandenen Schaden erst einklagen musste. Letztendlich war es für den Mieter dann wesentlich teurer, da er noch die Anwaltskosten (auch meine), die Gerichtskosten und Zinsen zu zahlen hatte. Wer dies nicht akzeptiert, soll sich einen anderen Vermieter suchen. Ausserdem kann eine fehlende Privathaftpflichtversicherung die Existenz jeden einzelnen vernichten. Und ca. 100 Euro sind nicht allerwelt. Bedenken Sie, wenn Sie haften müssen und für einen jungen Menschen ein Leben lang Rente bezahlen müssen, was da zusammen kommt.
Warum sollte die Versicherung Deines Vermieters dafür bezahlen, wenn Du die Badewanne überlaufen läßt oder der Schlauch Deiner Waschmaschine platzt?? Das sind Deine eigenen Probleme!!
andreas48 am 12. Februar 2009 19:49 ich schenke dir ein Donnerstagabenddäumchen :-)
1hoss43 am 12. Februar 2009 19:50 Danke! ;-) Ich stells dann zu den anderen! ;-)
Holla, vielleicht war die Frage nicht ganz klar gestellt ;-) Es geht darum ob so eine Klausel rechtens ist im Mietvertrag! Das ich bei Überlaufen der Badewanne usw. selber hafte ict klar! Es geht nur um die Klausel und somit den Zwang zum Abschluß...
Ciao martin
ist doch meist schon in der Gebäudeversicherung,und wenn du den verursachst ,dann in der privaten Haftpflivcht. Genau so ein Schwachsinn wie ne Autoinsassen unfallversicherung
1hoss43 am 12. Februar 2009 19:46 Bevor Du das als Schwachsinn abtust, solltest Du Dich erstmal erkundigen, bei welchen Risiken die private Haftpflicht bezahlt!
attaatta am 13. Februar 2009 12:07 Die zahlt ne Menge wenn du den richtigen vertreter und die richtige Versicherung hast. und wenn du grob Fahrlässiggehandelt hast ,dann zahlt eh keine
nicht unbedingt... es kann auch mal mit Deiner waschmaschine, badewanne...geschehen
wenn deine Waschmaschine ausläuft, bist du verantwortlich nicht der Vermieter...
attaatta am 12. Februar 2009 19:45 dafür gibts die Privathaftpflicht
1hoss43 am 12. Februar 2009 19:48 Die diese Schäden nicht immer bezahlt! Diese zahlt nämlich nur für Schäden, die sonst nicht versicherbar sind!
andreas48 am 12. Februar 2009 19:48 und was fragst der Fragesteller....?????
davon abgesehen, das deine Antwort, wie schon Hoss schrieb, völlig falsch ist..
Holla, vielleicht war die Frage nicht ganz klar gestellt ;-) Es geht darum ob so eine Klausel rechtens ist im Mietvertrag! Das ich bei Überlaufen der Badewanne usw. selber hafte ict klar! Es geht nur um die Klausel und somit den Zwang zum Abschluß...
Ciao martin