die variante mit dem darlehen ist wohl recht gefährlich: vor auszahlung ist ein darlehensvertrag abzuschließen (auch mündlich), aus dem sich dein anspruch auf auszahlung des darlehens ergibt. da dieser ansprüch wohl pfändbar ist, hast du ihn deinem insolvenzverwalter anzugeben, sonst gefährdest du die restschuldbefreiung (§ 295 I Ziffer 5 InsO). der insolvenzverwalter wird dann den betrag zur insolvenzmasse ziehen. es ergeben sich dann einige folgefragen - prinzipiell verursacht diese gestaltung extrem viel ärger. also sprich vorab mit deinem insoverwalter. insbesondere solltest du dort klären, ob ein fahrzeug in deinem fall überhaupt unpfändbar wäre - das hört sich nämlich nicht so an ...
der Treuhänder wird wahrscheinlich nachfragen warum die Tante deinem Bekannten das Geld nicht zur Schuldentilgung überläßt..... ...und wer soll Versicherung, Steuern, Benzin, etc. zahlen? Ich würde es mir dreimal überlegen, bevor ich neue Schulden mache. Gibt es Alternativen? Schulwechsel, Fahrgemeinschaften, Umzug in Schulnähe?
Soll er auf die Tante zulassen und fertig ist!
Ok das werde ich dann mal so weitergeben und nein die Kinder sind zu klein.
firstguardian am 15. Mai 2009 11:59 Hilft alles nicht weiter! Er solls auf Dich oder die Tasnte zulassen - das ist die perfekte und einfachste Lösung!
KK Vielen Dank nochmal an alle.
Diese Frage beantwortet ihn am besten der Insolvenzverwalter!
Da sollte er mal besser seinen Insolvenzverwalter befragen.
können die kinder nicht mit dem bus in die schule? wenn er eh schon in einem insolvenzverfahren steckt sollte er die finger von neuen krediten lassen!