Nein, ich würde überhaupt nicht reagieren und die Sache einfach aussitzen...Druck' die Empfangsbestätigung aus und Du bis auf der sicheren Seite....
Er droht jetzt ja auch mit rechtliche Schritten, was immer das auch heissen mag. Ich habe jetzt wenig Lust und Geld das über einen RA auszutragen.
O Ton Email:
hi Marco, felgen sind angekommen, merci auch für die schrauben und die papiere. werd schaun dass ich die felgen die nächste woche aufgezogen bekomm.
achja, hattest du die felgen irgendwo markiert, dass ich weiss wo welche gefahren wurde (z.b. "HL" usw.)??
gruß Matthias ENDE
Und jetzt nach 3 Wochen defekt. meint ihr wirklich ich soll das aussitzen? Erw ill mich wegen Betrug anzeigen
Gruß Marco
Gerd2 am 2. Juni 2009 18:04 Anzeige mit welcher Begründung? Nichts unternehmen; ALLES ZUKommEN LASSen falls überhaubt etwas zukommt
er kann dir garnichts... die felgen sind heil und gut angekommen, als beweis hat er die e-mail geschrieben. da du, als privater verkäufer gewährleistung etc. ausgeschlossen hast, fällt dies auch komplett weg.
Ich denke mal du bist ein privater verkäufer und hast eine rücknahme/garantie ausgeschlossen. Dann gilt-gekauft wie gesehen, wenn er sich die Teile vorher nicht angesehen hat-selbetr schuld. Einfach aussitzen!
Kurze Antwort: du mußt die Felgen nicht zurück nehmen.
Wenn Du die Mail noch hast, das alles super angekommen ist und angegeben hattest, dass kein Umtausch und keine Rückgabe, denke, dann bist Du aus der Sache raus.
Gerd2 am 2. Juni 2009 17:49 richtig, es sei denn Deine Angaben waren falsch und er hätte sofort nach Erhalt bemängelt.