Frage das mal bei www.chefkoch.de, vielleicht kann dir da jemand weiterhelfen
Das Fruttina-Puddingpulver Aprikosengeschmack gibt es anscheinend nicht mehr, auf der Seite von Dr. Oetker ist nichts zu finden. Zum Anrühren von Tortenguss benutze ich immer den zu den Früchten passenden Fruchtsaft, das schmeckt sehr lecker, da braucht man kein Puddingpulver.
Aprikosenpuddingpulver ist auf der HP von Dr. Oetker unter "Desserts >Pudding" nicht verzeichnet. Vermutlich nicht mehr im Programm.
das gibt es doch gar nicht...schau mal unter dr.oetker.de
2 Frische Aprikosen , etwas Gelantine, Mixer und Abfahrt... Das klappt !
aber das schmeckt doch dann agr nicht künstlich, eher frisch, das ist nichts.
Miguelgonzerres Paolopestossolos am 27. Mai 2008 22:03 Stimmt ! Ooch, dann zupf doch etwas Vanillezucker usw darunter ;oo)))
Geh doch mal auf die HP von Dr. Oetker, da kannst Du bestimmt herausfinden ob Dr. Oetker das Puddingpulver überhaupt noch herstellt. LG TawaGirl
http://grundbuch.fmh-rechner.de/rechner/capital/include.php
Mit diesem Rechner können die Kosten vermutlich errechnet werden.
lg. justii
Das Thema steht bei mir momentan auch an.
Die Notar-Sekretärin sagte mir, dass ("als Hausnummer") ca. 1% des Grundstückswertes an Gebühren anfallen.
Das dürfte aber ohne Grundbuchauszüge und dergl. sein.
Für Schenkungen reichen aber unbeglaubigte Auszüge, die kosten nur ca. die Hälfte.
Ob das bundesweit einheitlich ist, kann ich natürlich nicht sagen, aber eine derartige Auskunft beim Notariat (Telefon) kostet normalerweise nichts und schafft Sicherheit.
Noch ganz allgemein:
Verschenken ist besser als vererben, für alle Beteiligten; das machst du schon richtig!
Es ist besser, in guten Zeiten, bei klarem Verstand seinen Nachlass zu regeln, nicht erst dann, wenn schon der "Kittel brennt..."
Gruß
DC
Das ist Abhängig vom Wert des Grundstücks und der wird schon recht genau zu bestimmen sein.
hier die Notarkosten nach Geschäftswert
http://www.123recht.net/printarticle.asp?a=22818
Dazu kommen dann noch die Kosten vom Grundbuchamt plus evtl. noch ein paar kleine Kosten vom Notar
"Als Faustformel gilt: planen Sie bei den Kosten 1,5% der Kaufvertragssumme als Notar- und Gerichtskosten ein." [http://www.baufi-nord.de/html/baugrundstuck.html] Entfallen auf Notar bzw. Amtsgericht etwa zu Hälfte.