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Antworten auf Fragen von mann1

freispruch wg. versuchter gefährlicher körperverletzung

beantwortet von nachbar08 am 22. September 2008 14:29
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Hallo!

Wir von Biller & Vass TV Produktion sind gerade auf der Suche nach Fällen wie diesem. Wir planen ein Format, das Probleme mit Nachbarn zum Thema hat. Wenn Du Interesse hast mitzumachen, dann melde Dich doch unter nachbarn@biller-vass-tv.de oder unter 030 / 24345712.

Bei Rückfragen stehe ich gerne zur Verfügung.

Grüße Tobias

Biller & Vass TV Produktion Schwedter Str. 9B 10119 Berlin



freispruch wg. versuchter gefährlicher körperverletzung

beantwortet von WolfRichter am 10. Februar 2008 13:01
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Die Berufungsinstanz ist eine Tatsacheninstanz; das bedeutet, daß nicht nur die Rechtsanwendung geprüft wird, sondern auch erneut Tatsachen ermittelt werden.

Die Tatsachenermittlung ist aber nicht schrankenlos. So wird der Nebenkläger sich bei neuen Beweisanträgen fragen lassen müssen, weshalb er diese nicht in der Eingangsinstanz gestellt hat. (Wenn er neue Erkenntnisse erst danach gewinnen konnte, geht das natürlich.)

Natürlich stehen dem Landgericht auch die Unterlagen des Amtsgerichts zur Verfügung. Anträge kann jeder Prozeßbeteiligte (Anklage, Nebenklage, Angeklagter bzw. Vertreter) stellen.

Wie die Sache ausgehen wird, kann Dir hier keiner sagen. (Vor Gericht und auf hoher See...) Vor dem Landgericht brauchst Du übrigens einen Anwalt.

(Übrigens: Gerade, wenn Du nichts gemacht hast, brauchst Du einen Anwalt. - Gestehen kann jeder. ;-))

Kommentar von Simple_avatar9smallPeter4711 am 10. Februar 2008 16:24

Ein DH - hab doch gewusst woher die beste Antwort kommen wird.

Kommentar von Martin1952 am 1. Juni 2008 09:16

In einer Strafsache vor dem Landgericht ist eine anwaltspflicht nicht gegeben.



freispruch wg. versuchter gefährlicher körperverletzung

beantwortet von Katzentatze am 10. Februar 2008 12:36
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Normalerweise hätte dich dein Anwalt darüber ausfürhlich informieren müssen. Er ist mir dem Fall betraut und kann dir als einziger sagen, was da nun wie auf dich zukommen kann/wird und wie das alles abläuft. Sonst frag ihn nochmal.

Kommentar von mann1 am 10. Februar 2008 12:37

Ich habe bisher keinen Rechtsanwalt, weil ich ja nichts gemacht habe, daher meine Fragen hier!

Kommentar von Simple_avatar2smallKatzentatze am 10. Februar 2008 12:39

Dann würde ich mir schleunigst einen holen.



freispruch wg. versuchter gefährlicher körperverletzung

beantwortet von emjay am 10. Februar 2008 12:34
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In dem neuen Verfahren kommen die gleichen Fakten auf den Tisch, wie in dem vorherigen. Es wird allerdings ein neuer Staatsanwalt gegen dich ermitteln und wenn der einen Grund sieht, das Verfahren neu zu führen, dann wird er dieses tun. Die Zeugen werden wohl kaum jetzt etwas anderes sagen als zuvor, da es sich sonst um eine Falschaussage vor Gericht handeln würde, welches strafbar ist.

Kommentar von mann1 am 10. Februar 2008 12:35

Wird der neue Staatsanwalt die Zeugenaussagen vor dem Amtsgericht für seine neue Beweisaufnahme etc. heranziehen oder die Aussagen vor dem Amtsgericht überhaupt nicht berücksichtigen?

Kommentar von E7dce13339e161ee50a3badb7e1756ecsmallemjay am 10. Februar 2008 12:38

Er wird diese Aussagen natürlich berücksichtigen und die Zeugen, falls nötig erneut befragen.



freispruch wg. versuchter gefährlicher körperverletzung

beantwortet von Peter4711 am 10. Februar 2008 12:31
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Ob und wie verhandelt wird, mit oder ohne Beweisaufnahme hängt von den Anträgen und dem Landgericht ab.

Hier in der Community ist ein Jurist, der weiss es am allerbesten. Vielleicht liest er die Frage ja noch.

Kommentar von mann1 am 10. Februar 2008 12:33

Wer darf hier Anträge stellen und wie verhält sich dies?

Kommentar von E7dce13339e161ee50a3badb7e1756ecsmallemjay am 10. Februar 2008 12:41

Frag mal WolfRichter. Der ist Jurist und weiß da sicherlich genau Bescheid



Wie habe ich mit vor Gericht wg. des Vorwurfes versuchte gefährliche Körperverletzung zu verhalten?

beantwortet von Samml am 12. Januar 2008 08:53
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Rechtsberatung ist in Deutschland Rechtsanwälten vorbehalten. Zur Nebenklägerschaft wurde genug geschrieben. Da es wie es scheint bereits ein gerichtliches Verfahren anhängig ist , kann ich nur die Rechtsberatung evt. mit Antrag auf Kostenübernahme empfehlen.



Wie habe ich mit vor Gericht wg. des Vorwurfes versuchte gefährliche Körperverletzung zu verhalten?

beantwortet von nordi am 12. Januar 2008 08:46
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Versucht es mal mit einer kostenlosen Beratung beim Gericht und macht es bekannt, daß dieser streitsüchtige Nachbar offensichtlich ein Hobby daraus gemacht hat, andere Menschen vors Gericht zu ziehen.Am besten alle Betroffene gehen zusammen zum Gericht. Wenn es so ist, wie Du schreibst, müßte er doch bei Gericht schon mehrfach auffällig geworden sein. Ich denke, es ist auch im Interesse des Gerichtes sich wirklichen Problemen zu zuzuwenden.



Wie habe ich mit vor Gericht wg. des Vorwurfes versuchte gefährliche Körperverletzung zu verhalten?

beantwortet von HerrLich am 12. Januar 2008 08:40
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Wenn das Verfahren nicht niedergeschlagen wurde, dann müssen genug Erkenntnisse vorliegen, die eine Anklage rechtfertigen. Du kannst Dich vor Gericht nur ruhig und sachlich verhalten und bemühen, die Situation aufzuklären. Ein Nebenkläger hat - wenn es zu einer Verurteilung kommen sollte - anschließend die Möglichkeit, Dich im Rahmen einer zivilen Klage auf Schadenersatz zu verklagen. Außerdem kann er sich seine Antwaltskosten und Auslagen wiederholen. Der Nebenkläger hat im Verfahren eine Rechtsposition, die jener der Staatsanwaltschaft und der Verteidigung in ihrer Bedeutung nahe kommt. Er hat Akteneinsichts-, Anwesenheits- und Antragsrechte, kann Rechtsmittel einlegen usw.



Wie habe ich mit vor Gericht wg. des Vorwurfes versuchte gefährliche Körperverletzung zu verhalten?

beantwortet von Taraa am 12. Januar 2008 08:40
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da kann ich mich meinen vorrednern nur anschließen: auf jeden Fall gaaanz ruhig bleiben, blos nicht aus der Haut fahren und sachlich bleiben. Nur so, denke ich, wirst Du glaubwürdig und als friedliebender Nachbar im Gedächtnis bleiben.... toi,toi,toi...achso...Johanneskraut oder Baldrian sollen helfen ruhig zu bleiben!



Wie habe ich mit vor Gericht wg. des Vorwurfes versuchte gefährliche Körperverletzung zu verhalten?

beantwortet von regideur am 12. Januar 2008 08:05
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Deine Frage ist etwas missverständlich! Bist Du verklagt worden und Dein Nachbar hat einen Nebenkläger oder hast Du nun Deinen Nachbarn verklagt und hast einen Nebenkläger? Wenn Du verklagt worden bist wegen einer Sache mit der Du nichts zu tun hast würde ich eine Gegenklage wegen falschen Anschuldigungen machen. Einen Anwalt zu Hilfe zu holen ist in jedem Fall zu empfehlen. Gerichtsurteile von vergangenen Prozessen die Dein Nachbar angestrengt hat sollten sehr interessant sein. Wie sind die ausgegangen? Was hat er gewollt? Geld??? Vor Gericht würde ich mich ganz normal verhalten. Ein Richter kann am Verhalten einzelner Personen sehr viel „ablesen“. Z.B.: ob jemand nur Streit sucht oder mit einer Situation überfordert ist. Er hat schließlich jeden Tag damit zu tun.



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