
Du musst NICHT zahlen, aber das schränkt dich etwas ein. Da dürftest du, bis es verjährt ist nicht mehr in die Schweiz reisen. Ich weiß ja nicht, ob du das möchtest.
Schau dir dazu bitte in der ZDF Mediathek das Video aus der Sendung "Volle Kanne" an. Gibt bei der Suche oben rechts einfach "Strafzettel" ein. Das dritte Video mit 6:09 min. Da ist genau dieses Thema behandelt.
Quelle:http://de.answers.yahoo.com/question/index?qid=20080612053912AA4lSKp
Moment. Ich muss gerade nochmal nachsehen. Das Video ist nicht speziell der Schweizfall. Das gibt es noch eins. Ich suche es raus.
So: Es war die Sendung vom 07.05. von Volle Kanne. Das Video hat den Titel "Bußgelder im Ausland". Leider ist in dem Video nur wieder die Expertin zu sehen. Vorher kam ein Fall einer Dame, die genau das Problem hatte wie du(mit der Schweiz). Das Video ist leider nicht online. Aber sieh dir das Video trotzdem mal an. Um dich abzusichern solltest du einfach mal eine Mail an den ADAC schreiben. Die geben dir genauste Auskunft.
Quelle:yahoo com.

VORSICHT!
beantwortet von doddo am 6. November 2009 12:08 4x Ich kann nur jeden warnen , denn web versendet eine mail mit "herzlichen Glückwunsch zur x jährigen Mitgliedschaft und anbei ein Geburtstagsgeschenk". Wer auf Geburtstagsgeschenk klickt , der hat einen Vertrag an der Backe. Dieser wird nicht bestätigt , denn er ist 3 Monate kostenlos und dann sind 5 Euro monatlich fällig. Die Rechnung über 15 Euro bekommst du aber erst 6 Monate nach dem Klick und dann erfährst du , dass dieser Vertrag 12 Monate läuft. Allerdings gibt es bereits ein Urteil gegen Web. Ich kann nur vor Web.de warnen , denn sie versuchen die freemail Verträge in sogenannt Club-Verträge umzustellen

VORSICHT!
beantwortet von doddo am 6. November 2009 12:08 4x Ich kann nur jeden warnen , denn web versendet eine mail mit "herzlichen Glückwunsch zur x jährigen Mitgliedschaft und anbei ein Geburtstagsgeschenk". Wer auf Geburtstagsgeschenk klickt , der hat einen Vertrag an der Backe. Dieser wird nicht bestätigt , denn er ist 3 Monate kostenlos und dann sind 5 Euro monatlich fällig. Die Rechnung über 15 Euro bekommst du aber erst 6 Monate nach dem Klick und dann erfährst du , dass dieser Vertrag 12 Monate läuft. Allerdings gibt es bereits ein Urteil gegen Web. Ich kann nur vor Web.de warnen , denn sie versuchen die freemail Verträge in sogenannt Club-Verträge umzustellen

Wenn es sich um einen kleinen oder mittelgroßen Hund handelt , ist es eigentlich kein Problem , denn man kann ihn bei Freunden oder Bekannten unterbringen. Wir halten es so , dass wir mit unseren Bekannten jeweils im Urlaubsfall die Hunde gegenseitig betreuen. Allerdings muß man rechtzeitig die Kontakte knüpfen , denn auch für den Hund sollte der Betreuer kein Unbekannter sein und auch sein Urlaubsdomizil bereits kennen.

Schau mal hier:
mani08 am 25. November 2009 13:06 Die GEZ-Gebühr ist bei nichtehelichen Lebensgemeinschaften u.ä. von beiden Partnern zu zahlen, wenn die "empfangsbereiten" Geräte beiden gehören.
Das heißt, dass ein Wechsel des GEZ-Zahlers eigentlich nur korrekt ist, wenn - die beiden verheiratet sind oder - nur einer der beiden Rundfunkgeräte "empfangsbereit" hält.
ReinerUnsinn am 25. November 2009 13:10 @mani08
Wenigstens einer, der durchblickt.
mani08 am 25. November 2009 13:12 danke.

DZR bedeutet nach GOOGLE Deutsches Zahnärztliches Rechenzentrum Frage wäre also: Wurde eine zahnärztliche Leistung nicht bezahlt? Falls das zutrifft , kommst du nicht um die Zahlung herum , denn es wurden sicherlich vorab Mahnungen geschrieben , auf die nicht reagiert wurde.

Zunächst mußt du die Antwort einmal beanstanden.Dafür gibt es den button Inhalt beanstanden , denn es dürfen keine rechtswidrigen, schädigenden, bedrohenden, missbräuchlichen, belästigenden, verleumderischen, vulgären, obszönen, hasserregenden, rassistischen oder in sonstiger Weise zu beanstandenden Inhalte veröffentlicht werden und es heißt weiter:Bitte behandel andere Community-Mitglieder immer mit Respekt, Anstand und Höflichkeit!

Ich öffne GF gute Frage net. und die Langeweile ist vorüber.

Bitte etwas genauer definieren. Bist du Arbeitgeber oder AZUBI oder was ?
Ich bin Angestellter und habe einen Azubi an den Hals gebunden bekommen... . Habe dafür nachträglich den Beruf und den Ausbildernachweis von der IHK anerkannt bekommen (prüfungsbefreit)
mani08 am 22. November 2009 12:53 Natürlich kannst du kündigen.

Das Label vorher abkleben , und dann mit Schuhcreme ...... usw. polieren .... ja , das ist viel Arbeit aber so geht`s.
um ehrlich zu sagen, uns hatte man vor 8 jahren in ungaren geblitzt bis heute ist kein brief gekommen gg