Ganz ehrlich - auch wenn das nicht auf eure Frage eingeht: WARUM kümmert man sich nicht darum, wenn man eine offene Forderung gegenüber dem Gericht hat? Die Zwangsvollstreckung kommt doch nicht aus heiterem Himmel, die wurde zuvor angekündigt. Ihr verdient auch genug Geld, so dass Ihr den Betrag entweder hättet zahlen können oder hättet einen Kredit aufnehmen können. Zu letzterem würde ich euch dringend raten, wobei die Frage ist, ob Ihr den mit laufender Kontenpfändung überhaupt bekommen würdet. Einfach mal der Hinweis - auch an die ansderen Leser: Androhungen von Zwangsvollstreckung sollte man immer ERNST nehmen! Den Kopf in den Sand zu stecken bringt da garnichts.
lies mal: demnach dürfen sie max. 5oo euro auf einmal pfänden http://www.akademie.de/private-finanzen/ueberschuldung-und-verbraucherinsolvenz/tipps/ueberschuldung-und-verbraucherinsolvenz/neue-pfaendungstabelle-2005.html#kon
ReinerUnsinn ist auf dem richtigen Weg denke ich. Das Lohnbüro des Arbeitgebers hat die Tabellen sicher zur Hand und weiß wie hoch der Pfändungsfreibetrag ist. Bei einem ledigen liegt der schon fast bei tausend Euro. Wehrt euch.
Wenn Dein Mann sich strafbar gemacht hat, also z.B. seine neue Tätigkeit dem Arbeitsamt nicht gemeldet hat und trotzdem ALG kassiert hat und das deswegen zurückzahlen muss, dann sieht das aber schlecht aus. Da würde ich wirklich lieber zahlen, bevor er es am Schluss noch absitzen muss und wie schon vorgeschlagen einen Kredit versuchen oder wohltätige Vereine bitten.
Die können maximal bis zur Pfändungsgrenze pfänden, das wird nichts mit den 1500 EUR.Einer einzelnen Person bleiben bei einer Lohnpfändung auf jeden Fall 989,99€ dieser Beitrag ist nicht pfändbar. Das entspricht ca. 1400€ brutto, die ohne Pfändung verdient werden dürfen. Muss man für eine Person Unterhalt leisten, erhöht sich die Grenze auf 1.359.99€, bei 2 Personen 1.569,99€. Bei 3 Personen 1.769.99€, bei 4 Personen 1.979,99€ und ab 5 Personen 2.189,99€. Diese Grenzen sind aber keineswegs ein grundsätzliches
mama9704 am 5. Dezember 2009 23:17 Im Pfändungsbeschluss steht drin das Ihm nur 750,-bleiben dürfen !!!
rede mit denen ob du kleinere raten vereinbaren kannst. ein ähnliches problem htte ich auch mal. normalerweise kommen die dir in so einem fall entgegen.
oder sollen die dir sagen, wie du 2 monate mit 2 euro die woche leben sollst!!!
ja geht zum sozialamt, dort könnt ihr für die zeit unstützenden hilfe bekommen. Oder geht mal zur diakonie oder zur Caritas (bei der Caritas kann man hilfe über den Bischofsfond beantragen, manchmal helfen sie einem da auch aus, einfach vorsprechen und versuchen)
Tief durchatmen! Man kann euch das Geld nicht einfach so unterm Hintern wegpfänden! Es gibt Pfändungsgrenzen, die in Tabellen festgelegt sind! Das ihr auf einiges verzichten müsst, ist klar!Schau einfach mal hier http://www.exika.de/Lohnpfaendung
es gibt pfändungsgrenzen, mit den zwei raten über 1500 euro kommen die nicht durch! googel mal pfändungsfreigrenzen!
mama9704 am 4. Dezember 2009 13:30 Herzlichen Dank-hab gleich mal durchgestöbert und bin fündig geworden :-)
Suche mal im Internet nach Pfändungsfreibetrag oder Pfändungschutzgrenze oder sowas.
Alles nehmen dürfen die nicht.
Aber was ist denn mit einem Kredit, um die Schulden zu zahlen?
mama9704 am 4. Dezember 2009 10:39 Bei der Bank ist leider nichts zu machen