
in der regel die teilkasko! aber wild ist nicht gleich wild dazu musst du in die versicherungsbedingungen schauen!!! lg malli

kannst nur ne anzeige gegen unbekannt machen! mit bischen glück wird der schädiger gefunden,,, viel erfolg lg malli

prinzipell finde ich es super! schau dir aber den fond genau an lg malli


also da gibt es unterschiede zum einen die lebensversicherung (privat 3te schicht), die wird ganz normal ausgezahlt(mind. die eingezahlten beiträge),, und dann die risikolebensvers. hier muss man den "schaden" bzw. den tod innerhalb von 2 tagen melden damit die versicherung evtl. prüfen kann lg malli

klar in der regel kannst du auch deiner versicherung die kosten erstatten,

ja kann man machen ich finde es nicht sinvoll da man den beitrag für diese vers. auch bezahlen muss und als kind fallen ja eh im krankenhaus nur sehr geringe kosten an!? lg malli

das kommt darauf an ist der schlüssel nur abgebrochen und man kann das schloss noch nutzen evtl. den abbruch entfernen so ist es nicht gerechtfertigt, sollte das schloss jedoch hinüber sein ja dan bleibt euch nix anderes übrig als das zu bezahlen es sei denn ihr habt eine schüsselhaftpflicht!

ja die kfz haftpflicht ist tatsächlich eine pflichtversicherung wenn du dich mit deinem privaten pkw auf öffentlichen strassen bewegst ohne sie bekommst du keine zulassung (nummernschild) lg malli