Was nicht passt, wird passend gemacht ;)
Spaß beiseite. Ich kann mir nicht vorstellen, dass das so einfach funktioniert. Da sind immerhin 4 Jahre Entwicklungszeit dazwischen.
das kann Dir "am besten " ein volvohändler beantworten
Da Frag mal deinen Anwalt.-Die Kosten für das FZ sind ja klar.- Frag deinen Verwalter, schließlich benötigst du n angemessenes FZ um deiner Arbeit nach zugehen.-Selbst Hartzern gesteht man n FZ v. ich glaube bis 7000 € zu. Es ist aber wohl auch klar dass n Neuwagen für 30000€ während der Inso NICHT angemessen ist.- Ich denkem nach Rücksprache mit deinem Verwalter sollte es kein Problem sein n FZ für z.B 6-7 tsd € anzuschaffen. -Dann hättest du das Schmerzensgeld zweckgebunden, auch im Sinne der Inso eingesetzt.-das lässt sich auch rechtlich einwandfrei argumentieren.-Du willst dich dann ja nicht bereichern, sondern stellst (gut für die Inso) deine Erwerbsfähigkeit sicher.--Von dem Schmerzensgeld in Urlaub fahren, o. Nippes kaufen wird aber logischerweise NICHT gehen.
Schmerzensgeld als einmalige Zahlung ist im Insolvenzverfahren Neuvermögen und unterliegt der Pfändung. In der sog. Wohlverhaltensphase sit Neuvermögen nicht mehr pfändbar und es verbleibt bei Ihnen.
Ähnlich sieht es beim PKW aus. Im Verfahren wäre die Versicherungsleistung Neuvermögen. Allerdings gibt es hier berechtigte Gründe für den Verbleib der zahlung bei Ihnen. Nämlich dann, wenn der PKW zur Erwerbsobliegenheit benötigt wird und vor dem Unfall aus diesem Grund aus der Masse freigegeben wurde.
Am bsten fragst du deinen Anwalt. Schmerzensgeld ist aber mE nach pfändbar. Sei froh, dass es sowas wie ne Insolvenz für Privatleute hier in DE überhaupt gibt!
GegenDenStrom25 am 25. November 2009 18:18 Kann man schon froh drum sein. Ich finds aber auch richtig so, weil solche Menschen zwar Fehler gemacht haben, aber die allermeisten haben immer und immer wieder von ihren Banken Kredite dafür bekommen, obwohl klar erkennbar war, dass diese Menschen nicht mit Geld umgehen können. Die Banken haben nur ihre eigenen Profite gesehen und so viele Menschen in die Schuldenfalle laufen lassen, statt mal zu sagen ok hier ist Schluss und wir stellen einen Tilgungsplan auf. Kredite waren einfach ein zu gutes Geschäft. Weiterverkaufte Kredite in seltsamen Fonds haben mehr gebracht als die Kreditzinsen selbst (allerdings ist die blase ja wie wir wissen irgendwann geplatzt). Die Betroffenen sollten aber zumindest die Chance kriegen jemals wieder schuldenfrei zu werden. Für die geschädigte Wirtschaft tut es mir leid.
Landlady2505 am 26. November 2009 14:07 Klar, die Tür schwenkt immer in beide Richtungen.
Soweit ich von Peter Zwegert gelernt habe, darfst du nicht mal ein Auto auf eigenen Namen besitzen. Hat man nicht einen Vormund, wenn man Privatinsolvenz anmeldet? Also ich glaube vom Grundsatz her ist das Geld pfändbar. Ich kann dir keine rechtliche Grundlage nennen, aber ich denke die Gläubiger haben schon ein gewisses Recht darauf an deinen Einnahmen beteiligt zu werden. Ich finds allerdings auch mies, dass man Privatinsolventlern das Geld für ein Auto pfändet, denn Mobilität ist heutzutage der Grundstein überhaupt wieder ins Berufsleben zu finden und davon profitieren letztlich alle!
HÄ?? vas is das denn für n Quatsch.-Es wird lediglich der Pfändungsfreie Teil der Bezüge abgeführt. Was das ist steht in den §§ ab 850 ZPO.-Da ist auch Urlaubs, weihnachtsgeld, Spesen, Aufwendungen zu Beruflichen Tätigkeit usw. aufgeführt. Man darf, wenn man bescheiden lebt aus seinen Pfändungsfreien Bezügen sogar ansparen. Sogar Aufwendungen zur Altersvorsorge sind nach gewissen Regeln pfändungsfrei. -Also schreib hier nicht so n Mist, dass einer der insolvent ist, quasi entmündigt sei.
Ich meine nein, das Geld hast du schließlich als entschädigung erhalten weil dir etwas genommen wurde.
Normalerweise gehören (Verpflegungsmehraufwendungen) Spesen nicht zum pfändbaren Teil des Lohns Kleiner Tipp, wenn Du gut mit Deinem Chef kannst, dann las Dir Deine Spesen in Bar aus der Kasse gegen Quittung natürlich bezahlen. Läuft nicht übers Konto. Wo nichts steht fragt auch keiner. Wie Dein Chef Dich bezahlt ist seine SAche und geht niemnden etwas an.