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Abgeltungssteuer und Kirchensteuer - wie wird bei gemeinsamen Konten abgerechnet?

anonym
beantwortet von magpie am 21. November 2008 13:06
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ihr müsst eurer bank aufschlüsseln, wer von euch beiden für welche erträge zuständig ist. wenn dir z.b. 40% der ertäge zustehen, dann wird kirchensteuer nur für diese beträge fällig. wenn ihr der bank garkeine angaben macht, dann geht die bank davon aus, dass du und dein mann jeweils 50% der erträge haben.

Kommentar von 146e5ee11faa42061266f4bdd2cb3cdesmallLittleArrow am 21. November 2008 15:29

Wenn der Bank gar keine Angaben gemacht werden, dann wird keine Kirchensteuer abgezogen und keine abgeführt. (Also wird nicht automatisch 50:50 angenommen!)

Du bist dann selber im Rahmen Deiner Steuererklärung verpflichtet, sämtliche Kapitaleinkünfte (einschließlich der abgegoltenen) zu erklären und die KiSt nachzuzahlen. Das wird dann für Dich keine Vereinfachung durch die Abgeltungssteuer ergeben.

Die Bank wird die Nichtangabe der KiSt allerdings dem Bundessteueramt mitteilen und dort laufen Abgleiche mit den Steuererklärungen. Manche Steuerzahler werden dann einige Zeit später Post ihres Finanzamtes mit einigen Fragen zu den Kapitaleinkünften erhalten.


Gaspreiserhöhung - weiterhin alten Preis zahlen bis Anbieter Berechtigung nachweist?

anonym
beantwortet von magpie am 14. November 2008 20:07
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als verbraucher kann man tatsächlich vom anbieter verlangen, dass er notwendigkeit der preiserhöhung nachweist. aber risikolos ist das nicht. denn wenn der anbieter sich im recht sieht und vor gericht zieht, wirst du am ende unter umständen auf den prozesskosten sitzen und dazu auch noch die höheren gaskosten begleichen müssen inklusive mahngebühren


Steuerliche Vorteile urch kirchlich Trauung?

anonym
beantwortet von magpie am 6. November 2008 14:32
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nein, steuerlich wird die kirchliche trauung natürlich auch weiterhin keine vorteile bringen. nur mit der standesamtlichen kann man vom splittingtarif profitieren. daran ändert sich auch im nächsten jahr nix


Sind Zahnimplantate eine Kassenleistung?

anonym
beantwortet von magpie am 23. September 2008 13:06
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Nein, das Implantat gehört nicht zum Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen. Aber die Kassen zahlen einen Festzuschus für den Zahnersatz, unabhängig für welchen man sich entscheidet – also auch für Implantate. Normalerweise sind das 50 Prozent der Kosten. Je mehr Untersuchengen dein Vater beim Zahnarzt hat machen lassen, desto höher sind auch die Zuschüsse.


Lohnen sich US-Investments?

anonym
beantwortet von magpie am 19. September 2008 17:51
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Ich würde auch davon abraten. Zwar hab ich vor kurzem gelesen, dass beispielsweise auch die Präsidentschaftswahl die US-Kurse beflügeln könnte, aber das ist war alles vor der jetzigen Krise. Im Moment würde ich erstmal schön die Füße still halten


Lebensversicherungs-Vertrag weiter laufen lassen ohne neue Beiträge zu zahlen?

anonym
beantwortet von magpie am 19. August 2008 14:47
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jawohl, das ist mit jedem Vertrag jederzeit möglich. Ein schriftlicher Antrag an den Versicherer genügt dazu. Der Vertrag läuft dann weiter ohne dass neue Beiträge gezahlt werden und bereits eingezahlte Beiträge werden mindestens mit einem Garantiezins verzinst.



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