Um wieviel Geld hadelt es sich denn und für wie lange leihst Du es ihm? Ich wills ja gar nicht wissen. Aber wenn Dein Onkel Verbindlichkeiten (die Zinszahlungen an Dich) in der Steuererklärung angeben kann bzw. angibt, dann taucht es beim Finanzamt auf. Ich möchte hier nicht zur Steuerhinterziehung anregen, aber ehrlich, wenn ich meinem Onkel 2,50 E verleihe und er mir 3 E dafür zurückgibt, dann denke ich ganz sicher dabei nicht ans Finanzamt.
Nein aber eine Haftpflichtversicherung. Es sei denn Du züchtest Pferde dann muss Du wie ein normaler Landwirt abrechnen. LG
ist ein Rechtsbehelf dabei, ein Monat (muss auch so drin stehen), ohne Rechtsbehelf hat man ein JAHR !! Zeit
Wer würde denn so etwas angeben ? Würde mich mal interessieren !
Klarheit in dieser Angelegenheit ist das Beste.
Bei der Verwaltung sind diese Situationen bekannt.
Es gibt nur einen Weg... den Richtigen.
Ehrlichkeit birgt Vorteile.
Nein, das hat sich nicht erledigt. Erben erben alles - sowohl Guthaben als auch Schulden. Sie können dann abwägen, wie sie besser wegkommen.
Gut nachdenken, bevor Du antwortest... Woher weiss denn der Erbe so genau, dass es sich um Schwarzgelder handelt, wenn er sie nur "findet" und nicht an den Transaktionen beteiligt war oder zumindest davon gewusst hat?
Wenn ich Geld und Gold eines Verstorbenen entdeckt hätte, dann würde ich zu allerletzt dem Finanzamt darüber Bescheid geben.
Man kann nur das erben, was der Verstorbene besaß. Und ein Teil des Geldes gehörte ihm ja nicht sondern dem Staat, der Verstorbene hatte es nur nicht abgeführt. Alsu mußt du erst einmal das, was dem Staat gehört, auch dem Staat geben. Der ganze Rest, was dann wirklich Eigentum des Verstorbenen war, den kannst du dann erben.
So kann man das als Erklärung sehen.
Ganz einfach...ein Erbe erbt alles...auch die Verbindlichkeiten des Verstorbenen. Versteuerst Du das Geld nicht, machst Du Dich strafbar.