Bei Lego direkt http://shop.lego.com/product/?p=8038&LangId=1031&ShipTo=DE kann man nachbestellen, aber erst im Januar wird geliefert.
siehe anhang
Und Download hier http://www.imgbox.de/users/public/images/r6691u219.jpg
super danke!! :)
hab ich schon aber leider ohne erfolg...
glaube, ich habe es finden können: http://www.myspace.com/benidrumsband
Finger weg von Jack Fox.
Habe so einen Vertrag auch unterschrieben und bereu es total.
Jack Fox hat einen misserablen, unfreundlichen Service.
Der Roller musste nach Auslieferung schon repariert werden.
Händelernetz ist nicht ausgebaut und eine normale Rollerwerkstatt weigert sich Jack Fox Roller zu reparieren.
Kundendienst muß gemacht werden um die Gewährleistung zu bekommen. Pro Kundendienst 89 € (1. nach 500 km, danach alle 2000 km)
Gaszug ist bei mir nach 2000 km gerissen (nach der Wartung!).
Motor ölt (die bekommen das nicht in Griff)
Jetzt funktioniert der E-Starter und Kickstarter nicht mehr bei 2600 km und im Leerlauf geht er dauernd aus.
Der Roller ist nun 13 Monate alt und hab nur Probleme mit dem Ding, paralell muss ich mich jetzt wegen den Geährleistungsansprüchen streiten.
Finger weg von Jack Fox Roller !!!!!!!
Schlechte Produkte, schlechter Service, schlechte Qualität, unfre3undliches Personal, teuer Servicehotline.
Lieber bissle mehr Geld in die Hand nehmen und ein Markenroller kaufen.
Werd nie wieder Kunde vion Jack Fox
Grüße aus Heilbronn
Ich hab auch den Vertrag unterschrieben... Internetseite ist vorhanden, aber... naja... Seht selbst: Jack-Fox.de Naja und dann gibbet noch die "Cosma Plus" GmbH, die wohl Schirmherr von Jack-Fox ist. cosmaplus.de
An prankOr: Inwiefern ist denn das ganze nutzlos, wie du sagst?
Hm... Aber das Wiederrufen müsste doch eigendlich ganz einfach sein, oder? Zumindest macht es den Anschein!
Bitte haltet mich auf dem Laufenden! Gruß, Rot-Fuxs
Hi Ivlaria,
... der Gesetzgeber unterscheidet zwischen Wohnsitz und Standort. Für Dich gilt die Wohnsitzregelung, d.h. im § 13 Abs. 3 FZV steht sinngemäß:
"(3) Verlegt der Halter seinen Wohnsitz oder Sitz in einen anderen Zulassungsbezirk, hat er unter Vorlage der Zulassungsbescheinigung bei der neuen Zulassungsbehörde die Zuteilung eines neuen Kennzeichens und Ausstellung einer neuen Zulassungsbescheinigung Teil I unverzüglich zu beantragen. Die bisherigen Kennzeichen sind zur Entstempelung vorzulegen. Wird der regelmäßige Standort des Fahrzeugs für mehr als drei Monate an einen vom Wohnsitz oder Sitz des Halters abweichenden Ort verlegt, ist dies der Zulassungsbehörde ebenfalls unverzüglich mitzuteilen. Kommt er diesen Pflichten nicht nach, kann die Zulassungsbehörde für die Zeit bis zur Erfüllung der Pflichten den Betrieb des Fahrzeugs auf öffentlichen Straßen untersagen."
Am besten fragst Du bei der Zulassungsstelle Deines zugeteilten Kennzeichens nach.
IdS
MrDirekt
Ein Link hierzu findest Du unter www.gesetze-im-internet.de/fzv
Die Adressen/Erreichbarkeiten der Zulassungsstelle findest Du unter www.das-kfz-portal.de/kfz-zulassungsstellen/
Die zuständige KFZ-Zulassungsstelle kannst Du unter http://www.das-kfz-portal.de/kfz-zulassungsstellen/ herausfinden.
IdS
MrDirekt