Nur wenn du nicht auch doppelt gearbeitet hast. ;-)
Ich kenne das von Gehältern. Da gibt es eine Klausel die besagt, dass Gehälter nur unter Vorbehalt gezahlt werden.
Vielleicht hast du Glück und es ist eine arbeits- oder tarifvertragliche Ausschlussfrist geregelt, aber ansonsten musst du, dir nicht zustehenden Lohn, zurückzahlen. Über die gesetzliche Verjährungsfrist wurde ja schon was geschrieben.
Warte einfach die übliche 3 jährige Verjährung ab. Wenn sich bis dann Keiner meldet gehört es quasi Dir.
Ganz bestimmt. Das Geld gehört dir ja schließlich nicht!
Moralisch würde ich sagen ja! Gesetzlich bestimmt auch innerhalb bestimmter Fristen. Lies doch mal im Gesetz nach! Was ist das Arbeitsrecht oder?
Selbstverständlich. Das ist der Straftatbestand der ungerechtfertigten Bereicherung.
Was Du meinst ist nicht §812 ?? Das dürfte hier nicht greifen.
Jetzt schieb' nicht gleich Normierungen des BGB ins StGB.
§ 818 Abs.3 BGB hat sie sich schon genommen, weil kein schützwürdiges Vertrauen mehr besteht, aber das wäre im geschilderten Fall auch schon sehr konstuiert gewesen.
Sie kann sich sicher sein, spätestens Rechnungsabschluss am Jahresende fällt die Doppeltzahlung dem Zahler auf.
HerrLich am 22. April 2008 17:59 DrSeltsam, stimmt, ist mir hinterher auch aufgefallen, dass es sich ums BGB handelt. Zu spät. Danke für die Korrektur.
Hummelchen28 am 22. April 2008 17:34 Na doch, gleich zweimal!!! :-))