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Antworten auf Fragen von luzyy

Muss ich einen doppelt gezahlten Lohn zurück zahlen wenn er sich Monate nicht gemeldet het?

beantwortet von Whisper08 am 22. April 2008 17:41
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Nur wenn du nicht auch doppelt gearbeitet hast. ;-)



Muss ich einen doppelt gezahlten Lohn zurück zahlen wenn er sich Monate nicht gemeldet het?

beantwortet von Igelauge am 22. April 2008 17:41
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Ich kenne das von Gehältern. Da gibt es eine Klausel die besagt, dass Gehälter nur unter Vorbehalt gezahlt werden.



Muss ich einen doppelt gezahlten Lohn zurück zahlen wenn er sich Monate nicht gemeldet het?

beantwortet von bitmap am 22. April 2008 17:39
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Vielleicht hast du Glück und es ist eine arbeits- oder tarifvertragliche Ausschlussfrist geregelt, aber ansonsten musst du, dir nicht zustehenden Lohn, zurückzahlen. Über die gesetzliche Verjährungsfrist wurde ja schon was geschrieben.



Muss ich einen doppelt gezahlten Lohn zurück zahlen wenn er sich Monate nicht gemeldet het?

beantwortet von Mietnormade am 22. April 2008 17:37
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Warte einfach die übliche 3 jährige Verjährung ab. Wenn sich bis dann Keiner meldet gehört es quasi Dir.



Muss ich einen doppelt gezahlten Lohn zurück zahlen wenn er sich Monate nicht gemeldet het?

beantwortet von mitra54 am 22. April 2008 17:36
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Ja. Aber wer hat sich nicht gemeldet?



Muss ich einen doppelt gezahlten Lohn zurück zahlen wenn er sich Monate nicht gemeldet het?

beantwortet von BaludDerBaer am 22. April 2008 17:35
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Ganz bestimmt. Das Geld gehört dir ja schließlich nicht!



Muss ich einen doppelt gezahlten Lohn zurück zahlen wenn er sich Monate nicht gemeldet het?

beantwortet von Hummelchen28 am 22. April 2008 17:35
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Moralisch würde ich sagen ja! Gesetzlich bestimmt auch innerhalb bestimmter Fristen. Lies doch mal im Gesetz nach! Was ist das Arbeitsrecht oder?



Muss ich einen doppelt gezahlten Lohn zurück zahlen wenn er sich Monate nicht gemeldet het?

beantwortet von HerrLich am 22. April 2008 17:35
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Selbstverständlich. Das ist der Straftatbestand der ungerechtfertigten Bereicherung.

Kommentar von Simple_avatar6smallMietnormade am 22. April 2008 17:45

Was Du meinst ist nicht §812 ?? Das dürfte hier nicht greifen.

Kommentar von DrSeltsam am 22. April 2008 17:56

Jetzt schieb' nicht gleich Normierungen des BGB ins StGB.

§ 818 Abs.3 BGB hat sie sich schon genommen, weil kein schützwürdiges Vertrauen mehr besteht, aber das wäre im geschilderten Fall auch schon sehr konstuiert gewesen.

Sie kann sich sicher sein, spätestens Rechnungsabschluss am Jahresende fällt die Doppeltzahlung dem Zahler auf.

Kommentar von Fcbb169214ce6767cc043334449ea06esmallHerrLich am 22. April 2008 17:59

DrSeltsam, stimmt, ist mir hinterher auch aufgefallen, dass es sich ums BGB handelt. Zu spät. Danke für die Korrektur.



Muss ich einen doppelt gezahlten Lohn zurück zahlen wenn er sich Monate nicht gemeldet het?

beantwortet von Qetan am 22. April 2008 17:33
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Wer hat sich nicht gemeldet, der Lohn?

Kommentar von 413faf04142497859cc186ae94f32535smallHummelchen28 am 22. April 2008 17:34

Na doch, gleich zweimal!!! :-))



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