Gegen Unterhaltsansprüche ist die Aufrechnung mit anderen Forderungen nicht zulässig. Selbst wenn Du bei Deinem Mann Schulden hättest, dürfte er mit dem Anspruch gegen Dich nicht gegen den Unterhaltsanspruch Deiner Kinder aufrechnen. Das Amt muss also noch nicht einmal prüfen, ob die Schulden wirklich bestehen, sondern der Unterhaltsvorschuss muss sowieso bezahlt werden.
Sofort ein anwalt für Sozialrecht/Familienrecht. Da kommt er nicht mit durch, zumal er nix schriftliches von Dir hat. Auch gegen das Jugendamt angehen. Das geht, die meisten fürchten sich nur. Viel Glück
Super, danke werd ich machen. Wusste gar nicht, dass man gegen JA vorgehen kann.
Geh sofort auf's Amtsgericht und klage den Unterhalt von Deinem Ex ein!
Dann soll Dein Mann erstmal vorweisen das Du Schulden bei ihm hast. Und solange würde ich Hartz4 beantragen. Die rücken dem UVG-Amt schon auf die Pelle. War bei mir auch so.
Kann Hartz 4 nicht beantragen, weil ich arbeite und Bedarf gedeckt ist, auch ohne Unterhalt.