beantwortet von andreas48 am 25. September 2008 19:54
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womit sie unbedingt Recht hat..du kannst nur frsitgemäß zum Jahresende kündigen...ein außerordentliches Kündigungsrecht besteht nur bei Verkauf/Verschrottung des Wagens..
Kommentar von lowrider78 am 25. September 2008 20:13
aber da zahl ich doch doppelt. bzw. die erst- vers. will praktisch das ich die andere vers. kündige, wo der erstwagen jetzt versichert ist. nur bei der ist er ja jetzt mit 125 statt 40% versichert.
da muss man doch irgendwie raus kommen, aus dem erst vertrag?!
bin doch nicht der erste, der die prozente auf den zweitwagen legt und dann den erstwagen neu versichert.....
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aber da zahl ich doch doppelt. bzw. die erst- vers. will praktisch das ich die andere vers. kündige, wo der erstwagen jetzt versichert ist. nur bei der ist er ja jetzt mit 125 statt 40% versichert. da muss man doch irgendwie raus kommen, aus dem erst vertrag?! bin doch nicht der erste, der die prozente auf den zweitwagen legt und dann den erstwagen neu versichert.....