Spätestens, wenn die gesetzliche Mindestiefe von 1,6 mm erreicht ist. Bei Winterreifen solltest Du aber schon bei 3-4 mm wechseln, da darunter die Fahreigenschaften schnell nachlassen.
Richtig schützen kann man sich nicht davor. Da hilft nur auf taubstumm oder schwerhörig tun, am besten sofort einhängen. Der Robinson-Liste habe ich früher mal viele gemeldet, aber dann hat man auch nur Ruhe vor denen, die dort freiwillig registriert sind. Sind leider nur wenige.
Es wäre logisch dass er kann. So können z.B. Ärzte und viele andere, aber ich kenne kein Fall wo ein Friseur Schadenersatz gerichtlich verlangt hätte. Das wäre entscheidend.
Kann er. Er muß aber belegen, daß er zu diesem Zeitpunkt einen anderen Kunden hätte haben können. Die reine theoretische Aussicht darauf reicht nicht, -denn es muß eben ein "Schaden" entstanden sein
Wenn er nachweisen kann, dass er keine anderen Kunden hatte, vielleicht. Aber das gibt es ja beim Friseur nicht.
Das ist mir neu,daß ein Figaro Schadenersatz fordern kann,wenn man einen Termin versäummt.
Er hätte den Termin anderweitig vergeben und Geld verdienen können.
Der Figaro wird Dich nicht schadenersatzpflichtig machen, wenn es einmal passiert. Beim dritten Mal würdest Du aber keinen Termin mehr bekommen.
Nein, so würde ich das überhaupt nicht sehen ... der kann somit anderweitig den Termin nutzen. Da hat er in der Zeit sicher 2 Kunden mehr ...
GerdaG am 13. Oktober 2008 22:51 Falsch, die Rechtsprechung ist eindeutig. Andere Kunden stehen schließlich nicht in der Warteschlange. Und kann er nachweisen, dass er einen anderen Kunden hätte annehmen können, es aber nicht getan hat, weil der Kunde den Termin blockiert aber nicht wahrgenommen hat, dann hat er Anspruch auf Schadenersatz.
Wie denn, wenn du Termin machst, gibst doch deine persönlichen Daten nicht mit ab!