
Es kommt darauf an, warum du keine Leistungen durch die Arge beziehst.
Wenn ihr zusammen zieht, werdet ihr als "Bedarfsgemeinschaft" definiert. Dann werden sämtliche Einkommen gewertet. Solltest du Einnahmen haben, dann werden auch die angerechnet, mit dem Effekt, dass die von den Gesamtleistungen abgezogen werden.

Schäuble wird langsam untragbar mit seinen völlig danebenliegende "Gedankenspielen". Leider wird er von Merkel nicht gestoppt, warum auch immer, da muss scheinbar jetzt der Bundespräsident in die Bresche springen...
Ich hoffe nur, dass Schäuble nicht dieses ganze Theater angezettelt hat, um nun "angepasstere" Vorschläge aus dem Hut zu zaubern, die er ursprünglich eigentlich vorlegen wollte. So nach dem Motto "erst mal richtig auf den Putz klopfen, dann kommen vielleicht die Sachen durch, die ich eigentlich wollte...".
Auf diesen Mann wird man wohl weiterhin sehr aufpassen müssen...

Ich finde es sehr gut, dass wir mittlerweile nicht mehr nur Bundespräsidenten als Händeschüttelonkels haben, sondern dass sie sich seit Richard von Weizsäcker aktiv einmischen, auch, wenn es gegen die eigene Partei geht.
Irgendwer muss ja diesem Gedanken-Rambo von Innenminister ja mal auf die Finger hauen, wenn es schon nicht Madame Bundeskanzlerin vermag. In der Außenpolitik kann sie glänzen, in der Innenpolitik fällt sie zunehmend durch Nichtstun auf...
Danke !

Ich finde es eine ganz hervorragende Einrichtung, dass Frauen mittlerweile ihren Namen behalten können. Warum sollen auch immer die Frauen auf ihren Namen verzichten? Ich würde es auch nicht wollen, und wenn, würde ich heiraten wollen (was doch seeeeeehr unwahrscheinlich ist...), meine Partnerin ihren Namen behalten wollte, könnte sie das gerne tun.
Was Eltern, Schwiegereltern und sonst wer dazu meinen würden, wäre mir ziemlich Jacke...

Solf am 16. Juli 2007 01:02 ..langsam bieginne ich laut mit mir zu sprechen! :-)
loopwithme am 16. Juli 2007 01:44 Na dann hört dir auch wenigstens jemand zu... ;-)

Bereitest du denn eine Klage vor?
Edgar Niklaus am 15. Juli 2007 23:43 Wenn ich das Geld dafür zusammen bekommen würde, würde ich es tun (natürlich tun lassen denn ich bin kein RA)
loopwithme am 15. Juli 2007 23:53 Da hast du doch schon mal eine Begründung, warum es nicht passiert...

Als Erstes kannst du nur dann durch die Agentur gefördert werden, wenn du ALG I bekommst. Dann muss die Schule auch förderfähig sein. Bekommst du ALG II (Hartz IV), sieht das wieder anders aus.
Schau mal hier: http://infobub.arbeitsagentur.de/kurs/index.jsp und gib "Maskenbildnerin" ein. Ist etwas für dich dabei?
Grundsätzlich solltest du vorbereitet zur Agentur gehen, mit einem Kurs, den du schon rausgesucht hast. Je mehr du denen Arbeit abnimmst, desto wahrscheinlicher ist es, dass du Erfolg hast. Viel Glück!

Nein, du kannst nicht zur Erreichbarkeit im Urlaub verpflichtet werden.