Mit dem Beratungsprotokoll sichert sich in erster Linie die Bank ab. Sonst würden sie später evtl. haftbar. Einen Ausdruck kannst du und solltest du natürlich auch verlangen. Sonst können die ja da rein schreiben was sie wollen. Das gilt selbstverständlich auch bei einer telefonischen Beratung Z. B. bei einem Anlagegespräch muss der Banker auf deine ganz spezielle Finanzlage eingehen. Leider sind diese armen Schweine meistens nur darauf gedrillt die bankeigenen Produkte zu verkaufen.
Wenn es sich um ein wirkliches Beratungsgespräch handelt, hast du auch das Recht auf ein Protokoll. Das muss die Bank auf jeden Fall anfertigen. Du kannst dann verlangen, dass die Bank es dir zuschickt.
Ja. Auch für telefonische Beratungen muß die Bank protokolle anfertigen. Es wird sich dann oft die Frage stellen, wann das Gespräch nur eine Auskunft ist (ohne Protokoll) oder eben eine Beratung.
Die protokollieren das - ganz gewiß...
Ich hatte letztens auch ein Beratungsgespräch bei der Bank. Ein Protokoll habe ich nicht ausgehändigt bekommen, konnte nur beobachten, was die Beraterin alles in den Computer tippte.
Der Arbeitgeber kann dir sonst was bezahlen. Ist nur die Frage, ob der das dann geltend machen kann
es gibt in Deutschland genügend Anbieter mit echter Ware, die billiger ist als die Apothekenware.
geh in die apotheke un dkaufe die arzneien dort, oder wenn du im internet willst, dann nur bei anerkannten versandapotheken.
der preis ist ein erstes zeichenauf betrug, aber das gilt bei allen waren
In eine Apotheke gehen und nicht einfach über das Internet bestellen.
Du kannst Deine Medizin beim Apotheker um die Ecke holen - dann passiert Dir nichts Schlimmes.
In dem Du Deine Arzneimittel in einer öffentlichen Apotheke kaufst und nicht über das Internet im Ausland.