Versuch macht klug..evtl eine Haftpflicht mit Selbstbeteiligung, allerdings wird nach Vorschäden gefragt und die Versicherungen stimmen untereinander ab..
Ja schon aber schwer. Denn die Neue will im Antrag wissen ob schon ein Vertrag bestand und wer ihn gekündigt hat.
Auskunft darüber kannst Du beim DFB in Frankfurt erhalten ! Viel Spaß - LG Jaschin
wie Du schon sagst, dafür brauchst Du Linzenzrechte. Wenn es privat für Freunde ist, sehe ich da kein Problem. Aber mit einem öffentlichen Public Viewing dürfte es Schwierigkeiten geben.
Nach einer Krampfader-OP können sich im Laufe der Jahre neue Krampfadern bilden. Wenn Du plötzlich starke Schmerzen an diesen Stellen bekommst und sie gerötet sind, deutet das auf eine Thrombose hin. Dann ist ein sofortiger Arztbesuch erforderlich. Ich würde Dir aber raten, jetzt schon Deine Beine bei einem Phlebologen untersuchen zu lassen.
Geh zum Arzt und lass dich beraten. Heutzutage kann die Krampfader weg gespritzt werden, du mußt nicht mehr operiert werden. Das muß man allerdings selber zahlen.
Mich würde interessieren, wie du weiter vorgehst,es wäre nett, wenn du nochmal schreibst.
Wenn akute Thrombosegefahr besteht, solltest du die Operation als geringeres Übel hinnehmen. Evtl. ist es auch nur ein kleiner Eingriff. In der Krampfadertherapie hat es in den letzten Jahren viele Fortschritte gegeben.
Verbindliche Informationen über http://www.gema.de/page/kontakt > Die 10 GEMA-Bezirksdirektionen (Anmeldung und Lizenzierung von Aufführungen von Live-Musik, Tonträgern, TV, Radio, etc.)
Ja, es werden die gleichen Regeln wie für die Fußball WM gelten. Die Gebühren richten sich nach der Größe der Räumlichkeiten. Außerdem fallen beim Sportkanal zusätzliche Aufführungsgebühren an wenn eine Eintrittgebühr oder Mindestkonsommation erhoben wird.
FranzKofler am 29. Februar 2008 14:37 Die Gema ist deshalb zuständig da die bei den Spielen verwendete Hintergrundmusik den GEMA Urheberrechten und Aufführungsrechten unterliegt. Die Gebühren sind aber nicht sehr hoch. Wer schon Gema bezahlt weil er regelmäßig Musik aufführt braucht nicht zusätzlich zu bezahlen.
FranzKofler am 29. Februar 2008 14:40 ... und hier noch die Gebühren von 2006 zur info. Für die Zeit der Fußballweltmeisterschaft vom 9. Juni bis 9. Juli 2006 bietet die GEMA die Nutzung dieser Rechte zu einem günstigen Sondertarif an (inkl. 26 % im Auftrag der Gesellschaft für Leistungsschutzrechte und 20 % der VG WORT):
Vergütung je Fernsehgerät: netto 23,94 €
Vergütung bei Großbildschirmen: netto 90,81 €
also GEMA wird tatsächlich fällig aber eine Aufführungsgebühr ? Sportkanal ? wird doch von der ARD und ZDF übertragen oder muß man an UEFA auch noch was bezahlen ?
FranzKofler am 29. Februar 2008 15:59 Im ARD und ZDF bekommst du nicht so viele Spiele übertragen. Der Sportkanal ist nur interessant wenn du möglichst viele Spiele zeigen willst, sonst reicht das öffentliche Fernsehen. Da fallen keine weiteren Gebühren an. Die Fußballgemeinde bedient sich schon bei den Fernsehanstalten, das reicht!
Ich dachte, GEMA wird bei Musik fällig. Die "Schlachtgesänge" wird man ja wohl nicht als Musik bezeichnen wollen. Und die Länderhymnen sind nicht GEMA-pflichtig...
aber in den Pausen werden vielleicht Musikstücke von Werbefilmen abgespielt
(Versicherungen stimmen untereinander ab) Wie geht das?
ganz einfach, denn ich muss bei der Antragstellung den Vorversicherer angeben ud ie ehemaliger Vetragsnumer und dann erfolgt dort eine Rückfrage..schwindeln oder Falschangabe lohnt nicht, da dies als Versicherungsbetrug ausgelegt werden kann
Es gibt eine sog. zentale Wagnisdatei, in die sehr schadenbehaftete Verträge oder auffällig zweifelhafte Schadensfälle eingegeben werden. Auch Ablehnungen oder Annahmeerschwernisse (Teiausschlüsse oder Risikozuschläge) finden sich dort. An diese zentrale Wagnisdatei sind fast alle Versicherer in D angeschlossen und können diese einsehen. Es hat also keinen Zweck zu schwindeln...