Ihre Frage ist absolut berechtigt und richtig problematisch. Der Fall ist nämlich schlichtweg gesetzlich nicht geregelt. Leider. Dabei könnte der Gesetzgeber das in Analogie zum Alkohol schnell & unkompliziert tun. Was geregelt ist, ist die Verpflichtung des Apothekers, erkennbaren Medikamentenmissbrauch zu unterbinden. Aber das hilft uns hier in Ihrem Beispiel nicht weiter - denn Sie können mit 16 durchaus einen echten Bedarf für Aspirin Complex haben oder auch den Auftrag Ihrer Eltern, das Präparat zu besorgen. Hier bedarf es des Fingerspitzengefühls des Apothekers, und die Entscheidung ist manchmal recht schwer zu treffen.
Ich wüste jetzt keine § der das verbietet. Aber kannst ja mal ins BtMG gucken wenn du es sicher wissen willst.
BtMG ??? Nö, da steht DAS mit Sicherheit NICHT drin !!!
Ich wüste jetzt keine § der das verbietet. Aber kannst ja mal ins BtMG gucken wenn du es sicher wissen willst.
natürlich kannst du das. ich schicke auch meine tochter wegen manchen sachen in die apotheke
Wieso sollte es von den ethnischen, also den völkerkundlichen, Ansichten des Apothekers abhängen? Oder meinst du etwas Anderes?
Natürlich darfst du rezeptfreie Medikamente kaufen.
lemongrass am 17. Dezember 2009 13:20 Ich meinet eigtl. die eigene Ansicht des Apothekers, also seine eigene Überzeugung aber mir fällt das verflixte Worte nicht ein..=(
Ach so, du meinst die sittlich- moralischen Ansichten, ethischen ;).
lemongrass am 17. Dezember 2009 13:41 moralisch genau... vielen dank. ist mir nicht eingefallen dieses wort..
lemongrass am 17. Dezember 2009 13:17 Wie wärs mit Begründung??? Einfach nur ja oder nei macht auch keinen Sinn, oder ???
lemongrass am 17. Dezember 2009 13:17 Wie wärs mit Begründung??? Einfach nur ja oder nei macht auch keinen Sinn, oder ???
lynnie1981xx am 17. Dezember 2009 13:31 was soll man da begründen...es ist so
lemongrass am 17. Dezember 2009 13:42 Wenn man was Argumentiert, muss man es begründen. Ich kann auch nicht sagen die Welt is rund wenn ich dafür keine beweise habe...°~°
lynnie1981xx am 17. Dezember 2009 14:44 oh mann geh zur schule und nerv nicht du honk
Wie wäre es wenn du nicht einfach etwas behauptest das du nicht belegen kannst?!
Wenn du sowas sagst, werde nicht beleidigent sondern belege deine Aussage doch einfach mit einem Gesetzestext. Oder gibt es villt keinen und du hast einfach keine Ahnung?
@ lynnie: NEIN, es ist NICHT so. Daher ist die Bitte um Begründung Ihrer Antwort berechtigt !!!
Dann fehlt es dem Vista Playrer wahrscheinlich am Codec . Win. playrer versteht das Dateiformat nicht .