In der Bundesrepublik Deutschland ist der Hochverrat gegen den Bund oder die Länder unter den Staatsschutzdelikten in den §§ 81−83a Strafgesetzbuch (StGB) als Verbrechen geregelt. Als Unternehmensdelikt ist nicht nur der Versuch, sondern auch die Vorbereitung des Hochverrats (§ 83 StGB) unter Strafe gestellt.
Ja, es heißt "Landesverrat"...
SIEHE HIERZU: http://de.wikipedia.org/wiki/Hochverrat
Aber: bevor Du es den Mullahs verrätst - bitte teile es mir auch mit, ich bin Datenräuber...!
JA, auch in Deutschland. Heißt glaub ich bei uns Landesverrat...
Garmin 60 CSX ist super. Allerdings auch teuer mit Kartenmaterial u.s.w. um 350,-. Da sollte man sich schon genau überlegen, ob man es braucht.
Schau mal, ob du dir eins irgendwo zum Testen ausleihen kannst. Wir haben welche in der Arbeit und verleihen die an Gäste. Auf dem Gerät sind schon einige Touren vorinstalliert. Auf die Schnelle ein Gerät kaufen, finde ich nicht gut, besser schauen, wie du was handhaben und womit du gut umgehen kannst und ob es für deine Bedürfnisse passt. Also - ausleihen
für wanderungen sind gps geräte find ich nicht so gut... die können zwar deine position orten aber mit bis zu ein paar meter abstand. das bringt sich doch nichts?!
Garmin ist sehr genau und bestimmt die Position auf bis zu 2m genau.
Für Wanderungen Ideal. Es gibt sehr schöne Wanderkarten oder auch frei verfügbare Straßenkarten. Wanderrouten aus der ganzen Welt lassen sich auf das Gerät spielen und so steht der nächsten Wanderung nichts mehr im wege.
Auch kann man am sogenannten Geocaching teilnehmen. Das ist eine moderne Schatzsuche.
kann ich nur zustimmen - auch wir haben garmin-geräte (s.u.)
karte, kompass und kartenlineal, ist man mit n bisschen übung schneller als das gps, fördert den geist und ist günstiger
HIER EINIGE URTEILE http://www.oldiewash.de/recht-01.htm FAKT IST DU BRAUCHST WASSERSTOPP bei waschmaschinen, UND IN DEN NEUEN BEDINGUNGEN DER VERSICHERUNGEN IMMER TOPSCHUTZ NEHMEN, DA BIST AUF DER SICHEREN SEITE Hausrat sichert grobe fahrlässigkeit auch ab, sprich wohnung nicht absperren, waschmaschine laufen lassen, adventskranz anlassen, herd ist an in der küche und im wohnzimmer schaust TV.....
also ich bin mir nicht sicher, aber die Bedingungen sagen ja das der Versicherte zur Schadenminderung verantwortlich ist, und wenn er nicht da ist und den Schaden nicht bemerkt kann er den Schaden auch nicht mindern, insofern handelt er fährlässig und die Versicherung könnte die Regulierung verweigern. Hast du aber in den Bedingungen den Vericht auf den Einwand der groben Fährlässigkeit muss die Versicherung zahlen.