Auf maedchen.de gibt es eine klasse übersicht über die verschieden Verhütungsmethoden. Bevor man sich wirklich so so einem krassen Schritt entscheidet (vorrausgesetzt es gibt keine weiteren Gründe für die Entfernung) würde ich erst mal andere <a href="http://www.baby-zeit.de/blog/schwangerschaft/verhutung-frauensache/">Methoden zur Verhütung</a> ausprobieren.
Hallo Lebenplus!
Also erst einmal folgendes: Ich bin in einer aehnlichen Situation und verstehe Diese ganzen Dummschwaetzer nicht - ich bin Fernfahrer von beruf,und wollte eigentlich nur meine Familie ernaehren,und meinen Job behalten. Doch habe ich mich dadurch hinreissen lassen Ueberstunden zu machen und meine Fahrzeit nicht immer korrekt eingehalten - wuerde ich heute allerdings machen - hi und da mal zu schnell und weg war der Lappen. Fuer ein ganzes Jahr. Nun habe ich beim KBA - und Der Behoerde meiner Stadt nachgefragt,ob es moeglich ist mir den Fuehrerschein wenigstens fuer Die Ausuebung meines Berufes zu erteilen. Die Antwort steht leider noch aus - das waere echt der Weg aus meiner Arbeitslosigkeit - da ich meinen Job dadurch verloren habe. Trotzdem sehe ich ein,ich war selbst schuld! Ich war dumm...doch wenn ein Mensch ein Einsehen hat,denke ich wird sich da niemand irgendwie querstellen,und eventuell es ermoeglichen. Schliesslich duerfen Sie Die Arbeitslosigkeit nicht noch foerdern! Vor allem wenn eine gesamte Existenz davon bedroht ist - da gibt es - soviel ich hoerte sogar ein Urteil darueber!!!
Liebe Gruesse Merlin
Mann Mann Mann, was tummeln sich denn hier für arme Wichte?!? Da stellt einer eine ganz normale Frage und der "deutsche Wichtigtuer" kommt aus seinem Gebüsch geschossen. Hauptsache man kann mal im anonymen Internet aus seinem langweiligen und sehr bescheidenen Leben entfliehen und es anderen "mal so richtig geben." Wenn ich das schon lese, selbst schuld kein Mitleid usw., ja was zum Teufel macht Ihr hier????? Traut Ihr Euch nicht zu Hause bei Mama mal den Mund aufzumachen, oder seid Ihr im normalen Leben so arme Wichte, dass Ihr das hier kompensieren müßt? Unfassbar und armes Deutschland!
Wenn Du entsprechende Beweise (Korrespondenz, Gesprächsnotizen usw.) hast, wende Dich an die entsprechende Schlichtungsstelle:
Neue Schlichtungsstelle für Streit mit Anwalt geplant | all-in.de 04.03.2008 14:40
Berlin (dpa/tmn) - Verbraucher können sich bei Streit mit Anwälten möglicherweise bald an eine zentrale Schlichtungsstelle wenden. Sie soll die bisherige Vermittlung der regionalen Kammern ergänzen, teilt die Bundesrechtsanwaltskammer in Berlin mit.
So hätten die 28 Rechtsanwaltskammern in Deutschland, die bislang in unterschiedlicher Form Schlichtungsverfahren anbieten, die Einrichtung eines zentralen Ombudsmanns beschlossen.
Häufig sei der Kern von Auseinandersetzungen nur ein Missverständnis, heißt es zur Begründung. Ziel seien schnelle, unbürokratische Lösungen. Die Kammern wollen jetzt den Gesetzgeber zu einer entsprechenden Ergänzung der Berufsordnung auffordern. Eine noch auszuarbeitende Verfahrensordnung soll regeln, welche Stelle künftig in welchen Schlichtungssachen zuständig ist.
HelmutRn am 29. März 2008 16:04 DH, sehr gute Antwort!!!
Das ist ja eine ziemlich üble Aussage. Der Anwalt hat ja sicher die Situation mit Dir besprochen und Du hast ihn beauftragt, Deine Interessen zu vertreten. Wenn sich die von Dir getroffene Entscheidung im Nachhinein als negativ erweist, dann solltest Du nicht von Abzocke und "psychischer Angeschlagenheit" reden. Du kannst Dich an die Anwaltskammer wenden und eine Beschwerde einreichen. So wie Du den Sachverhalt schilderst, wird dabei allerdings nichts herauskommen.
Du kennst doch die Gesamtsituation viel zu wenig, um ein Urteil abzugeben, aber, danke für den Tipp mit der Anwaltskammer.
HerrLich am 29. März 2008 15:47 Dann frag' hier nicht, wenn Du keine Antworten akzeptiert. Ich kann aber sehr wohl Deine Aussage interpretieren. Nix für ungut.
Ich akzeptiere wertfreie Antworten - keine Interpretationen!:-)Es geht hier um einen Kunstfehler und Fehlinformationen!
HerrLich am 29. März 2008 16:07 Nichts davon steht in Deiner Frage, die übrigens auch nicht wertfrei ist. Abzocke - unverschämt - reingefallen etc.
Theoretisch könnten sie (wie Telefonate) "abgehört" werden. Aber wer sollte Interesse daran haben? Der Aufwand ist ja auch nicht gering. Also, wenn du nicht vom Verfassungsschutz oder ähnlichem überwacht wirst, brauchst du dir meiner Ansicht nach keine Gedanken machen.
Laut eines Fernsehberichts können ausnahmslos alle Faxe vom BND in Pullach, aber auch vom amerikanischen Geheimdienst gelesen werden.
Der BND und die Telekom haben da sicherlich Möglichkeiten. Ansonsten wie oben schon beschrieben - kann schon "abgefangen" werden. Wahrscheinlicher aber ist, dass Du Dich verwählst und das Fax woanders landet ;)
Der RA stellt dem Gericht eine Rechnug auf der Grundlage des vom Gericht festgesetzten Gegenstandswertes/Streitwertes. Aus diesem Gegenstandswert errechnen sich die Gebühren entsprechend dem RVG Rechtsanwaltsvergütungsgesetz. Die Rechtsanwaltsgebühren bei PKH sind bei Gegenstandswerten bis € 3.000,-- gleich hoch wie bei der regulären Abrechnung, bei höheren Gegenstandswerten steigen die PKH-Gebühren nur noch ganz unwesentlich.
Vom RA erhält der Mandant keine Abrechnung, nur das Gericht, das die Gebühren anhand des RVG prüft und die PKH-Gebühren auszahlt. Wenn der Mandant Raten auf die PKH zahlen muss (höchstens 48 Raten), macht der RA bei höheren Streitwerten für das Gericht eine doppelte Berechnung mit der PKH-Vergütung, die er gleich von der Staatskasse erhält, und der Regelvergütung. In diesen Fällen teilt das Gericht dem Mandanten mit, welche Gebühren einschließlich Gerichtsgebühren und Regelvergütung des RA angefallen sind und wieviel der Mandant mit den für ihn angeordneten Raten (die Höhe der Monatsraten hängt von der Leistungsfähigkeit des Mandanten ab) davon bezahlen muss. Kommen durch die 48 Raten mehr Einnahmen zustande als die auf den Mandanten entfallenden Gerichtsgebühren und die PKH-Vergütung, erhält der RA nach Ende der Ratenzahlung noch die weiter eingenommene Gebühr nachbezahlt. Bei PKH ohne Ratenzahlung oder mit niedrigen Raten hat der RA also teilweise deutlich geringere Einnahmen als bei regulärer Abrechnung.