moin ich kome von der nordsee insel borkum und mache eine ausbildung als arzthelfer ich bin einer von 3 in niedersachen wen ihr fragen habt meldet euch bei mir.
moin ich wohne auf der nordsee insel borkum und ich bin in der ausbildung als arzthelfer ich bin einer von in niedersachen wen ihr fragen habt meldet euch
Normalerweise wird das Abschleppunternehmen von der Polizei beauftragt ein verkehrswidrig abgestelltes Auto abzuschleppen, ohne dem geht gar nichts. Niemand kann ein Auto abschleppen lassen, ohne Polizei, demzufolge musste ja die Polizei davon Kenntnis haben. Bei der Polizei haben die doch für deine Anzeige eine Fallnummer, damit kannst du doch belegen, das du das Auto als gestohlen gemeldet hast und eine Nachfrage wegen einer Abschleppung erfolglos war.
Doch, das Ordnungsamt kann auch abschleppen lassen - müsste dann aber die Polizei informieren, und das haben die vergessen.
Zu dem eigentlichen Abschleppen und dem Auslöser dazu, möchte ich micht nicht äussern, aber Deine Nachfrage bei der Polizei, wg. des Abschleppens und der Verneinung ist es anders. Dein Vorsprechen und die negative Nachforschung seitens der Polizei ist schlamperei. Der Vorgang müsste ja im Tagebuch auf der Dienstelle notiert sein. Also ist die Polizei für die Einstellungskosten auf dem Autohof ersatzpflichtig. Lass da mal eine Dienstaufsichtsbeschwerde los. Besser wäre allerdings , dies würde ein Anwalt machen. Wen Du das selbst machst wird´s unter den Tisch gekehrt. So müsstest Du den grössten Teil des Geldes wieder bekommen.
Ich glaube, das Ordnungsamt war schlampig. Wenn die der Polizei sagen, das Auto wurde nicht abgschleppt, wird die Polizei sich nicht die Mühe machen, alle städtischen Autohöfe nach einem "gestohlenen" Auto zu durchkämmen...
ich weiß, daß die sich jetzt genauso wie du es beschrieben hast verhalten, aber ich würde jetzt trotzdem nicht locker lassen.....man müsste ja pausenlos sich erkundigen, ob irgendwo gebaut oder umgezogen wird.........und ich weiß nicht ob so eine kurzfristige bekanntgabe rechtens ist, soviel ich weiß muß die mindestens 24 std vorher sichtbar sein.........ich würde auf jeden fall eine beratung beim anwalt investieren, so kann es ja wohl nicht gehen..kämpfe dich durch ! ich wünsche dir viel glück........... auch behörden haben nicht immer recht.......das denken die nur.......
ich werds versuchen, obwohl ich befürchte, die Aufstellung der Schilder war rechtens und ich hab sie im Dunkeln einfach übersehen... ich park in der Strasse jeden Tag, und schau nicht immer nach, ob plötzlich Schilder aufgestellt wurden. die normale Strafe und Abschleppgebühr find ich ja auch gerchtfertigt, aber die ganzen Folgekosten...
Du hast doch sicherlich noch die Anzeige wegen Diebstahls und deshalb auch noch den Namen des Beamten, der ihn aufgenommen hat. Gehe zu einer Rechtshilfe und lasse Dich beraten, was Du machen kannst.
Es könnte sich eine Klage gegen das Ordnungsamt lohnen. Wenn Du nachweisen kannst, dass das Ordnungsamt tatsächlich versäumt hat Dich zu verständigen hat und Du ja sogar noch bei der Polizei warst, dann brauchst Du nur die regulär entstandenen Kosten zu bezahlen. Alles was hier darüberhinaus geht kann Dir nicht angelastet werden.
Suche zunächst einen Anwalt zum Zwecke eines Beratungsgesprächs auf. Das Geld sollte es Dir Wert sein. Von alleine wird Dir das Ordnungsamt das Geld sicherlich nicht erstatten.
Das ist ja wohl eine absolute Lachnummer!!! Sind denn eigentlich Mitarbeiter des Ordnungsamtes nicht Haftpflichtversichert??? Hast Du Dich mal an den Chef vom Amt gewandt? Denen würde ich die Hölle heiss machen...LG
Die wimmeln mich ab, sagen die müssten das untersuchen wieso man mich nicht informiert hat, Geld bekäme ich keins, wörtlich: "Da haben sie Pech gehabt, das Auto stand im Parkverbot"
auchmama am 25. Februar 2009 08:36 ...dann sollen die Dir das beweisen. Mach an schriftliche Dienstaufsichtsbeschwerde mit allem was dazu gehört. ...LG
eigentlich stimmt es was das Ordnungsamt sagt, du kannst dich nur nochmal an die Polizeidienststelle weden, wo du sie Anzeige gemacht hast
Wow! Das ist ja ein Kabinettstückchen sondersgleichen. Auf alle Fälle mit einem Anwalt reden, Rechtschutz hast Du ja hoffentlich?
Nein, hab ich nicht, sonst wär ich schon zum Anwalt gegangen.