Bei einem Verbraucherdarlehensvertrag gibt es gem. § 491 und § 492 BGB ZWINGEND ein Widerrufsrecht.
Um wirksam zu werden, muss der Widerruf innerhalb der Widerrufsfrist ausgeübt werden. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die Absendung des Widerrufs vor Fristablauf. Die Länge der Widerrufsfrist beträgt im Normalfall zwei Wochen. Die Widerrufsfrist beginnt frühestens dann zu laufen, wenn der Verbraucher eine wirksame Widerrufsbelehrung erhalten hat - das bedeutet, ohne ordnungsgemäße Widerrufsbelehrung ist ein Widerruf unbefristet möglich. Erfolgt die Belehrung erst nach Vertragsschluss, verlängert sich die Widerrufsfrist auf einen Monat.
Gab es KEINE Widerrufbelehrung, bzw wurde die nicht ausgehändigt/zugestellt und man unbegrentze Widerrufsfrist.
Liebe Grüße
Poena
Dieser Vertrag ist ab Unterschrift gültig, denn ein Kündigungsrecht innerhalb der ersten 14 Tage gibt es nicht.
Wie kommst Du auf eine generelle "2-Wochen-Klausel"? So etwas gibt es nur für Verträge nach dem Fernabsatzgesetz! Ansonsten gilt: ein geschlossener Vertrag gilt, es sei denn, im Vertrag ist eine Rücktrittsklausel vereinbart...
Das hört sich mehr nach einer Widerrufs- als einer Kündigungsfrist an. Was sagt denn der Vertagstext über die ordentlich Kündigung aus?
Wie gesagt ich hab am 14.05.2009 nur die Unterschrift geleistet.KEIN DATUM