Der Felsenpyton es heisst zwar imm die Anaconda aber bisjetzt wurde noch keine Anconda von 10 metern abeliefert es gibt übrigens ein Pämie von 50 000 Dollar für eine Anacondadie 10 meter hat, die wird schon seit Jahrzehnten ausgelobt bis jetzt wurde sie noch nicht abgeholt, esurden aber schon Felsenpytons von 1 metern gefangen meines wissens nach, aber man weiß auch nicht genau ob schlangen überhaupt aufhören zu wachsen von daher kann es schon Exemplaren jenseits der 10 meter geben man hat sie aber Gotts ei Dank noch nicht gefunde.
ich hoffe dir ist damit ein wenig geholfen
Mein Paradies sieht folgendermaßen aus und ich darf es täglich in- und auswendig genießen: Früh neben der schönsten und wundervollsten Frau aufwachen und nur beim Anblick das tiefe Gefühl von Glück und Geborgenheit spüren. Während ich ihr den heißen Kaba früh mache ihr "zerknautschtes" Gesicht beobachten wie es wieder normales Aussehen annehmen möchte :-) Nebeneinander Zeit verbringen zu können ohne Worte, einfach "unser" kleiner Anteil an dieser Erde ist für mich mein Paradies. Zudem hab ich noch das Glück, dass ich meinen Beruf sowas von gern mache und niemals den Gedanken habe wie lästig die Plackerei ist. Wenn ich dann noch kaltes Lagerbier und Flips im Haus hab während ich Online-Golf spiele ist das das Sahnehäubchen.... Das ist meine Beschreibung von Paradies grins.
Hallo Krauthexe, wenn beide Parteien damit einverstanden sind, können sie an einem Briefkasten beide Namen anbringen und erfüllen damit die Voraussetzungen Post zu empfangen. Wenn die §§ interessieren: für die Deutsche Post AG gilt die Post-Universaldienstleistungsverordnung PUDLV. Darin heißt es unter §2 "Qualitätsmerkmale der Briefbeförderung" unter Absatz 4 Satz 2: "Die Zustellung hat an der in der Anschrift genannten Wohn- oder Geschäftsadresse durch Einwurf in eine für den Empfänger bestimmte und ausreichend aufnahmefähige Vorrichtung für den Empfang von Briefsendungen oder durch persönliche Aushändigung an den Empfänger zu erfolgen." Daraus ergibt sich für den Vermieter die Pflicht, seinem Mieter einen Briefkasten zur Verfügung zu stellen und zwar nicht irgendwo im Keller oder Hausflur, denn weiterhin heißt es dort: "Ist die Wohn- oder Geschäftsadresse des Empfängers nur unter unverhältnismäßigen Schwierigkeiten zu erreichen oder fehlt eine geeignete und zugängliche Vorrichtung für den Empfang von Briefsendungen, kann der Empfänger von der Zustellung ausgeschlossen werden." Allerdings muss der Mieter keinen eigenen Briefkasten wollen, sondern er kann den auch teilen. Allerdings kann das Probleme mit dem Briefgeheimnis bringen. Ein Beispiel aus meinem Bekanntenkreis: er wohnt als Mieter mit dem Vermieter in einem Haus und nutzt dessen Briefkasten mit zusätzlichem Namen. Vereinbart ist, dass er mietfrei wohnt und dafür die Wohnung renoviert, ausbaut etc. Der Vermieter gerät in finanzielle Schieflage, verlangt rückwirkend Miete und klagt. Die entscheidenden Briefe mit Fristen etc. entfernt der Vermieter heimlich aus dem gemeinsamen Briefkasten. Gegenüber den Gerichten hält sich also der Mieter nicht an vorgeschriebene Fristen und verliert.
Falls Du also von der Zustellung je ausgenommen werden solltest dann heißt es in dieser PUDLV weiter: "Der Betroffene ist von dem beabsichtigten Ausschluss zu unterrichten." Unsere Briefzustellung ist ein errungenes Recht, dass wir nicht mit Füßen treten sollten. Der Briefkasten ist eins unserer Werkzeuge, um das Briefgeheimnis, das sogar per Grundgesetz (§10) geschützt ist, auch für uns zur Entfaltung zu bringen. Für weitere Fragen rund um den Brief findest Du im Postlexikon von covia oft Anregungen.
wenn nicht jedem sein persoenliches ich so wichtig waere.ich glaube dann waeren wir nicht weit weg vom paradies
wenn man seinen Kindheitstraum erfüllt hat und dort angelangt ist
Paradies bedeutet bei mir nichts weiter als Uneingeschränktheit.
ich denke jeder kann sich aus seinem leben sein eigenes paradies basteln.man könnte damit anfangen alles irgendwie positiver zu sehen .und ein paradies ohne das eine oder andere problem wird es nicht geben -sonst wärs ja langweilig.
sovern der fehlalarm vorsätzlich war dan mussen sie zahlen und nicht irgendeine versicherung oder die allgemeinheit
AndyFFW am 13. Dezember 2009 17:01 wie kommst du jetz hier auf fehlalarm.hier is keine rede davon.lies doch mal