Der Dienst bei der Bundeswehr beginnt für jeden mit der AGA (Allgemeine Grundausbildung). Diese kannst du dir wie Schule vorstellen. Der Stundenplan heißt dann aber "Tagesdienstplan". Manchmal beginnt dieser bereits vor dem Frühstück mit Frühsport. Nach dem Frühstück beginnt theoretischer oder praktischer Unterricht.
Der theoretische Unterricht ist dem in der Schule ähnlich. In diesen Unterrichtssunden lernst du die Bauteile der Waffen, wie man sie zerlegt und zusammensetzt, auch mit verbundenen Augen, wie man sich im Gelände fortbewegt, welche taktischen Zeichen man benutzt, wie die Dienstgrade heißen und fachspezifisches, je nachdem, welche Verwendungsreihe du einschlägst.
Der praktische Unterricht besteht aus Sport (wie in der Schule), aber auch Schießen, "Camping" im Wald, Märsche mit Gepäck, etc.
Zwischendurch legt man Prüfungen, sog. Tests und Leistungsnachweise (theoretische und praktische) ab, die man auch bestehen muss. Ansonsten wird dir die sog. ATN (Ausbildungs- u. Tätigkeitsnachweis) am Ende der Grundausbildung möglicherweise nicht zuerkannt und du wirst später oder gar nicht befördert.
Was nach deiner AGA passiert, hängt davon ab, welche Laufbahn (Mannschaften, Unteroffiziere, Offiziere, militärfachlicher oder Truppendienst) du eingeschlagen hast. Entweder wirst du weiter ausgebildet oder kommst direkt in die Truppe bzw. Flotte (Marine) und darfst dort deine Kenntnisse anwenden.
Auch später steht dir jederzeit die Möglichkeit offen, dich weiter ausbilden zu lassen und dich für alle möglichen Lehrgänge freiwillig zu melden bzw. bewerben (Schwimmtaucher, Kraftfahrer, Sportbootführer, Einzelkämpfer, Scharfschütze, Sportleiter, Helfer im Sanitätsdienst, Gruppenführer, IT-Anwenderunterstützer, Betriebsschutzbeauftragter, uvm.), sofern diese Ausbildung im Zusammenhang mit deinen dienstlichen Aufgaben steht und dein Vorgesetzter sie befürwortet.
Die Ausbildungsmöglichkeiten bei der Bundeswehr sind so vielfältig, dass man sie hier unmöglich alle aufführen kann.
Woraus sollte sich ein solches ergeben? Ich will damit sagen, so etwas gibt es nicht.
Natürlich kann man sich hin und wieder woanders bewerben nur sollte man zumindest mit dem Gedanken spielen vielleicht die Stelle zu Wechsel. In meinen Augen ist es Schwachsinn sich irgend wo zu bewerben und wenn man dann ein Bewerbungsgespräch eingeladen wird diese einfach ab zu sagen weil man es ja schließlich nicht ernst mit der Bewerbung meint. Was das Arbeitszegnis betrifft da kannst du natürlich jederzeit eine einfordern es gibt allerdings keine Regelung die besagt das dir so eines jedes Jahr einmal zusteht. http://www.arbeitnehmerkammer.de/beratung/haeufig-gestellte-fragen/zeugnis/
Eine gesetzliche Norm, die den Anspruch auf Erteilung des Zwischenzeugnisses regelt, gibt es nicht. Der Anspruch erfolgt aus der allgemeinen Fürsorgepflicht des Arbeitgebers gegenüber dem Arbeitnehmer. Auch urteilt die Rechtsprechung folgendermaßen:
"Letztlich können Sie daher stets und ohne weiteres ein Zwischenzeugnis verlangen." (http://www.hensche.de/Rechtsanwalt_Arbeitsrecht_Handbuch_Zeugnis.html#tocitem1)
Ein berechtigtes Interesse an einem Zwischenzeugnis liegt bereits dann vor, wenn sich der AN in einer Neuorientierungs- bzw. Bewerbungsphase befindet.
(BAG 21.1.1993 - 6 AZR 171/92)
Ich räume jedoch ein, diesen Anspruch nicht auf die Spitze zu treiben und dadurch evtl. den Arbeitgeber zu verärgern. Regelmäßige Bewerbungen bleiben davon jedoch unberührt.
Hensche widerspricht der allgemeinen Ansicht der Arbeitsrechtler, dass man den Wunsch nach einem Zeugnis begründen muss, ohne auch nur einen Beleg hierfür anzuführen. Sämtliche Kommentatoren des Arbeitsrechts sehen das anders. Man müsste also angeben, dass man sich anderweitig bewerben will. Und auch daraus resultiert so etwas wie ein Recht auf ein jährliches Zwischenzeugnis nicht.