Diese Liste enthält alle Antworten von koenigstiger25, die von Fragestellern als die hilfreichsten Antworten auf ihre Fragen ausgezeichnet wurden.
man kann die gefahrenen Kilomter mit 0,30 EUR pro Kilometer in der Steuererklärung ansetzen. In der Regel fordert das Finanzamt für diese Fahrten allerdings einen Nachweis des Arbeitgebers an. Bitte vorab mit dem Arbeitgeber drüber sprechen, damit es hinterher keinen Stress gibt...
Die Kirchensteuer wird anteilig berechnet. Wenn man im Oktober 2009 aus der Kirche Austritt zahlt man für die ersten 9 Monate noch Kirchensteuer und für Oktober bis Dezember nicht mehr...
Die Kirchensteuer auf die Abfindung wird entsprechend gezwölftelt...
Urteil des BFH vom 15.10.1997
1 R 33/97
Ich denke Anfang der 90er mit "Basket case" und "When I come around"...
Ach, waren das noch Zeiten...
wenn beide Minijobs zusammen unter 400,- EUR/mtl. liegen, dann sind diese mit den vom Arbeitgeber geleisteten pauschalen abgegolten und brauchen nicht in der Einkommensteuererklärung angegeben werden.
Es sind dann nur die Einkünfte aus der selbständigen Tätigkeit zu erklären und zu versteuern...
MissEmmaly am 7. November 2009 00:30 Also würde das die Mini-Jobs nicht berühren, wenn ich noch eine selbständige Tätigkeit aufnehme?
richtig erkannt!
Ist Dein Kollege Dipl. Finanzwirt oder Steuerberater?
Die Frist 31.05.2008 ist eine gesetzliche Frist aber keine Ausschlussfrist, d. h. auch danach besteht die Möglichkeit die Einkommensteuererklärung abzugeben. Diese Frist gilt eh nur für natürliche Personen, die zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet sind (z. B. Eheleute mit Steuerklasse 3 und 5, oder wenn andere Einkünfte erzielt werden) Mit Steuerklasse 1 und keinen weiteren Einkünften ist man nicht verpflichtet eine Einkommensteuererklärung abzugeben - es erfolgt dann, wenn man seine Steuererklärung trotzdem abgibt, eine Antragsveranlagung. Bislang musste die Steuererklärung dann binnen 2 Jahren (für 2007 also bis zum 31.12.2009) beim Finanzamt sein. Diese Frist ist aber durch die Rechtsprechung gekippt worden und man hat länger Zeit, ich meine(!) dass man seine Steuererklärung immer abgeben kann, rückwirkend bis 2002
Wenn Du beim Finanzamt geführt und verpflichtet bist eine Steuererklärung abzugeben, wirst Du aufgefordert und hast dann eine entsprechende Nachfrist zur Abgabe der Steuererklärung. Steuerlich beratene Personen haben eine Frist bis 31.12.2008
...so mal eben in Kürze und auf die schnelle...
Man hat seit 2005 4 Jahre Zeit seine Steuererklärung abzugeben. Steuererklärung 2007 kannst du demnach bis zum 31.12.2011 abgeben.
4 Jahre sind korrekt.
Du meinst Jazzkantine mit "Irgendwann, Irgendwo..."
Hab beim googlen auf die schnelle nur den Songtext gefunden...
http://www.magistrix.de/lyrics/Jazzkantine/Irgendwann-irgendwo-198744.html
http://www.musicload.de/boxset/2219284_1/jazzkantine/frisch-gepre%C3%9Ft--live/item.html
hier kannste reinhören...
Frag doch mal in einem Motorradladen nach. Ich hatte mal was in dem Motorradladen "louis" gekauft und die haben mir jemanden empfohlen.
danke!
Diese Anlage musste ausgefüllt werden, als es noch die alte ""Eigenheimzulage" nach §10e EstG gab. Diese ist dann durch die pauschale einkommensunabhängige Eigenheimzulage abgelöst worden. Inzwischen wird die Anschaffung eines Eigenheims gar nicht mehr steuerl. gefördert...
Seid Ihr steuerlich beraten? Solche Freibeträge gibt es nicht...
Wenn aufgrund des Einkommens Deines Mannes 10.000 EUR Steuern nachgezahlt werden müssen, dann hat er ja auch entsprechend verdient und somit ist der Betrag auch zu zahlen; eigentlich von Deinem Mann alleine, wenn er für das höhere Einkommen verantwortlich ist - Allerdings haftet Ihr beide für die Steuern...
Ihr könnt beim FA ggf. die Aufteilung der Steuer beantragen, so dass für jeden einzeln berechnet wird, was er zu zahlen hat, dann bist Du außen vor und die Steuerschulden entfallen auf Deinen Mann - was ich adhoc nicht weiß, ist, ob Du dann auch aus der Haftung raus bist, ich meine aber schon... fragt Euren Steuerberater...
antola61 am 29. Juni 2008 11:55 Danke - tolle Antwort!